Selbstverteidigung wenn ich mit einem Messer bedroht werde?
Folgende Situation: Nachts will mich eine Person ausrauben. Sie bedroht mich mit einem Messer und will alles haben was ich dabei habe. Ich hole mit der linken Hand mein Handy raus, überreiche es langsam und habe mit der rechten mein Stiletto Springmesser griffbereit. Genau wenn er mein Handy aus der linken nehmen will springt mein Messer in der rechten auf und ich steche ihm einmal tief in den Bauch.
Nun die Frage: Ist es Notwehr? Ich wurde ja mit dem Messer sozusagen um mein Leben bedroht und mein Messer ist dadurch auch verhältnismäßig. Müsste man mit Konsequenzen rechnen? Ich wohne in Österreich und hier sind alle Arten von Messern erlaubt.
5 Antworten
Gerechtfertigt du weißt ja nicht ob er dich in Ruhe lässt oder dich absticht in dieser Situation bedroht er dein Leben ich hätte auch ein Messer gezogen.
und ich steche ihm einmal tief in den Bauch
Dein Problem ist nicht ob das Notwehr wäre sondern dass du danach auch tot bist.
Wie das ein österreichisches Gericht hinterher beurteilt kann niemand vorhersagen.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12029544
Letztlich entscheidet der Richter, ob er eine Notwehr erkennt. Allerdings solltest du eher rennen - wenn es möglich ist.
Ist dies nicht möglich, dann gibt dem Räuber halt deinen Kram, denn er will dich ja berauben und wird dann vermutlich abhauen. Für ein Handy und 500 Euro Bargeld muss man nicht sterben.
Davon abgesehen liegst du etwas falsch, denn bis dein Messerstich Wirkung zeigt vergehen viele Sekunden. In der Zeit sticht er auch auf dich ein. Was funktioniert ist ein sehr starkes Pfefferspray. Im Video siehst du, dass es sofort wirkt. Geldbörse dem Täter geben, Handy geben und dann sagen "ich habe noch Geld glaube ich", in die Tasche greifen und Spray packen und sofort sprühen. Dann ein paar Schritte zurück und zur Seite, damit der blinde Gegner dich nicht zufällig erwischt.
Aber auch das solltest du mit Trainingsspray vorher mal üben. Generell ist es nicht schlecht einen Plan im Hinterkopf zu haben (und Plan B + C). Wenn möglich immer flüchten, denn Messer sind für alle Beteiligten sehr gefährlich.
In US Gefängnissen stechen die sich gegenseitig ab und es gibt immer einer der überlebt
Eine ziemliche Überreaktion. Ich denke, das würde nicht mehr als Notwehr zählen, solange er dich 'nur' bedroht. Es wäre etwas anderes, wenn er dich tatsächlich angreifen würde. Raub alleine rechtfertigt keine Notwehr. Man darf sich in solchen Fällen nicht hinreißen lassen, aus Wut oder Hass falsch zu reagieren. Besonnenheit und Vernunft helfen da glaube ich weiter. Außerdem wäre fraglich, ob du überhaupt dazu kommen würdest, ihn mit dem Messer anzugreifen und seine Aggression nicht noch mehr entfachen könntest dadurch. In der Realität spielt es sich ohnehin anders ab, als man es vorher in Gedanken durchgeht. Immerhin ist der andere auch ein Mensch, obwohl so eine Tat auf's Schärfste zu verurteilen ist. Deswegen nie voreilig handeln, was man unter Umständen danach bitter bereut.
Also wäre bei so etwas sehr vorsichtig. Das kann vor Gericht nicht nur sehr unvorhergesehen ausgehen sondern vor allem für dich lebensgefährlich werden.
Außerdem will ich persönlich keinen Menschen verletzen geschweige töten. Auch wenn er mich ausrauben will.
Was ist wenn dich dein Leben lang Schuldgefühle plagen oder daraus psychische Krankheiten hervorgehen ?
Ist in meinen Augen ein wenig sehr gewaltbereit und unüberlegt.
Und nur weil jemand ein Messer hat heißt das nicht das er dich gleich abstechen will.
Wenn dich jemand mit der Faust schlägt kannst du auch sterben und wenn jemand mit ein Messer rumläuft will er bananen schälen? lol
Schwachsinn in US Gefängnisse stechen die sich gegenseitig ab und da gibt es immer einer der überlebt hat man muss schneller,unerwartet,Präzise zustechen