Darf ein xbelibiger mann mir verbieten meinen hund auf öffentliche wiesen koten zu lassen?
Hallo, bei uns in der siedlung sind mehrere größere grünstreifen, ich gehe dort jedentag mit meinen hunden hin weil sie ja nicht auf den gehweg koten sollen. Ich räume selbstverständlich alle hinterlassenschaften weg! das ist meistens weniger als ein katzenhaufen. Seit ein paar tagen kommt immer genau wenn mein hund anfängt zu "kreiseln" ein mann aus dem haus was direkt gegenüber der wiese ist und macht mich voll zur schnecke das ich meinen hund dort hin machen lasse und dass das ja wiederlich ist und ich soll meinem hund verbieten dahin zu koten, außerdem würden seine kinder da immer spielen und dann reintreten und DAS essen. und das sagt er immer nur zu mir! Fakt ist, dass es NICHT sein privatgrundstückt ist, außerdem ICH RÄUME DIE HINTERLASSENSCHAFTEN MEINER HUNDE IMMER WEG. Und er meinte noch wenn ein hund da hinmacht machen alle dahin. NUR ich kann die anderen hundehalter nicht kontrollieren, was noch ein großes problem ist, es gibt mindestens 10 katzen die dort jedentag ihr geschäft machen und DIE KATZENHALTER MÜSSEN ES NICHT WEGRÄUMEN ODER WIE? ich habe dort noch nie hundekot gesehen, aber tonnenweise katzenhaufen, ich habe ja nichts gegen katzen, aber das Argument:,, Katzen brauchen ihre freiheit!" ist trotzdem kein ersatz das die würstchen liegenbleiben. Dieser mann hat auch eine tochter (4-6 jahre alt) Immer wenn sie meine hunde sieht kommt sie angerannt und bellt uns regelrecht an, sie hat meinen hund so dermaßen verängstigt das er totale panik vor kindern hat, obwohl er kinder vorher total gern mochte, da könnt ich auch wieder ****. Ich mein, ja sind kinder aber wenn ich stopp sage meine ich auch definitiv STOPP! Danke, ich hoffe ihr könnt mir einen rat geben was ich tun soll :(
Das problem ist halt, morgens vor der schule kann ich mit meinen hunden nicht auch die große hundewiese laufen aus zeitmangel, außerdem ist da immoment ein hochagressiver dobermann, mit dem sich mein KASTRIERTER RÜDE nicht gut versteht (naja 20 gegen 3 kg ist doch auch etwas heikel...nix gegen dobies) Sorry dass ich euch so volltexte ;)
18 Antworten
Lass dich nicht verunsichern. Wenn es sich um ein öffentliches Gelände und kein Privatgrundstück handelt und Du die Häufchen Deiner Hunde wegmachst, kann Dir der Mann gar nichts. Sollte er Dich erneut anmeckern, droh ihm doch mal mit 'ner Anzeige wegen Belästigung. Und wenn er seine Kinder nicht erziehen kann und die Zuhause nichts zu essen kriegen und sich deshalb an Hundehaufen bedienen müssen, ist das nicht Dein Problem ....
Nach dem Straßen- und Wegegesetz ist eindeutig die Person, dessen Vierbeiner den Gehweg verunreinigt, für die schadlose Beseitigung verantwortlich. Zudem sind nach der Satzung über die Benutzung öffentlichen Grünflächen Hunde in öffentlichen Grünflächen und Anlagen an der Leine zu führen. Diese Vorschriften ergeben sich aus der „Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen" sowie der Satzung über die „Benutzung der öffentlichen Grünflächen
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünflächen ((Grünanlagensatzung) vom 23.07.2001
§ 1 - Gegendstand der Satzung
(1) Grünanlagen sind die angelegten und unterhaltenen öffentlichen Grünflächen, insbesondere gärtnerisch gestaltete Anlagenflächen, Erholungsflächen, Freizeitflächen, Sport- und Spielflächen, Freibadegelände, Liegewiesen und Kinderspielplätze. Sie sind öffentliche Einrichtungen der Stadt zur allgemeinen gebührenfreien Benutzung nach Maßgabe dieser Satzung. Grünanlagen im Sinne dieser Satzung sind in der Regel durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet bzw. durch die gärtnerische Anlage als öffentliche Grünanlage erkennbar. (2) Keine Grünanlagen sind: 1. die von der Stadt unterhaltenen Hänge, Böschungen, Bankette, Hecken, Sicherheitsstreifen und ähnliche Anlagen, die Bestandteile der öffentlichen Straßen sind. Auf sie finden die zum Schutz der öffentlichen Straßen bestimmten Vorschriften Anwendung, 2. die Grünflächen im Bereich der Schulen, Friedhöfe und der städt. Wohnanlagen, 3. Grünflächen, welche die Stadt unter Ausschluss der Zweckbestimmung des Abs. 1 einer privatrechtlichen Regelung unterstellt.
§ 2 - Verhalten in Grünanlagen
(1) Die Benutzer haben sich in den Grünanlagen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
(2) Die Benutzung der Grünanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) In den Grünanlagen ist den Benutzern insbesondere untersagt: 1. das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art, Wohnwagen und Anhänger sowie das Radfahren und das Reiten; ausgenommen hiervon sind Anlagenwege und Anlagenflächen, welche für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind; 2. das Betreten von Zieranlagen und Biotopen; 3. das Beseitigen, Zerstören oder Bemalen von Bäumen, Bauwerken und sonstigen Einrichtungen; 4. das Abweiden, Abmähen und Entfernen von Pflanzen oder Pflanzenteilen; 5. die Ausübung von Sport, soweit dadurch andere gefährdet oder belästigt werden können; 6. das Freilaufenlassen bzw. das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen, in Zieranlagen oder Biotopen, außer auf den Wegen in diesen Bereichen, wenn die Hunde an der kurzen Leine geführt werden; 7. Baden, außerhalb der zur öffentlichen Benutzung freigegebenen Badeplätze; 8. das Errichten, Aufstellen, Anbringen und Lagern von Gegenständen, insbesondere das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen sowie das Nächtigen in Grünanlagen; 9. der Verkauf von Waren aller Art einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten von Leistungen, die Aufnahme von Bestellungen, das Filmen und Fotografieren zu gewerblichen Zwecken, die Veranstaltung von Vergnügungen und das Abhalten von Versammlungen; 10. die Beschädigung von Grünanlagen und ihrer Bestandteile einschließlich ihrer Einrichtungen sowie das Verunreinigen, insbesondere durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen oder durch Hundedreck; 11. das Errichten von offenen Feuerstellen, ausgenommen das Grillen mit Holzkohle oder Gas auf dafür bestimmten Geräten und auf den hierzu ausgewiesenen Plätzen; 12. der Aufenthalt zum Zwecke des Alkoholgenusses, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden kann; 13. das Betteln in jeglicher Form; 14. das Füttern von Wasservögeln; 15. das Betreten oder Befahren nicht freigegebener Eisflächen.
ERGO : DU DARFST DA GASSI GEHEN UND WENN DU ALLES WEGMACHST KANN DER TYP DICH a.. A... L .... ;-)
Da du die Haufen deines Hundes ordnungsgemäß entfernst brauchst du dir diesbezüglich keine Sorgen zu machen zumal der Wiesenabschnitt gemeindegrund sein wird. Wäre es seine Wiese wäre es anders, so ist es nur wieder einer von vielen Menschen, die sich über alles aufregen.
In der Stadt sind die Haufen eine Zumutung für die Fußgänger und auf öffentlichen Grünstreifen für die Gärtner.
Da du ja sogar den Haufen einsammelst und entsorgst, kann dir keiner was.
Lasse den Herrn reden, kannst ihn ja mal bei Gelegenheit fragen, wer ihn als Grünflächenwart beauftragte.
Zunächst mal verrichten katzen ihr Geschäft auf loser Erde, nicht auf Wiesen. und sie graben es meistens ein (nicht alle). Das können also keine Katzenhaufen sein, eher Fuchs/Dachs o.ä.
Der mann darf Dich (freundlich) drauf hinweisen, dass er es nicht gut findet... seine Kinder dürften irgendwann lernen, dass man keinen Kot isst (brrrrr)...
Aber das ganze ist das typische Verhalten von Hunde/Katzen- und Nichthunde/katzenhaltern, Eltern und Nicht-Eltern, von denen keiner den anderen akzeptieren will. Sag (und demonstrier) ihm halt freundlich, dass Du ja alles wegmachst, Wildtiere da auch hinkoten, was keiner entfernt.
Genau so hab ich das mit einem unserer Nachbarn auch gemacht, der angeblich immer genau sehen konnte, wie mein Hund aus 20 m Entfernung in seinen Vorgarten geschissen hat....ich hab die andere Straßenseite genommen und ihn von da aus immer SEHR freundlich gegrüßt.....
(bin übrigens Mutter und hab Katzen und einen Hund)
und wenn Du die Möglichkeit dazu hast, geh mit dem Hund einfach auf einen anderen Grünstreifen. Das hat nichts damit zu tun dass Du dem erbosten Herren damit einen Gefallen tust oder recht gibst, aber wie heißt es immer so schön: der Klügere gibt nach - und für Dich ist es wahrscheinlich viel angenehmer nicht jeden Tag mit dem grantigen Herren und seinen kot essenden, Hunde verschreckenden Kindern konfrontiert zu werden... ;-)