Darf eine Freundin (15) zu mir ziehen (Stress Zuhause)?

8 Antworten

Deine Freundin kann nur mit dem Einverständnis der Mutter zu dir ziehen!

Die Mutter hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihre Tochter.

Wenn sie (15) zu dir ziehen würde, hättest du sehr bald das gleiche Problem. das jetzt die Mutter hat.

Die Mutter wird schon deswegen nicht zustimmen, weil sie dann ja für ihre Tochter Barunterhalt leisten müsste. Oder willst du sie kostenlos bei dir wohnen lassen?

xxAkioxx 
Fragesteller
 22.05.2016, 13:26

ich würde sie kostenlos bei mir wohnen lassen... ich kann nurnicht mit ansehen wie dieses Mädchen zu Grunde geht^^

nur ihre Mutter hat meiner Meinung nach Psychische Probleme. Sie setzt sie unter druck und macht schon Terror wenn sie ihr mal nicht guten morgen sagt, oder was auch immer...

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DerHans  22.05.2016, 16:06
@xxAkioxx

Eine 19-Jährige hat natürlich die Kompetenz, darüber zu urteilen, wie eine Mutter mit ihrer pubertierenden Tochter verkehrt.

Da ist die Pubertät ja auch noch nicht so lange vorbei

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KaeteK  23.05.2016, 09:42
@xxAkioxx

Ich glaube, du solltest dich mal mit der Mutter darüber unterhalten - Du wirst staunen, was die andere Seite zu sagen hat...Wenn es wirklich so schlimm ist, dann soll sich Rat beim Jugendamt holen, denn die haben Familienhelfer, die sich um solche Familien kümmern und dann sieht man weiter. Mit 15 ist man noch ein Kind und mehr als grün hinter den Ohren und mit 19 ist man auch noch nicht reif genug um für eine 15-jährige zu sorgen. lg

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KaeteK  23.05.2016, 09:39

*lach* du hast es erfasst...

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Da hätte auch das Jugendamt ein Wort mit zu reden, könnte ich mir vorstellen, außerdem muß erst mal  die M utter einverstanden sein!

Hallo, 

also, das ist eine sehr schwierige Situation. 

Da du 19 bist und sie erst 15 ist geht  das nur mit Zustimmung der Mutter. 

Der alkoholkranke Vater ist nicht mal im Ansatz eine Option.

Anders lauft ihr Gefahr, dass euch einer anzeigt und du dann auch noch Stress bekommst wegen "Entführung", "Nötigung", "Freiheitsberaubung", "sexueller  Missbrauch von Minderjährigen" (falls ihr was miteinander habt), je nachdem, wie viel euch jemand dann will. Das ist dünnes Eis. 

Ihr könnt versuchen mit der Mutter zu reden und ihr Einverständnis zu erhalten, so sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter hat. 

Ansonsten könnt ihr eigentlich nur das Jugendamt verständigen und um Hilfe bitten. 

Wenn deine Freundin von sich aus aufs Jugendamt geht und dort um Familienhilfe bittet, dann habt ihr, je nach Sachbearbeiter, eine geringe Chance. 

Jedoch müsste auch deine Freundin an sich arbeiten, wenn sie aus jeder Mücke einen Elefanten macht.  

Du kannst auch mal bei der Nummer gegen Kummer anrufen, dort erhältst du normalerweise kompetente Beratung. 

https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php

Alles Gute euch, 

LG Mata

AssassineConno2  24.05.2016, 16:17

Entführung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Sexueller Missbrauch Minderjähriger...

Was ein Blödsinn...Freiheitsberaubung: Sie will zu ihm, ich denke kaum, dass er sie gegen ihren Willen fest hält.

Entführung: Wo wird hier irgendwer entführt? Selbes wie bei Freiheitsberaubung: Sie will.

Nötigung: "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Wo bitte siehst fu hier GEWALT???

Sexueller Missbrauch von Minderjährigen: Völliger Blödsinn. Sie ist sexuell Selbstbestimmt und kann schlafencmit wem sie will!

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