Die Besoldung hängt vom Bundesland, dem Beamtenstatus, dem Dienstalter (heißt inzwischen anders, ich vergesse nur ständig wie), dem Beförderungsgrad und letztendlich dem Familienstand ab.

Wenn es dich wirklich detailliert interessiert, Google nach "Besoldungstabelle + Bundesland", das gibt's alles online.

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Bin kein QE, habe aber schon mehrere im Ref betreut, und die allermeisten meiner Kollegen sind welche.

Achso, und damit wir vom selben reden: Quereinstieg in RLP bedeutet, man ist Ingenieur o.Ä., macht das ref mit zwei Fächern und ist danach ganz normaler Lehrer wie die studierten Lehramtler. Es gibt noch eine Menge andere Modelle, die kenne ich aber zumindest für RLP auch, also hau raus. Was konkret willst du denn wissen?

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Kommt auf die Regelung der Schule an. Bei uns ja. Im Zweifel ruf im Sekretariat an.

Nachtrag: Allerdings kein Attest, sondern eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Das ist in landesabhängigen Schulgesetzen geregelt. Bei uns: Nein, betriebliche Gründe sind ausdrücklich als Beurlaubungsgrund von der Schule ausgeschlossen:

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/rwv/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=6D8CC58542AE1BEC9E82E1E0233838A7.jp24?showdoccase=1&doc.id=jlr-BBiSchulORPrahmen&doc.part=X#jlr-BBiSchulORPV8P24

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An die Schulaufsicht. Heißt aber in jedem Bundesland anders. In Rheinland-Pfalz die ADD, in BaWü glaube ich einfach Schulamt, bei den anderen weiß ich es nicht.

Wenn du aber nicht vorher zumindest versucht hast, mit dem Direktor zu reden, wird das vermutlich nicht viel bringen.

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Suspendiert/Staftat/Schule?

Ich wurde mit meinen Freundinnen von der Schule suspendiert. Wir haben letzte Woche unter uns in einem grossen Raum wo keine Aufsicht war über eine Lehrerin schlecht geredet.

Wir haben unsere Frust untereinander ausgelassen und blöde Kommentare gemacht. Das alles war privat. Der Raum besteht sozusagen aus 2 Räumen und auf der anderen Seite waren noch 2 andere Schülerinnen eine oder beide haben uns belauscht und aufgenommen.

Diese Tonaufnahme benutzt jetzt die Schule gegen uns. Klar wurde nicht gesagt was wir gesagt haben sollen. Erinnern könnnen wir uns auch nicht genau. Die Schulleitung hat mit Kriminalpolizei gedroht. Ist das rechtlich gesehen alles korrekt?

Ich weiß nicht was ich machen soll ich habe so große Angst vor den Mitschülern weil ich einfach aufgenommen worden bin in einem privaten Gespräch und das geht zu weit. Es ist doch egal was ich sage in einem privaten Gespräch. Ich habe mich noch nie persönlich gegenüber einer Lehrkraft respektlos verhalten. Es ist doch klar das Schüler hinter dem Rücken von Lehrern schlecht reden und das irgendwo die Wut rausmuss. Ich würde niemals persönlich zu jemanden gehen und die Person bedrohen oder beleidigen.

Brauche dringend Rat.Die Schulleitung meinte auch wenn wir uns entschuldigen dann können wir alles ohne Polizei klären aber ich weiß nichtmal für was genau ich mich entschuldigen soll wenn meine Privatsphäre so missbraucht wird. Und wird übrigens vorgeworfen das wir so laut geredet hätten das es die Klasse mitbekommen hat. Das ist auf keinen Fall möglich ohne uns belauscht zu haben. Wer ist so dumm und schreit laut Beleidigungen oder sonst was gegen eine Lehrerin.

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Die Schulleitung hat mit Kriminalpolizei gedroht

Mal vorausgesetzt deine Schilderung stimmt, wir sie da steht: Das ist maßlos überzogen, wenn Ihr wirklich "nur" gemeckert habt. Falls da Dinge wie Mordpläne gefallen wären, wär's natürlich anders.

Bei uns würden übrigens vor allem die beiden anderen von Maßnahmen betroffen. Im Gegensatz zu "Doofe Sachen über Lehrer sagen wenn sie nicht dabei sind", sind nämlich Tonaufnahmen von MitschülerInnen strengstens per Hausordnung verboten.

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Kommt auf Eure Schul- bzw. Hausordnung an. Bei uns sind die Schüler in der Pflicht, zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach einem Nachreibetermin zu fragen. Da hättest Du jetzt bereits eine 6.

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Probier's, mehr als nein sagen können sie nicht.

Das Problem dürften auch eher die Stellenchancen danach sein. Beides sind nicht gerade allzu gesuchte Fächer.

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Das ist genau so ein Betrugsversuch wie wenn Du Deinem Freund auf andere Art irgendwelche Lösungen verrätst.

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Da ist ein ganz gutes Bild:

https://electronics.stackexchange.com/questions/459449/can-anybody-explain-how-the-inverter-circuit-works

Erklärung in kurz: Spannung an der Basis des Transistors (= logische 1) macht den Transistor leitfähig, deshalb sinkt die Spannung zwischen Kollektor und Emitter und die dazu parallel geschaltete LED geht aus (=logische 0).

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Du sollst jeweils den Gesamtwiderstand zwischen zwei Knoten ausrechnen. Dazu machst du dir am besten immer klar, welche Wege der Strom überhaupt nehmen kann.

Beispiel 1: du legst eine Spannung zwischen Punkt A und B an. Das heißt, nur der linke 15Kiloohm-Widerstand liegt im geschlossenen Stromkreis. Also ist er gleichzeitig auch dein Gesamtwiderstand.

Die anderen sind deutlich schwerer. Tipp: Zeichne dir die Schaltung jeweils auf. Messpunkt 1 nach oben aufs Blatt, Messpunkt 2 nach unten. Und dann von Punkt 1 nach 2 Knoten für Knoten betrachten: Woher kommt der Strom? Wohin fließt er?

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Siehe Paragraph 52, Schulordnung Rheinland-Pfalz. Die unterscheidet da zumindest nicht zwischen regulären und Nachschreibearbeiten. Insofern: nein, so wie ich das sehe, ist das nicht erlaubt.

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/sbz/page/bsrlpprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-SchulORP2009rahmen&doc.part=X#jlr-SchulORP2009V2P52

Nachtrag: Es kann natürlich sein, dass in der Schulordnung für welche Schulform auch immer du besuchst nochmal eine andere Einschränkung steht. Die dann bitte selbst suchen. Mit "Schulordnung RLP Schulform" (deine Schulform einsetzen) findet man die Gesetzestexte leicht bei Google.

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Man kann sie sammeln oder eben für ein paar Cent verkaufen, das war's auch schon. "Müll" trifft es bei den meisten ganz gut.

Sehr selten ist allerdings auch mal eine dabei, die etwas mehr Geld für's Steam-Konto bringt. Bei denen lohnt sich's dann, die ganzen 1ct.-Dinger zu verscherbeln wurde mit aber auch irgendwann zu blöd.

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Normal schreibt man in solchen Fällen etwas in der Art "ursprüngliche Quelle, zitiert nach RKI". Da aber jeder Betreuer seine Zitierregeln selbst festlegt, frag am besten nach.

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Versuchs mit den Sci-Fi Klassikern. Strugatzky, Niven, Lem (Achtung, letzterer hat einen sehr abgedrehten Humor), Asimov (oder Asimow?) Von den eher aktuellen ist Weir auch mein Favorit.

The Expanse ist wohl leider nach deiner Einschränkung raus. Ich empfehle die ersten drei oder vier Bände trotzdem, harhar :-)

Nachtrag: Oh, und Planet der Affen ist als Buch auch super!

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