Darf ein Tierarzt/eine Tierärztin einen Hund nach der Euthanasie ohne Wissen und ohne Zustimmung des Besitzers operieren?
nein - wozu sollte er das tun ?
Weil die Tierärztin wissen wollte, warum es zu dieser Blutung kam. Meine Eltern wussten aber nichts davon und haben auch nicht zugestimmt.
4 Antworten
Naja - man muss schon den genauen Fall kennen.
Und selbst wenn der Tierarzt nachgeschaut hätte warum es zu einer Blutung kam - wo ist das Problem ? Solange er euch das nicht berechnet ?
Tot ist tot. Dem Hund hat das nicht mehr geschadet.
Ja eigentlich sollte sie das nicht machen ohne zu fragen. Aber warum darüber aufregen ? Ich finde es sogar gut dass die Tierärztin den Grund herausfinden wollte. Das spricht für sie - zumindest ist sie lernwillig... Vielleicht kann einem anderen Tier dadurch das Leben gerettet werden. Es tut mir leid dass es bei Deinem Hund nicht geklappt hat - aber sieh es einfach mal von der Seite.
Wenn deine Eltern entschieden haben, dass der Hund beim Tierarzt bleibt dann verstehe ich nicht warum es deine Eltern stört was mit dem Hund passiert. Vielleicht kann man durch die Opduktion anderen Hunden helfen oder eine Tierärztin die den Job noch nicht lange macht kann etwas lernen. Und selbst wenn deine Eltern entschieden haben, dass der Hund verbrannt wird und sie die Asche abholen oder zuschicken lassen dann ist es egal, ob er vorher aufgeschnitten wurde oder nicht.
Nach der Euthanasie? Da nutzt das Operieren auch nichts mehr.
Hat eine Tierärztin aber beim Hund meiner Eltern gemacht.
Höchstens eine Obduktion um festzustellen, woran der Hund verstorben ist.
Das ist ja richtig, aber auch das darf doch nicht ohne Wissen und ohne Zustimmung des Besitzers passieren.
Hallo!
Nein , natürlich nicht!
Nach der Euthanasie ist der Hund schließlich tot .
Und der Besitzer nimmt den toten Hund mit , um ihn entweder im Garten zu begraben oder um ihn kremieren zu lassen.
Viele Grüße!
Ruby 🦋
Oh doch, hat eine Tierärztin beim Hund meinner Eltern gemacht. Darum möchte ich gerne wissen, ob das rechtens ist.
Und womit hat der TA das begründet? Das ist nicht rechtens. Der Hund ist /war schließlich "Eigentum " deiner Eltern .
Ja genau so sehe ich das auch. Auch wenn der Hund tot ist, ist es immer noch Eigentum vom Besitzer.
Angeblich zur Abklärung der Blutung.
Ein paar Tage nach dem Einschläfern bin ich nochmal mit meinem Vater zur Tierärztin gegangen, weil es noch Fragen gab. Da ist es durch Zufall herausgekommen.
Wäre ich nicht nochmal mit meinem Vater hingegangen, hätten wir es nie erfahren.
Ich finde das total schlimm.
Ja, ohne Rücksprache mit deinen Eltern darf er das nicht. Na, hoffentlich wollte er nichts "vertuschen" ...Behandlungsfehler o.ä. .
Ja, ohne Rücksprache mit deinen Eltern darf er das nicht.
Warum sollte der TA das - deiner Ansicht nach nicht?
Hast du irgendeine Rechtsgrundlage für deine Annahme?
Ich habe erst im Nachhinein in den Kommentaren gelesen, daß vereinbart wurde, den toten Hund beim TA zu belassen...das ändert nun natürlich meine Meinung . Ich finde die Antwort von "Flauschy" trifft meine Ansicht dazu sehr gut.
Darum möchte ich nicht mit dir um Rechtsgrundlagen 'streiten' ...ich hoffe, du verstehst das. Liebe Grüße. :)
Sorry, es ging mir nicht um "streiten" - ich kenne nur wirklich keine Rechtslage, die das verbieten würde (anders als bei Menschen).
Hätte ja sein können, dass du da genaueres weißt.
:)
Aber der Hund gehört auch nach dem Tos uns und ohne wissen und ohne Zustimmung des Besitzers kann eine Tierärztin so etwas doch nicht machen.