Darf ich dem Vater den Urlaub verbieten?

7 Antworten

Wie alt is die Kleine heute ?

Nach meinem Gefühl bringt einem Kind unter drei Jahren ein Urlaub gar nichts. Hier geht es nicht um das Wohl des Kindes sondern darum sich gegenüber der Ex durchzusetzen - auf Kosten des Kindes.

Wende Dich unbedingt an das Jugendamt. Bringe dort alles vor. Bei gemeinsamen Sorgerecht hast Du das alleinige Aufenthalts - Bestimmungsrecht ? Dann Nein zum Urlaub und fertig. Umgangsrecht bedeutet nicht das Kind irgendwo hin zu verbringen, auch nicht in irgend ein Urlaubsgebiet

MamiMc 
Fragesteller
 11.07.2023, 11:23

Sie ist fast 4 Jahre alt. Ich habe den Bescheid vom gemeinsamen Sorgerecht aber es steht nirgends was von dem Aufenthaltbestimmungsrecht. Wenn nicht anders geregelt liegt es glaube ich bei der Mutter oder?

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Dampfschiff  11.07.2023, 11:38
@MamiMc

Nein. Gemeinsames Sorgerecht = gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Gemeinsam heißt in diesem Fall: Ihr müsst Euch irgendwie einigen. Es gibt kein automatisches Vorrecht für einen von Euch. Wenn Ihr Euch überhaupt nicht einigen könnt, dann holt Euch Hilfe vom Jugendamt. Besser wäre es, wenn Ihr das wie zwei reife, erwachsene Menschen miteinander klären könntet.

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14Gungnir18  11.07.2023, 11:54
@MamiMc

Zum alleinigen Aufenthalts Bestimmungsrecht :

Erkundige Dich umgehend ! beim Jugendamt und setze es ggf. durch das Du es erhältst. Gibst Du Dein Kind Deinem Ex, seiner Derzeitigen und sonstigen Leuten - wie seinen Eltern in deren Urlaub mit so hindert niemand sie daran den Urlaub umzubuchen. Extreme Beispiele Urlaub in Französisch - Guyana, Dschungelurlaub, Urlaub in der Ukraine oder im Dschungel Schwarzafrikas. Ich wäre sehr vorsichtig mein Kind Fremden mitzugeben und anzuvertrauen - und seine Eltern sowie seine Derzeitige sind für Dich Fremde.

Gehe umgehend zum Jugendamt und verlange das alleinige Aufenthalts Bestimmungsrecht.

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MamiMc 
Fragesteller
 11.07.2023, 12:00
@14Gungnir18

Naja dem Urlaub mit seinen Eltern hätte ich sogar zugestimmt. Bei denen weiß ich dass es meiner Tochter gut geht. Anders sieht es eben mit dem Vater selbst und der Freundin aus. Ich habe halt Angst dass ich als die blöde hingestellt werde wenn ich zum Jugendamt gehe. Deshalb habe ich auch bisher nichts gemacht.

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14Gungnir18  11.07.2023, 12:04
@MamiMc

Mach es. Es ist nicht blöde für sein Kind da zu sein. Lieber zehnmal zu oft als ein einziges Mal zu wenig.

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fxdysprosium  29.08.2023, 18:21
@14Gungnir18

Ich bin mir sehr sicher, dass das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne kindeswohlgefährdende Gründe bundesweit nicht einfach so entzogen wird. Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen (Sachsen). Das Jugendamt ist auch nicht berechtigt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Das läuft in jedem Falle über das Familiengericht. Da bekommst du dann auch einen gebilligten Beschluss. Allerdings sehe ich da nach dem, was du schreibst, keine großen Chancen für dich (und wie gesagt, ich spreche aus Erfahrung, auch wenn ich dir gern etwas anderes schreiben würde).

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14Gungnir18  29.08.2023, 18:25
@fxdysprosium

Verwechselst Du mich ?

Meine 5 Kinder sind erwachsen und mein ältester Enkel ist 17 .....

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fxdysprosium  29.08.2023, 18:34
@14Gungnir18

Der Kommentar bezog sich auf das, was du hinsichtlich des Jugendamtes geschrieben hast, das war nämlich nicht ganz korrekt. Selbstverständlich dient die Antwort aber vor allem der Fragestellerin.

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Wie sieht es denn mit dem Sorgerecht aus? Wenn du ihm den alleinigen Umgang nicht zutraust, solltest du mit dem Jugendamt darüber reden.

RickSanchez0903  11.07.2023, 09:53

Achso, weil SIE IHM irgendwas nicht zutraut (und natürlich kein verschobenes Bild von der Person hat die sie wahrscheinlich verletzt hat) soll sie einfach hingehen und den Umgang veerbieten lassen? Finds immer geil was sich Mütter so rausnehmen wollen nur weil ihnen die Schnauze des Ex-Partners nicht passt. Ihr ungutes Gefühl reicht da zum Glück nicht.

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MamiMc 
Fragesteller
 11.07.2023, 09:55
@RickSanchez0903

Ich weiß nicht ob du gelesen hast dass er aggressiv ist.

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RickSanchez0903  11.07.2023, 09:56
@MamiMc

Das sagst du. Wenn es aber keine Beweise dafür gibt wird das JA ihm sicher nicht das SR entziehen.

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Loka95  11.07.2023, 09:58
@RickSanchez0903

Einfach so aus Lust und Laune kann und sollte man keineswegs etwas verbieten. Aber die Sicherheit des Kindes steht über dem Ego der Eltern.

Es entscheidet übrigens das Jugendamt, ob er eine Gefahr darstellt oder ob sie übertreibt.

Deine Vorurteile solltest du also stecken lassen.

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fxdysprosium  29.08.2023, 18:27
@RickSanchez0903

Auch hier möchte ich nochmals anmerken, dass sämtliche das Sorgerecht betreffende Rechte (das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nämlich ein Teil der elterlichen Sorge) mit sehr großer Sicherheit NICHT vom Jugendamt, sondern vom Familiengericht entzogen werden und da muss schon eine arge Kindeswohlgefährdung vorliegen. Und da er, so wie ich es herauslese, regelmäßige Umgänge ausübt, bei denen deine Tochter nicht zu Schaden gekommen ist (?), sehe ich aus familiengerichtlicher Sicht eigentlich wenige Gründe für die Übertragung der elterlichen Sorge auf dich. Selbstverständlich kann ich die Vorfälle nicht einschätzen, aber was ich dir sagen kann, ist, dass das Familiengericht hinsichtlich des Entzuges solcher elterlichen Rechte nicht vorschnell handelt. Da wartet in jedem Falle ein langwieriger und nervenzehrender Prozess auf dich.

Allem voran ist aber wichtig: Wie fühlt sich denn deine Tochter bei ihm?

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MamiMc 
Fragesteller
 11.07.2023, 09:53

Ich habe mich bisher nie getraut es anzusprechen, weil ich weiß dass es für ihn das schlimmste wäre das Sorgerecht zu verlieren. Im Grunde hat er es nur weil er und sein Vater mich damals dazu gedrängt haben

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Loka95  11.07.2023, 09:55
@MamiMc

Wichtiger ist das Wohl des Kindes. Wenn er nicht in der Lage ist das Sorgerecht zu haben, muss ihm Besuchsrecht reichen.

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MamiMc 
Fragesteller
 11.07.2023, 10:15
@Loka95

Es würde sich für ihn nicht viel ändern..

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Loka95  11.07.2023, 10:22
@MamiMc

Na dann, ist doch gut. Da hat er also keinen Grund zu meckern.

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fxdysprosium  01.09.2023, 08:29
@MamiMc

Die Übertragung der elterlichen Sorge auf dich allein würde aber zweifelsfrei nichts an dem Verhältnis zwischen ihm und eurer Tochter ändern. Umgangs- und Sorgerecht sind zwei Paar Schuhe und sein Recht so wie im Übrigen auch seine PFLICHT auf Umgang mit ihr blieben darüber hinaus bestehen.
Aber auch dort können das Jugendamt oder bestimmte Beratungsstellen kostenfreie Beratungen anbieten, wo auch eine konkrete Umgangsvereinbarung ausgearbeitet werden kann, in der ihr auch gezielt die Urlaubszeiten festlegen könnt. Fruchtet das nicht, besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Umgangszeiten gerichtlich festlegen zu lassen. Diese wären dann aber auch für dich bindend und da kannst du dann natürlich nicht kurz vor dem Urlaub sagen, dass es dir nicht recht ist.

Was das Sorgerecht angeht, kannst du mal meine restlichen Kommentare unter der Frage lesen und selbst mal realistisch abwägen, ob ein Prozess lohnt oder nicht. Aus eigener Erfahrung möchte ich dich aber darauf hinweisen, dass die meisten Richter SEHR milde urteilen, wenn es ums Sorgerecht geht. Bei mir hat es zwei Jahre gedauert und da waren nachweisliche Drogen- und psychische Probleme im Spiel.

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Zieh das durch.

Wende dich an das Jugendamt und schildere den Fall genau so.

Es geht hier ja nicht ums Verbieten, sondern um eine konkrete Gefahr.

Ich würde hier sogar seine Klage in Kauf nehmen und vor Gericht das Selbe aussagen.

Allerdings würde ich Beweise für die Vorwürfe sammeln. Ohne das wirst du nicht durchkommen.

MamiMc 
Fragesteller
 11.07.2023, 09:56

Ich habe noch einen Chatverlauf von seiner Schwester wo ich gesagt habe sie soll den Vorfall anzeigen. Ob die Aussagen von meinem Partner und Eltern reichen ist halt fragwürdig

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Rosenmary  11.07.2023, 10:41
@MamiMc

Trotzdem. Weise darauf hin, dass viele Kinder heute noch leben würden, wenn das Jugendamt trotz Kenntnis nicht reagiert hat.

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Wenn der Vater regelmäßig Umgang mit seinem Kind hat, dann wird es sehr schwer zu erklären sein, warum ein Urlaub nicht möglich sein sollte.

Ich empfehle dir eine rechtliche Beratung.

Und außerdem empfehle ich dir eine Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt. Die können auch bei Nachtrennungs-Gewalt gut beraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Dann sprich mit dem Jugendamt sagen die nein ist alles ok

Woher ich das weiß:Recherche