Darf man im Wald an einem Baum pinkeln?

5 Antworten

An sich darfst du. Du beschädigst dadurch nichts und eine sonstige Rechtsverletzung liegt auch nicht vor.

Shalidor  03.10.2020, 14:21

Dann google mal nach Wildpinkeln in Verbindung mit §183a

0
Destranix  03.10.2020, 14:25
@Shalidor
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt

Weder eine sexuelle Handlung noch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis.

Ich hatte dazu auch vor nicht allzulanger Zeit mal einen Diskurs hier geführt, den Beitrag finde ich allerdings gerade nicht mehr.

1
Shalidor  03.10.2020, 14:44
@Destranix

Eine "sexuelle Handlung" ist nicht automatisch etwas, was mit dem sexuellen Akt zu tun hat. Es bezeichnet lediglich ein Vorgehen, bei dem ein geschlechtsspezifizierendes Körperteil genutzt wird, wenn man das so ausdrücken kann. Laut unseren Gesetzestexten ist alleine das Urinieren also eine "sexuelle Handlung". Unter deinem verlinkten Beitrag wurde der Bußgeldkatalog verlinkt, da steht das so auch drinnen. Und wenn im Bußgeldkatalog steht, dass Wildpinkeln nach StGB §183a verboten ist, dann kann man durchaus davon ausgehen, dass das so auch stimmt.

0
Destranix  03.10.2020, 14:58
@Shalidor

Siehe:

https://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Handlung

Die alleinige Verwendung eines Geschlechtsteils erfüllt die Definition nicht.

Und wenn im Bußgeldkatalog steht, dass Wildpinkeln nach StGB §183a verboten ist, dann kann man durchaus davon ausgehen, dass das so auch stimmt.

Äh, nein.

Der Bussgeldkatalog ist mit Sicherheit keine vertrauenswürdige Quelle. Habe da schon Kritik von verschiedenen Seiten gehört.

(Um möglicher Kritik an meinen Quellen vorweg zu greifen, hier weitere Quellen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sexueller-missbrauch-was-ist-eine-sexuelle-handlung_033067.html

)

Die Handlung muss objektiv sexuell sein und zudem erheblich.

Mit "objektiv" ist wahrscheinlich "möglischt objektiv" gemeint, denn jedes Individuum betrachtet lediglich subjektiv. Ich denke aber, wir sind uns einig, dass das offensichtliche urinieren keine sexuelle Handlung darstellt(bei männlichen individuen auch etwas schwierig wegen Prostata)und wenn doch, sicherlich nicht erheblich ist.

1

klar bei uns regt sich da keiner auf.mach ich selbst wenn ich im wald unterwegs bin.bei forstarbeiten oder beim pilzesammeln

NEIN, darfst du rein rechtlich nicht. Wildpinkeln ist in Deutschland verboten, da es unter §183a StGB fällt. Es kann mit 35-5000€ bestraft werden, in extremen Fällen auch mit Freiheitsstrafe.

Soviel zur Theorie. Wie sieht es mit der Praxis aus? Solange du dafür sorgst, dass du nicht gesehen wirst, wird auch nichts passieren. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn du jedoch in der Fußgängerzone deinen Lümmel raus holst und gegen den Stadtbaum pinkelst, brauchst du dich nicht wundern, wenn du verknackt wirst.

Wenn es keiner sieht ist es ok. Mach ich auch immer.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung