Darf man Fotos von fremden Häusern auf Instagram posten?
Ist es strafbar, wenn man z.B. sein Motorrad vor ein fremdes, sehr modernes Haus stellt (natürlich vor das Grundstück) und davon ein Foto macht ?
6 Antworten
Denke nicht, solange es kein öffentliches Gebäude ist. Google muss schließlich bestimmte Fotos auch aus Google Streetview zensieren, wenn der Eigentümer das nicht will.
Du kannst es natürlich probieren, aber wenn du erwischt wirst, musste den Hintergrund unkenntlich machen.
Ja, die seriöse Quelle ist Google, die ihre eigenen Streetview Bilder bei Beantstandungen ebenfalls nur unkenntlich machen, aber nicht komplett löschen.
Sie machen es freiwillig, damit sie einer eventuellen Sammelklage entgehen. Als Google damals mit Streetview anfing, gab es nämlich einen riesen Aufschrei von Datenschützern. Ich denke dass sie dabei von guten Anwälten beraten wurden.
Alles, was du von öffentlichem Grund aus sehen kannst, darfst du auch fotografieren. Dies wird durch die Panoramafreiheit gedeckt.
Warum aber willst du ein Motorrad vor einem beliebigen Haus fotografieren, welches vielleicht nur unnötig ablenkt?! 🤔
Nö alles gut
Adresse und Hausnummer sollten nciht draufsein und die bösen auf die zustürmenden bewohner müssen leuchtend umrahmt werden :D
Adresse und Hausnummer sollten nciht draufsein
Warum nicht?
Das Haus Am Kupfergraben 6 hat sogar einen eigenen Wikipedia-Eintrag^^
Man darf es nur Posten, wenn du die Erlaubnis des Eigentümers hast. Wenn es der Eigentümer nicht will, darfst auch kein Bild machen
Ja ist es!
Hast du das einschlägige Gesetz schon mal gelesen?
Was sagst du zu
§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
?
Gegenstände haben kein Persönlichkeitsrecht und dürfen abgelichtet und verbreitet werden
Wo steht etwas davon, dass die Ausnahme nur für öffentliche Gebäude gälte? Genau: nirgends.
§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
Bei privaten Gebäuden überwiegt das Recht auf Privatsphäre. Das Landgericht Hamburg hat bereits mit Urteil vom 27.09.1996 (324 O 292/96 – nicht veröffentlicht) festgestellt, dass auch der Garten in den Bereich der Privatsphäre fällt.
Natürlich darfst du nicht in anderer Leute Gärten rumlaufen und da knipsen. Und wenn das Haus an einem Privatweg liegt und nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist, dann ist auch Essig .
Allerdings dürften 99,9 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland an öffentlichen Plätzen oder Straßen liegen, und die kannst du fotografieren, bis der Arzt kommt.
Wenn du sicherstellen kannst, dass dabei keine Personen ins Kamerabild geraten: klar doch. Viel Glück.
Was deine Abstrusitäten mit meiner Antwort zu tun haben sollen, erschließt sich wohl nur dir. Da ich besseres zu tun habe: ciao.
Du kannst es natürlich probieren, aber wenn du erwischt wirst, musste den Hintergrund unkenntlich machen.
Du hast doch sicher eine seriöse Quelle für diese Behauptung, oder?