Darf ich aus dem Unterricht, wenn mein Melder geht?

8 Antworten

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Hallo Lauri932,

einzig das Bundesland Bayern hat das Thema Schüler und Feuerwehreinsatz bzw. -dienst gesetzlich klar geregelt. Solltest Du aus Bayern kommen, findest Du hier die entsprechende Gesetzesgrundlage: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_1_1_UK_045?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Alle anderen Bundesländer haben in ihren Feuerwehrgesetzen dem Sinn nach festgelegt, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer im Falle eines Feuerwehreinsatzes oder -dienstes jederzeit freistellen müssen, ohne dass diesen hierdurch berufliche oder finanzielle Nachteile entstehen. Allerdings sprechen bis auf Bayern alle Bundesländer hier nur von Arbeitnehmern, nicht von Schülern.

Das hat natürlich seinen Grund. Denn prinzipiell sollte die Schule immer vorgehen, denn hiermit legst Du die Grundlagen für Dein gesamtes späteres Leben.

Auf der anderen Seite verpflichten sich freiwillige Feuerwehrleute nach den Brandschutzgesetzen auch dazu, am Einsatz- und Dienstbetrieb teilzunehmen.

Sofern Du aber volljährig bist (unter 18 darfst Du eh keine Einsätze fahren), und nicht mehr der Schulpflicht unterliegst, kannst Du Dich natürlich selbst vom Unterricht befreien bzw. entschuldigen. Dabei liegt es dann in Deinem Ermessen zu beurteilen, ob nun (in diesem Moment) Schule oder Einsatz wichtiger ist.

Ich persönlich habe es in der Oberstufe immer so gehandhabt, dass ich vor Klausuren abends vorher den Melder ausgeschaltet habe um nicht in Gefahr zu laufen, durch einen nächtlichen Einsatz übermüdet oder durch einen frühmorgendlichen Einsatz zu spät zur Klausur zu erscheinen. Ansonsten habe ich den Melder dabei gehabt (war allerdings einer Schleife zugeordnet, die tagsüber nicht primär alarmiert wurde) und habe mich dann bei einem Alarm spontan entschieden, zum Einsatz zu fahren oder nicht. Das hing dann zum einen davon ab, welches Verkehrsmittel mir zur Verfügung stand (mit dem Bus wäre ich nie rechtzeitig an der Wache angekommen) und welcher Unterricht anstand.

Wichtig dabei ist aber, dass Du vorher mit der Schullleitung und Klassenleitung sprichst damit die sich nicht wundern, wenn Du plötzlich unangekündigt den Unterricht verlässt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DerFIPS  15.01.2020, 15:42

In einigen Bundesländern steht geschrieben das die Schule grundsätzlich zu Priorisieren ist

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26Sammy112  15.01.2020, 17:47
@DerFIPS

Hast Du da zufällig einen Link? Mir ist nur Bayern bekannt, wo die Feuerwehrgesetze ausdrücklich auf die Schule bzw. Schüler eingehen. Möglich wären natürlich auch interne Dienstanweisungen, die das regeln, aber gesetzlich ist mir wie gesagt bislang nichts bekannt.

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DerFIPS  15.01.2020, 18:03
@26Sammy112

Ich habe leider keinen link das einzige das ich auf die schnelle finde ist aus meinen Ausbildungsunterlagen.

Für MV

§11 BrSchG

Entpflichtung zur Arbeitsleistung während des Feuerwehreinsatzes

Soweit Feuerwehrangehörige in Schuleausbildung sind, ist grundsätzlich der Schulbesuch vorrangig.

Ich glaube in Schleswig holstein hieß das die Schulbildung als höheres gut zu Priorisieren ist(da bin ich mir jetzt aber nicht sicher da ich grade nichts wirklich was finde)

Ich hoffe das hilft dir weiter😁

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In der Kurzfassung:

Kläre das mit Schulleitung und Lehrerschaft ab. Einen Anspruch, dass sie dir erlauben zu gehen, hast du nur in Bayern (auch dort vorher mit der Schulleitung reden!!!)

Dass du den verpassten Stoff nachholst und die selbne Klausuren mit derselben Bewertung schreibst wie deine Klassenkameraden, ist klar.

Das muss mit der Schulleitung abgeklärt werden.

Eigene Erfahrung.

Wird das Thema nicht mehr im Grundlehrgang unter "Rechtliche Grundlagen" behandelt?

Lauri932 
Fragesteller
 14.01.2020, 22:01

Fange bald erst an aber da ich ja die meiste Zeit in der Schule bin wollte ich es mal wissen

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Nomex64  14.01.2020, 22:08
@Lauri932

Dann frag mal deinen Ausbilder, vor dem Bestehen des Grundlehrgangs geht es doch ohnehin nicht in den Einsatz.

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SuperKuhnibert4  15.01.2020, 09:58
@Lauri932

Nö, das ist gut so. Was soll man als Führungskraft mit Personal anfangen, das nicht mal die Grundlagen beherrscht?

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Ich hätte gesagt ja, aber kläre es lieber zur Sicherheit mit der Schulleitung ab, dann bist du wirklich auf der sicheren Seite. :)

Mein Vaddi ist Wehrleiter & Arbeitnehmer dürfen ja auch (in den meisten Fällen) die Arbeit verlassen wenn die Sirene geht (und sie sich natürlich in der Nähe des Feuerwehrhauses befinden...bringt ja nichts wenn man 1h Fahrzeit vom Feuerwehrhaus entfernt ist) also warum sollte das für Schüler nicht gelten?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Stossgebet  15.01.2020, 06:12

Ganz einfach: weil Schüler nur in Bayern im entsprechenden Gesetz überhaupt erwähnt werden. Ohne Grundlage kein Anspruch, in NRW darf ein Schüler also beispielsweise nicht aus dem Unterricht gehen.

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26Sammy112  15.01.2020, 12:56
warum sollte das für Schüler nicht gelten?

1.) weil es bis auf Bayern keine rechtliche Regelung für in BOS-Einheiten tätige Schüler gibt
2.) weil derjenige ggfs. noch schulpflichtig ist
3.) weil auch Arbeitnehmer immer die Verhältnismäßigkeit beachten müssen (Konventionalstrafe in Millionenhöhe bei nicht fristgerecht fertiggestellten Aufträgen feat. Katzenrettung vom Baum...). In Bezug auf die Schule: In meinen Augen hat die eine extrem hohe Priorität, da Du Dir damit den Grundstein für die Qualität Deines gesamten restlichen Lebens legst - während Du aufgrund des Alters in der Feuerwehr ein ziemlich Anfänger sein dürftest, der dadurch an der Einsatzstelle deutlich eher "ersetzbar" ist als ein älterer Kamerad mit zahlreichen Lehrgängen und viel Erfahrung.

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