Darf man als Jugendilicher P*rnos schauen?

8 Antworten

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches es einem Minderjährigen verbieten würde, Pornos zu schauen.

Verboten ist es allerdings im Regelfall, Minderjährigen derartige Inhalte zugänglich zu machen (bspw. nach § 184 Abs. 1 StGB). Das Verbot richtet sich jedoch nur gegen den handelnden Dritten, nicht gegen den Minderjährigen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Bei den pikanten Seiten musst du bestätigen, dass du über 18 bist. Also eigentlich darfst du nicht. Ich weiß aber, dass es schon Zwölfjährige anschauen, obwohl sie das wahrscheinlich noch gar nicht verstehen.

Soweit Du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, selbstverständlich nicht.

Answer1234567  29.01.2023, 18:50

Und welches Gesetz verbietet ihm das? Bitte einen konkreten Paragraphen nennen.

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Agamemnon712  30.01.2023, 06:01
@Answer1234567

Pornographische sog. Schriften dürfen Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden, woraus resultiert, daß Jugendliche sie nicht konsumieren dürfen.

Paragrafen mußt Du Dir raussuchen.

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TabrisTheMAP  30.01.2023, 17:18
@Agamemnon712

Das resultiert nicht daraus, denn dem Minderjährigen ist es nicht verboten. Zudem darf man nur in der Regel Personen unter 18 Jahren Pornografie nicht zugänglich machen. Es gibt Ausnahmen.

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Answer1234567  30.01.2023, 22:27
@Agamemnon712
Pornographische sog. Schriften dürfen Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden

Das verbietet Jugendlichen eben nicht, sich Pornos zu verschaffen. Das Verbot richtet sich nur gegen denjenigen, der einem Minderjährigen pornografische Inhalte zugänglich macht, nicht gegen den Minderjährigen selbst. Ist bei Tabakwaren und Alkohol nicht anders. Und ja, juristisch ist das ein erheblicher Unterschied.

Paragrafen mußt Du Dir raussuchen.

Du stellst eine Behauptung auf, entsprechend liegt es bei Dir, diese zu belegen.

Übrigens ist es Erziehungsberechtigten -vorbehaltlich eine Gefährdung des Kindeswohls im Einzelfall- z. B. durchaus gestattet, den ihrer Sorge unterstehenden Minderjährigen pornografische Inhalte (der Begriff "Schriften" ist mittlerweile zumindest aus dem StGB getilgt) zugänglich zu machen (§ 184 Abs. 2 Satz 1 StGB).

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Ja, hat keiner einen Einfluss was dich sexuell stimmuliert, allerdings entspricht es nich der Realität

Es macht doch sowieso jeder neugierige Jugendliche. Es wird schon keine Sittenpolizei kommen. Juckt im Endeffekt auch niemanden.