Darf man im Supermarkt eigentlich Sachen in einem Rucksack oder einer Handtasche zur Kasse bringen?

10 Antworten

Wenn du alles raus legst aufs Band ...

Gern gesehen wird es aber nicht.

Du könntest immer in Verdacht kommen.

Ja, gerade weil das so aussieht ist das auch nicht erlaubt. Momentan in den meisten Märkten eh egal, da man eine Wagen nehmen muss. Genau dafür gibt es sie ja, die Einkaufswagen.

Strolchi2014  26.02.2021, 17:33

Jo und immer wieder toben trotzdem welche ohne Einkaufswagen durch drei Läden, Da achtet nämlich niemand drauf..

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Libertinaerer  28.02.2021, 11:40
ist das auch nicht erlaubt.

Es gibt kein Gesetz, dass es verbietet. Und: Das Geschäft darf nicht auf exklusive Nutzung seiner Wagen bestehen

Momentan in den meisten Märkten eh egal, da man eine Wagen nehmen muss.

DAS bezieht sich nicht auf die Ware, sondern dient der Kontrolle bzw. Begrenzung der Anzahl der Kunden.

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Es ist etwas komplizierter! ^^

Darf man im Supermarkt eigentlich Sachen in einem Rucksack oder einer Handtasche zur Kasse bringen?

Ja. Es wird (mitunter) nicht gerne gesehen, ist aber nicht verboten.

In Filmen kommt ja öfters mahl vor dass Ladendiebe dass Diebesgut einfach in den Rucksack oder die Tasche stecken und dann kommt ein Kaufhausdetektiv und bitteret den dieb dann den Rucksack oder die Tasche zu entleeren

Filme spiegeln nicht die Realität wieder. Insbesondere Krimis nicht die rechtliche! ^^

Einen Diebstahl begeht, "wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen".

Es müssen also ZWEI Tatbestände verwirklicht sein:

  1. Objektiver Tatbestand: Jemandem wird seine Sache weggenommen. Das ist verwirklicht, wenn Du die Ware in deinen Rucksack packst. Sie befindet sich jetzt in DEINEM Gewahrsam. Aber:
  2. Subjektiver Tatbestand: Dies muss ausdrücklich mit der ABSICHT geschehen, sie sich rechtswidrig zueignen zu wollen.

Subjektive Tatbestände sind ggf. schwer zu beweisen (und: Im Zweifel für den Angeklagten). Was aber trotzdem - oder besser: gerade deswegen - NICHT geht: So tun, als wenn der subjektive Tatbestand nicht im Gesetz stünde, oder automatisch erfüllt sei. Wenn das so gedacht gewesen wäre, dann gäbe es diesen Tatbestand gar nicht erst im Gesetz.

Das lässt praktisch zwei Möglichkeiten offen:

  1. Indizienbeweis. Wer sich Ware in die Unterhose stopft, bei dem wird ein Richter wohl davon ausgehen, dass er sie nicht an der Kasse mühsam wieder rauspulen wollte.
  2. Tatsachenbeweis. Man wartet, bis die Person die Kasse passiert hat. da kann man zwar immer noch was versehentlich übersehen haben (passiert mitunter auch beim Einkaufswagen), aber wenn z.B. der Rucksack erst gar nicht ausgepackt wird ...

Fazit: Nein, ist kein Diebstahl. Auch kein versuchter.

PS: Bei der Gelegenheit gleich weitere Einkaufs-/Diebstahlsmythen aufgeklärt:

  • Ladendetektive dürfen gegen den Willen des Kunden weder Taschen kontrollieren, noch die Personalien fordern. Beides ist der Polizei vorbehalten. Man kann es ihnen aber natürlich dennoch freiwillig erlauben. ;-)
  • Das Gleiche gilt natürlich für die Kassenkraft. ICH erlaube das NIE. Punkt. Außer, ich habe keinen Einkaufswagen benutzt, sondern eben meine Tasche/meinen Rucksack.
  • Schilder wie: "Durch Mitnahme von Taschen stimmen sie einer Taschenkontrolle zu!", sind rechtlich nicht wirksam.
  • Der Ladenbetreiber hat kein Recht, darauf zu bestehen, dass nur seine Körbe/Einkaufswagen genutzt werden. Das mag in Corona-Zeiten anders sein, aber nicht wg. der Ware, sondern um kontrollieren zu können, wie viele Personen sich gerade im Laden aufhalten.
  • Weder gegenüber Polizisten, geschweige denn gegenüber den Angestellten, muss (und sollte) sich ein Verdächtiger äußern. Das gilt grundsätzlich - bis hin zum Mord.

Es ist verboten, ja.
Das Einstecken ist ein sogenannter Gewahrsamsbruch (Du entfernst es aus dem Gewahrsam des Eigentümers) und stellt einen (versuchen) Diebstahl dar.

Libertinaerer  28.02.2021, 11:36

Damit wäre der objektive Tatbestand zwar verwirklicht, der zwingend notwendige subjektive Tatbestand hingegen trotzdem nicht.

Beide müssen erfüllt sein, damit es ein (versuchter) Diebstahl ist.

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Libertinaerer  28.02.2021, 18:28
@apophis

Ach ja, die Schlauberger, die "vergessen" haben, den zweiten notwendigen Tatbestand überhaupt zu erwähnen.

DER ist aber das "Problem" (für den Ladendetektiv).

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ich mehme an das du nicht in einer grossstadt wohnst xD

ich mache das so und zeige alles auf anfrage im ernstfall gibt es kamerasufnahmen die zeigen und beweisen sollten das ich nix eingesteckt habe