Darf ein xbelibiger mann mir verbieten meinen hund auf öffentliche wiesen koten zu lassen?

18 Antworten

Lass dich nicht verunsichern. Wenn es sich um ein öffentliches Gelände und kein Privatgrundstück handelt und Du die Häufchen Deiner Hunde wegmachst, kann Dir der Mann gar nichts. Sollte er Dich erneut anmeckern, droh ihm doch mal mit 'ner Anzeige wegen Belästigung. Und wenn er seine Kinder nicht erziehen kann und die Zuhause nichts zu essen kriegen und sich deshalb an Hundehaufen bedienen müssen, ist das nicht Dein Problem ....

Nach dem Straßen- und Wegegesetz ist eindeutig die Person, dessen Vierbeiner den Gehweg verunreinigt, für die schadlose Beseitigung verantwortlich. Zudem sind nach der Satzung über die Benutzung öffentlichen Grünflächen Hunde in öffentlichen Grünflächen und Anlagen an der Leine zu führen. Diese Vorschriften ergeben sich aus der „Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen" sowie der Satzung über die „Benutzung der öffentlichen Grünflächen

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünflächen ((Grünanlagensatzung) vom 23.07.2001

§ 1 - Gegendstand der Satzung

(1) Grünanlagen sind die angelegten und unterhaltenen öffentlichen Grünflächen, insbesondere gärtnerisch gestaltete Anlagenflächen, Erholungsflächen, Freizeitflächen, Sport- und Spielflächen, Freibadegelände, Liegewiesen und Kinderspielplätze. Sie sind öffentliche Einrichtungen der Stadt zur allgemeinen gebührenfreien Benutzung nach Maßgabe dieser Satzung. Grünanlagen im Sinne dieser Satzung sind in der Regel durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet bzw. durch die gärtnerische Anlage als öffentliche Grünanlage erkennbar. (2) Keine Grünanlagen sind: 1. die von der Stadt unterhaltenen Hänge, Böschungen, Bankette, Hecken, Sicherheitsstreifen und ähnliche Anlagen, die Bestandteile der öffentlichen Straßen sind. Auf sie finden die zum Schutz der öffentlichen Straßen bestimmten Vorschriften Anwendung, 2. die Grünflächen im Bereich der Schulen, Friedhöfe und der städt. Wohnanlagen, 3. Grünflächen, welche die Stadt unter Ausschluss der Zweckbestimmung des Abs. 1 einer privatrechtlichen Regelung unterstellt.

§ 2 - Verhalten in Grünanlagen

(1) Die Benutzer haben sich in den Grünanlagen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

(2) Die Benutzung der Grünanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

(3) In den Grünanlagen ist den Benutzern insbesondere untersagt: 1. das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art, Wohnwagen und Anhänger sowie das Radfahren und das Reiten; ausgenommen hiervon sind Anlagenwege und Anlagenflächen, welche für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind; 2. das Betreten von Zieranlagen und Biotopen; 3. das Beseitigen, Zerstören oder Bemalen von Bäumen, Bauwerken und sonstigen Einrichtungen; 4. das Abweiden, Abmähen und Entfernen von Pflanzen oder Pflanzenteilen; 5. die Ausübung von Sport, soweit dadurch andere gefährdet oder belästigt werden können; 6. das Freilaufenlassen bzw. das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen, in Zieranlagen oder Biotopen, außer auf den Wegen in diesen Bereichen, wenn die Hunde an der kurzen Leine geführt werden; 7. Baden, außerhalb der zur öffentlichen Benutzung freigegebenen Badeplätze; 8. das Errichten, Aufstellen, Anbringen und Lagern von Gegenständen, insbesondere das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen sowie das Nächtigen in Grünanlagen; 9. der Verkauf von Waren aller Art einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten von Leistungen, die Aufnahme von Bestellungen, das Filmen und Fotografieren zu gewerblichen Zwecken, die Veranstaltung von Vergnügungen und das Abhalten von Versammlungen; 10. die Beschädigung von Grünanlagen und ihrer Bestandteile einschließlich ihrer Einrichtungen sowie das Verunreinigen, insbesondere durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen oder durch Hundedreck; 11. das Errichten von offenen Feuerstellen, ausgenommen das Grillen mit Holzkohle oder Gas auf dafür bestimmten Geräten und auf den hierzu ausgewiesenen Plätzen; 12. der Aufenthalt zum Zwecke des Alkoholgenusses, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden kann; 13. das Betteln in jeglicher Form; 14. das Füttern von Wasservögeln; 15. das Betreten oder Befahren nicht freigegebener Eisflächen.

ERGO : DU DARFST DA GASSI GEHEN UND WENN DU ALLES WEGMACHST KANN DER TYP DICH a.. A... L .... ;-)

Da du die Haufen deines Hundes ordnungsgemäß entfernst brauchst du dir diesbezüglich keine Sorgen zu machen zumal der Wiesenabschnitt gemeindegrund sein wird. Wäre es seine Wiese wäre es anders, so ist es nur wieder einer von vielen Menschen, die sich über alles aufregen.

In der Stadt sind die Haufen eine Zumutung für die Fußgänger und auf öffentlichen Grünstreifen für die Gärtner.

Da du ja sogar den Haufen einsammelst und entsorgst, kann dir keiner was.

Lasse den Herrn reden, kannst ihn ja mal bei Gelegenheit fragen, wer ihn als Grünflächenwart beauftragte.

Zunächst mal verrichten katzen ihr Geschäft auf loser Erde, nicht auf Wiesen. und sie graben es meistens ein (nicht alle). Das können also keine Katzenhaufen sein, eher Fuchs/Dachs o.ä.

Der mann darf Dich (freundlich) drauf hinweisen, dass er es nicht gut findet... seine Kinder dürften irgendwann lernen, dass man keinen Kot isst (brrrrr)...

Aber das ganze ist das typische Verhalten von Hunde/Katzen- und Nichthunde/katzenhaltern, Eltern und Nicht-Eltern, von denen keiner den anderen akzeptieren will. Sag (und demonstrier) ihm halt freundlich, dass Du ja alles wegmachst, Wildtiere da auch hinkoten, was keiner entfernt.

Maddi86  11.07.2012, 11:08

und wenn Du die Möglichkeit dazu hast, geh mit dem Hund einfach auf einen anderen Grünstreifen. Das hat nichts damit zu tun dass Du dem erbosten Herren damit einen Gefallen tust oder recht gibst, aber wie heißt es immer so schön: der Klügere gibt nach - und für Dich ist es wahrscheinlich viel angenehmer nicht jeden Tag mit dem grantigen Herren und seinen kot essenden, Hunde verschreckenden Kindern konfrontiert zu werden... ;-)

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Blindi56  13.07.2012, 15:04
@Maddi86

Genau so hab ich das mit einem unserer Nachbarn auch gemacht, der angeblich immer genau sehen konnte, wie mein Hund aus 20 m Entfernung in seinen Vorgarten geschissen hat....ich hab die andere Straßenseite genommen und ihn von da aus immer SEHR freundlich gegrüßt.....

(bin übrigens Mutter und hab Katzen und einen Hund)

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