Darf mein hund mich beschützen wenn..?

4 Antworten

Nein. Dein Hund darf auch keinen Einbrecher in Deiner eigenen Wohnung beißen.

Hunde, die nicht dienstlich geführt werden (z. B. durch die Polizei), dürfen unter keinen Umständen angreifen. Und auch dienstlich geführte Hunde dürfen das nicht "mal eben so" und schon gar nicht nach eigener Entscheidung seitens des Hundes.

Zudem ist es Deine Aufgabe als Hundehalter, Deinen Hund zu beschützen, nicht umgekehrt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verkauf von Hundetransportsystemen

Wenn dich wer mit einem Messer bedroht, dann geh zur Polizei und erstatte Anzeige. Stell dir einfach vor, du hast keinen Hund. Jeder Mensch würde die Polizei rufen, wenn er bedroht wird.

Kein Einbrecher wäre so doof und betritt ein Grundstück mit kläffenden Hunden. Der sondiert bei Tage und trümmert später bei deinen Nachbarn ein Fenster ein.

So, und wenn dich doch aus heiterem Himmel wer mit einem Messer angreift, dein Hund dem in die Hand beißt, dann liegt es in der Natur des Hundes. Es geht um Leib und Leben, Notwehr. Kein Hund wird da eingeschläfert, das halte ich für ein Märchen. Bin schon mehrmals von fremden Hunden gebissen worden, aus anderen Gründen und diese Hunde blieben alle an Leben. Einer mußte einen Wesenstest machen. Ja, du kannst zu Schmerzensgeld verdonnert werden, wenn der Einbrecher sich einen Anwalt nimmt. So hoch sind die Zahlungen in Deutschland nicht. Das wäre mir dann piepegal, denn ich bleibe unversehrt durch die Aktion meines Hundes. Und würde bei dem Menschen meinerseits Schadensansprüche geltend machen.

Wenn du mit einem Messer bedroht wirst, darfst du dich oder wer anderer dich verteidigen, egal wie - so viel wie nötig ist, damit du entkommst. Vor Gericht würdest du aber bestimmt auch gefragt werden, warum weglaufen keine Option war und da brauchst du dann ein gutes Argument dafür. Wenn euch keine Kamera gefilmt hat, wird auch schwierig nachweisbar sein, dass du tatsächlich von einem Messer bedroht wurdest. Gab es Augenzeugen? Stehen diese Augenzeugen auf deiner oder seiner Seite? Da gibt es viele Faktoren, die man beim Straßenkampf beachten muss. Sicherer ist es definitiv Pfefferspray einzusetzen und wegzurennen, aber im Notfall darf natürlich auch der Hund helfen. Sollte ihm wenn möglich aber nicht gleich direkt die ganzen Eier rausbeißen. Du musst aufpassen, dass der Hund nicht zubeißt und es dann im Nachhinein so aussieht als wärst du der Aggressor, weil dann hast du ein Problem und nicht er. Es muss schon echte Notwehr sein, sonst hast du ein Problem.


NoLies  28.10.2023, 08:25

Das ist falsch.

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Hier wird am Ende ein Richter entscheiden ob das in der Notlage berechtigt war. Musst dir vorstellen wie eine Waage, rechts sind deine Rechte und links die des Täters. Bei einer solchen Attacke nehme ich schon an das das Recht zugunsten deines recht auf körperliche Unversehrtheit und leben entscheidet. Das heisst aber nicht das der andere nicht auch klagen kann, weil er verletzt wurde, hier kann man aber evtl von einen "berufsrisiko" eines Schlägers ausgehen, er muss ja mit Abwehrreaktionen rechnen. Sollte dein Hund was passieren dabei könntest ihn nochmal anzeigen und Tierarztkosten die entstehen oder die kosten der Einäscherung des Hundes einklagen. Denn evtl ist dein Hund danach tot, die wenigsten erzogenen gut gehaltenen Hunde reagieren in so einer Situation.