Darf ich mit 13 in einen Film ab 16 mit Begleitperson (18) gehen?
möchte mit nem freund (beide 13) in paranomal activity 3 gehen(november) . dürften wir 2 mit seiner mutter in den film=
13 Antworten
Immer wieder dieselbe Frage ... Nein Hier eine der vielen Quellen Ab sofort gilt für Filme, die ab 12 Jahren freigegeben sind: Einlass erhalten auch Eltern mit Kindern ab 6 Jahren. Kinder ab 6 Jahren müssen von einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. sind das die Eltern) begleitet werden. Eine durch die Eltern autorisierte Person (wie z.B. Oma, grosser Bruder, Nachbarin etc.) reicht in diesem Fall nicht aus!
Filme ab 16 darf man erst ab 16 sehen, selbst wenn deine Eltern, der Papst und der Kaiser von China es dir erlauben wuerden.
Nein, das geht nicht.
Alle Altersfreigaben sind bindend. Die einzige Ausnahme ist FSK 12, da dürfen Kinder ab 6 in Begleitung eines Elternteils in den Film.
Hier hast du noch eine Übersicht, was man in welchem Alter im Kino darf http://www.beluga-kino.de/cp/fsk.html
Wenn die Mutter einverstanden ist und sie das auch sagt, dann könnte das klappen.
Allerdings geht das auch nur, wenn der Film ab 16 ist und noch vor 22 Uhr läuft.
Das Gesetz gibt es nicht. Und was soll die Uhrzeit an der Altersfreigabe ändern? Die einzige Ausnahme gibt es bei FSK 12. Da dürfen Kinder ab 6 in Begleitung eines Elternteils rein.
Hier kannst du kucken, was man in welchem Alter om Kino darf http://www.beluga-kino.de/cp/fsk.html
Sorry im Jugendschutzgesetz steht davon nichts. Dort steht zusammengefasst. Die Altersfreigaben der FSK sind bindend. Nur bei FSK ab 12 Jahren gibt es eine Ausnahmeregelung: Kind ab 6 Jahren in Begleitung der Eltern darf in den Film ab 12 Jahren.
ja die gesetzteslage ist so...wen du jünger bist darfst du mit einer über 18 jährigen begelitperson in filmen bis zu nähsten altersklasse gehen...heißt wärst du 10 dan bis 12...bist 13 dan bis 16...bist du 17 dan bis 18 usw ...du verstehst schon....also sollte klappen...wen ein kino betreiber das strik unterbietet und gsondert darauf hinweist kannst du ncihts machen...sollte die begleitperson kein direkter erzihungsberechtigerter sein...nimm ein zettel mit auf dem bescheinig wirt das ihm die aufsicht über dich übertragen wurde...dan bsit du immer auf der sicherren seite
viel spaß beim film (;
nun ich stütze meine aussage auf das aktuelle rechtssystem und geltende regel und vorschriften was das betrifft...worauf stützt sich deine aussage?...ich kann auch sagen alles sei falsch schön wäre dan wen man sagt warum das falsch sit und wie es richtig wäre...ich meine natrülich kann ihc mich irren oder falsch informiert sein...aber dan wäre etwas mehr gnaz hilfreich als nur falsch (;
Einmal hier als Übersicht http://www.beluga-kino.de/cp/fsk.html
Und dann noch mal von der Website des Minesteriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend http://www.jugendschutzaktiv.de/informationenfuergewerbetreibendeundveranstalter/kinos/dok/39.php
Nein, da gibt es keinen Ermessenspielraum, da die Regelungen im Jugendschutzgesetz verankert sind. Wenn wiederholt von einem Kinobetreiber dagegen verstossen wird, kann es ihn bis zu 50.000 € Strafe kosten.
Vielen Kinobetreibern nehmen das Risiko allerdings billigend in Kauf, da sie sonst Umsatzeinbußen haben.
Nur bei FSK ab 12 Jahren gibt es eine Sonderregelung. Kinder ab 6 Jahren dürfen in Begleitung des Personensorgeberechtigten (meistens die Eltern) in einen Film ab 12 Jahren. Alle anderen Freigaben sind verbindlich. (Jugendschutzgestz)
Auch mit Erlaubnis der Mutter bleibt der Film ab 16. Die Uhrzeit könnte sie wiederum aufheben, wenn sie oder ein anderer erwachsener Erziehungsbevollmächtigter mit in den Film kommt.