Darf man fremde Menschen heimlich einfach so fotografieren (kein missbrauch)?
Hallo.
Ich fotografiere oder filme manchmal heimlich Menschen die ich interessant finde... Ich behandle die fotos für private zwecke und es kommt definitiv kein missbrauch etc.⚠
Frage steht ganz oben.
5 Antworten
Ja man darf beliebig Fotos machen. Wenn sich jemand irritiert fühlt ist es angebracht zu fragen.
Problematisch wird es erst bei Publikationen auf Facebook & Co, Web allgemein, oder in Bücher und Zeitschriften.
(Wichtig, das Recht auf das eigene Bild bezieht sich auf das Veröffentlichungsrecht und nicht auf das fotografiert werden.)
Das Fotografieren ist grundsätzlich erlaubt,
bei einer Veröffentlichung braucht man jedoch die Zustimmung der abgebildeten Person, am besten schriftlich.
JA darfst du!!! Hier gibt es viele Antworten, die es anders sehen, doch das Rech am eigenen Bild besagt, dass es nicht veröffentlicht werden darf: „ Im Kunsturhebergesetz wird das Recht am eigenen Bild in Paragraph 22 wie folgt definiert: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“. Zudem spielt die Kunstfreiheit eine große Rolle, welche eines der stärksten geschützten Grundrechte ist. Sie besagt, dass dich nichts und niemand an deinem künstlerischen Dasein hindern darf, bzw. daran, die Kunst auszudrücken. Nun ist es also sogar eine richterliche Frage, ob du es nicht doch veröffentlichen darfst? Hier würde ich aufpassen, es gibt einige Inzidenzfälle, in denen entscheiden wurde, dass der Künstler (Fotograf) das Bildnis zurückrufen muss, sowie das „Opfer“ entschädigen. Nichts desto trotz gibt es Fälle, in denen für den Künstler entschieden wurde.
Also nochmal abschließend: Es gibt kein Gesetz, welches das Fotografieren (bei nichtverbreitung) fremder Personen untersagt. Es sei denn, diese sind in einem hilflosen Zustand, (Obdachlose/Verletzte...)
oder auf einem Privatgrundstück. In Privatgrundstücke darfst du auch nicht fotografieren.
Ich hoffe ich konnte allen helfen.
LG Anonym / Jura 3. Staatsexamen
Eigentlich nicht!
Wenn du in einem Park oder auf einem Fest unterwegs bist und zufällig jemanden filmst / fotografierst, dann darfst du diese Bilder FÜR DICH verwenden, jedoch für niemanden anders.
Bist du in einem öffentlichen Gebäude gilt das Gleiche, voraus gesetzt filmen und fotografieren ist erlaubt.
Machst du das um jemanden gezielt ab zu lichten, mußt du ihn fragen.
Veröffentlichen darfst du Bilder oder Filme nur, wenn du eine schriftliche Einverständniserklärung von den abgelichteten Personen hast. Du verletzt sonst Persönlichkeits- und Eigentumsrechte.
Wenn du es nicht verbreitest, geht es klar. Die Weitergabe an Dritte gilt übrigens auch schon als Verbreitung.
Nein – nicht, wenn man die Person erkennen kann. Man muss immer um Erlaubnis fragen, rechtlich gesehen sogar BEVOR man das Foto macht. Denn jeder Mensch hat das „Recht am eigenen Bild“
oder „Bildrecht“, ein Persönlichkeitsrecht und Grundrecht: das Recht,
selbst zu bestimmen, ob und wie ein Bild, auf dem er zu erkennen ist,
veröffentlich wird. „Erkennen“ ist dabei sehr weit gefasst: So dürfen
auch Jugendfotos oder Bilder, auf denen z.B. die Augen durch eine
Hutkrempe etc. verdeckt sind, nur mit Einwilligung der betroffenen
Person veröffentlicht werden. Es gibt Ausnahmen, die allerdings nicht
immer eindeutig sind und im Streitfall individuell entschieden werden.
Quelle:
http://www.kristinehonig.de/2014/04/menschen-fotografieren-darf-man-das-ueberhaupt/
Hobbyfotographien:
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html
Hier der Inhalt des 2. Links:
Andere FotografenNormale Menschen aber dürfen in normalen Situationen in der Regel immer Fotos machen. Ausnahmen:
Bei Eingriffen in die Intimsphäre ist das Fotografieren nicht erlaubt (siehe der bereits erwähnte § 201a StGB) auch nicht in solchen Momenten, in denen durch eine Fotografie die Menschenwürde des Abgelichteten verletzt wird
zudem ist es auch tatsächlich falsch, denn du führst hier das "Recht am eigenen Bild" an, und behauptest dass man deswegen Leute nicht fotografieren darf.
Das ist nun mal falsch, denn das recht am Bild nach §22 KunstUrhG regelt einzig und alleine die Veröffentlichung von Bildern, nicht aber ob sie generell erstellt werden dürfen oder nicht!
Unsinn...dabei handelt es sich um Personen des oeffentliches Lebens und es werden andere Massstaebe angelegt.
Deine Antwort ist nicht richtig. Das Recht am eigenen Bild bezieht sich auf das Veröffentlichungsrecht.
Fotografieren darf man trotzdem. Was glaubst du wie all die Pressefotos entstanden sind,....wer fragt hat schon verloren :-)
Fotografieren ja, Veröffentlichung (meistens) nur mit Zustimmung