Als Polizist in Notwehr Situationen ausgeben?

12 Antworten

welche ich mit dem KWS führen darf und mich in der Situation als Polizist ausgebe

Fürs erste evtl. Notwehr, im nachgang bekommst Du Ärger wegen Amtsanmaßung.

§ 132 StGB, Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Meandor  04.03.2020, 15:01
§ 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

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ZuumZuum  05.03.2020, 17:49
@Meandor

Ansichtssache, für mich ist die Abwehrhandlung das Ziehen der Schreckschusswaffe. Das Ausgeben als Polizist spielt zuerst nur eine untergeordnete Rolle. Es fehlt auch die genau zeitliche Abfolge. ist das Ziehen und die identifikation als Polizeist gleichzeitig erfolgt, oder erfolgte das getrennt, die Identifikation vor dem Ziehen der Waffe oder erst danach, als der Angriff bereits abgewehrt war. Bei Letzterem würde die Gegenwärtigkeit des Angriffes nicht mehr vorliegen und die Amtsanmaßung wäre als Notwehrhandlung nicht gerechtfertigt.

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Meandor  08.03.2020, 20:15
@ZuumZuum

Es mögen sind beides Abwehrhandlungen. Die Frage wäre dann, ob nach dem Ziehen der Schreckschusswaffe der Angriff bereits abgewendet wäre.

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du bist dir aber schon darüber klar, dass dein Gegenüber vermutlich von einer scharfen Waffe ausgeht und möglicherweise entsprechend reagiert.....

... zieh nie etwas was nach Waffe aussieht aber keine ist....dieser Unterschied kann dumm für dich ausgehen.... Drohe niemals etwas an was du nicht umsetzen willst oder kannst.

Und nein, du darfst dich nicht als Polizeibeamter ausgeben....

Wenn ich aber so lese was du schreibst, dann stellen sich dann doch Zweifel an der notwendigen Zuverlässigkeit für den KWS ein....

Hinweisharold  26.01.2021, 03:12

Absoluter Schwachsinn. Wegen Leuten wie dir besuche ich benutze ich diese Seite nur noch selten. Wir haben in Deutschland sehr strenge Waffen Gesetze, glaubst du ernsthaft der Staat würde uns erlauben sie zu besitzen und sogar zu FÜHREN wenn sie doch so gefährlich für einen selber sind? bisschen nachdenken wäre angebracht. Es gibt Studien über die deeskalierende Wirkung von Schusswaffen und Replikaten. Und wie du auch direkt seine anderen Fragen angeguckt hast. Was er sonst für Fragen gestellt hat und ob er die nötige Zuverlässigkeit hat, geht dich ganz einfach nichts an und stand nicht mal zur Debatte.

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Bei einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff darfst du die Maßnahmen ergreifen, die den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff beenden.

Du darfst zwar nicht behaupten, dass du Polizist bist, aber wenn das zum Ende des Angriffs führt, bleibt das straffrei (meiner unbedeutenden Meinung nach)

In einer Notwehrlage kann das erlaubt sein. Egal welche Tat man begeht, wenn sie durch Notwehr geboten ist, dann ist sie nicht rechtswidrig.

Ansonsten gilt das, was die anderen Antworten ja auch schon mitteilen.