Darf ich Hundebesitzer von Grundstück verweisen?
Hatte grad eine unschöne Begegnung mit einer Hundebesitzer und ihren zwei Dackeln.
Unsere Hofeinfahrt ist breit und die Hunde sind (trotz Leine) ein gutes Stück auf den Hof gelaufen.
Sie haben nur geschnuppert (aber wer weiß, waqs dann gekommen wäre). Also habe ich das Fenster aufgemacht und meinte nur: "Hier ist aber kein Hundeklo."
Sie schrie zurück: "Sind Sie bescheuert, die machen doch nichts." (und zeigte mir nen Vogel)
Ich meinte nur: "Wir haben hier oft genug Hundehaufen."
Und machte das Fenster zu, denn das war mir echt zu böd.
Sie schrie noch: "Sie werden noch von mir hören."
Darf ich / durfte ich sie verweisen? Schließlich ist es doch mein Hof / meine Büsche / Sträucher.
Ich habe einen Sohn (3 Jahre), der auch mal auf dem Hof spielt und da möchte ich nicht alle Tretmienen erst beseitigen, um auf dem eigenen Hof zu können.
War das ok, dass ich die Dame angesprochen habe oder könnte da noch was kommen?
Danke für eure Hilfe!
28 Antworten
Hallo,
der Eigentümer eines Grundstücks bestimmt, wer sein Grundstück betreten darf und wer nicht. Rechtsgrundlage ist § 1004 BGB. Die Dame mit den Hunden war also im Unrecht.
das war völlig ok, und wenn sie dir einen vogel gezeigt hat kannst du das ahnden.....
Ich finde es o.k,auch wenn ich hier gleich alle Hundebesitzer im Nacken habe.Mich regt es schon auf,wenn sie die Einfahrt voll sch...Ich nehm die Schippe und schmeiß den Haufen auf die Strasse,ist doch nicht mein Mist.
Letztens hab ich hinterher gerufen,der Besitzer soll siene Kackkke mitnehmen.Er wußte gar nicht wie,hat dann noch ein altes Tempo gefunden.
Eher umgekehrt, sie könnte befürchten, dass von dir was kommt!
Es ist dein Grundstück, du musst zwar Wildtiere/Vögel dulden und Katzen mit Freilauf (wenn nicht ein Nachbar gleich ein Rudel hat), aber dann hört es auch schon auf.
Solche Hundebesitzer, die mit der Flexileine ihre Hunde überall rumsausen lassen und meinen sie wären im Recht, tragen einen guten Teil Schuld an der Hundeaversion vieler Leute.
Nein, da kann nichts kommen. Erstens hast Du ja nur was gesagt, das ist erstmal nicht verboten. Zweitens darfst Du natürlich Leute von Deinem Hof verweisen, wenn es Dein Eigentum ist. Du hast da natürlich das Hausrecht. Also, mach Dir keine Sorgen. Ich wüsste auch nicht, was Du noch von ihr hören sollst.