darf ein Muslim an einer Beerdigung teilnehmen?

18 Antworten

Nein, es ist nicht erlaubt.

Was ist das den für ein Verständnis hier! Hier redet jeder aus Emotion und aus Lust und Laune ohne irgendwelche Maßstäbe. Klar es ist nun mal traurig das ein Mensch stirbt, jedoch sind wir Muslim GOTTESERGEBEN und deswegen handeln wir auch danach was Gott und der Gesandte (S) uns beigebracht haben.

Nun zu den Quellen.

Wenn einige der Kuffar (Unglübige, bzw. jmd der nicht an Allah und seinen Gesandten geglaubt hat) anwesend sind, die ihre Toten begraben können, dann sollte der Muslim dies nicht tun oder sich ihnen anschließen oder sie dabei unterstützen oder ihnen gemäß politischer Sitte Freundlichkeit durch die Teilnahme an ihren Beerdigungen erweisen. Es ist nicht bekannt, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) oder die rechtgeleiteten Khalifen so etwas taten.


Vielmehr verbot Allah Seinem Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) das Stehen am Grab von `Abd-Allah ibn Ubayy ibn Salul, weil dieser ein Ungläubiger war. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und (oh Muhammad) bete niemals über jemandem von ihnen (den Heuchlern), der gestorben ist (das Totengebet), und stehe nicht an seinem Grab! Sie verleugneten ja Allah und Seinen Gesandten, und sie starben als Frevler (Fasiqun – rebellisch und ungehorsam Allah und Seinem Gesandten gegenüber).“ (9:84)


Ist aber keiner von ihnen anwesend, der ihn beerdigen könnte, dann sollten die Muslime ihn beerdigen, wie der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) es mit den Getöteten von Badr tat und mit seinem Onkel Abu Talib, als dieser starb und er zu `Ali sagte: `Geh und begrabe ihn.`[1]

 


https://islamfatwa.de/biografien/89-das-staendige-komitee-fuer-rechtsfragen" target="_blank" data-processed="1">Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

(‘Abd-Allah ibn Qa‘ud, ‘Abd-Allah ibn Ghadyan, ‘Abd al-Razzaq ‘Afifi, ‘Abd al-‘Aziz ibn ‘Abd-Allah ibn Baz)


Fataawa al-Lajnah al-Da’imah 9/10

 



Anmerkung:

[1] Abu Dawud (Nr. 3214) und al-Nasa’i (Nr. 2006) berichteten, dass `Ali (https://islamfatwa.de/glossar/radiya-llahu-anhu" target="_blank" data-processed="1">radiAllahu anhu) sagte: „Ich sagte zum Propheten (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm): `Dein Onkel, der irregeleitete alte Mann, ist gestorben.` Er erwiderte: `Geh und begrabe deinen Vater.`“


Imam Malik (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Der Muslim sollte seinen Vater nicht waschen, wenn der Vater als Ungläubiger starb, oder an seiner Beerdigung teilnehmen oder in sein Grab hinabsteigen, außer er fürchtet, er könnte vernachlässigt werden, dann darf er ihn beerdigen.“ (al-Mudawwanah, 1/261)

 

Es heißt in Scharh Muntaha al-Iradat (1/374): „Der Muslim sollte den Kafir nicht waschen, denn es ist nicht erlaubt, eine enge Beziehung mit den Kuffar aufzubauen, und diese Handlung beinhaltet, ihn zu respektieren und zu reinigen. Daher ist es nicht gestattet, wie es auch der Fall beim Totengebet ist: „Wickelt ihn nicht ein oder betet für ihn oder nehmt an seiner Beerdigung teil“, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… nehmt nicht Leute zu Schutzherren, denen Allah zürnt. …“ (60:13)


earnest  16.07.2017, 15:17

Was für eine widerwärtige, menschenfeindliche Antwort. Eine Antwort, die Menschen auseinandertreibt, sogar in ihrer Trauer über einen verstorbenen Mitmenschen.

Was für fadenscheinige "Beweise" für diese Betonkopf-Haltung...

Wärest du in Zukunft wenigstens so nett, dir die abschätzige Bezeichnung "Kuffar" abzuschminken?

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Im folgenden Auszug aus einem Rundbrief der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, ist zu lesen, daß Muslime an nicht-muslimischen Gebetsgottesdiensten nicht teilnehmen dürfen, nicht für die Toten nicht-islamischen Glaubens beten dürfen.... Wir sollten daher zu Beerdigungen unserer nicht-muslimischen Freunde, Kollegen und Nachbarn gehen, ohne aber an deren Totengebeten teilzunehmen. Es ist uns weder gestattet, an nicht-islamischen Gebetsgottesdiensten teilzunehmen, noch für solche Menschen zu beten, die im Zustand des Nichtglaubens starben.

Rundbrief Nr.03/1998 der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg<<< Quelle:http://www.allmystery.de/themen/pr10385

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Fragesteller
 08.12.2014, 11:40

Danke !

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earnest  08.12.2014, 14:47

So etwas macht mich nur traurig, schrecklich traurig.
Willkommen in der Parallelgesellschaft.

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anjanni  08.12.2014, 15:36

Der Papst darf die Moschee besuchen, aber der Imam nicht den Petersdom (und nicht, weil es etwa der Papst verbieten würde...)

Das ist wirklich zutiefst traurig... So werden wir nie aufeinander zugehen können, wenn sich immer nur einer bewegt!

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Nunuhueper  08.12.2014, 16:45

Was heißt das?

  • Teilnahme an Beerdigung ja, Beten aber nein.

* Oder doch:

  • Es ist uns weder gestattet, an nicht-islamischen Gebetsgottesdiensten teilzunehmen, noch für solche Menschen zu beten, die im Zustand des Nichtglaubens starben.*

Eine Teilnahme bedeutet immer die Anwesenheit.

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languagewizard  08.12.2014, 17:51

Krass. Und dann sagt der auch noch Danke.

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Sollte man sich über die Tragweite seiner Entscheidungen, inkl. der impliziten Rechte und Pflichten, die diese mit sich bringt, nicht im Vorfeld Gedanken machen?

Aber davon ab: Ich habe den Islam als eine sehr tolerante Religion kennengelernt und sehe nicht, warum der Besuch einer Beerdigung eines anderen Glaubens ein Problem darstellen sollte.

Das katholische Drumherum ist halt für dich nicht gültig, aber dennoch kannst Du dich verabschieden gehen.

Nunuhueper  08.12.2014, 16:32

So siehst Du das als Ungläubiger : Islam ist tolerant.

Merkst Du nicht, dass die Praxis aber anders aussieht?

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Schoggi1  08.12.2014, 18:34
@Nunuhueper

in Deutschland ist er vielleicht tolerant. Weil der Islam hier noch in der Minderheit ist. In Arabischen Ländern sieht die Sache aber etwas anders aus.

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SirJohn  08.12.2014, 18:45
@Nunuhueper

Nein, ich gestatte mir lediglich mir aufgrund der Schriften ein eigenes Urteil zu bilden ohne blind zu übernehmen, was mir etwaige Prediger vorkauen.

Deren Auslegung, und damit vielleicht auch die Masse derer die diesen Auslegungen blind folgen mag intolerant und sogar menschenverachtend sein. Der Text als solcher ist es nicht. Interessanterweise übrigens insbesondere wenn man ihn mit der z.B. der Bibel vergleicht.

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earnest  09.12.2014, 10:35
@Schoggi1

@Schoggi:
Ist "der Islam" (wer immer das ist) in Deutschland wirklich tolerant?

Fast täglich gewinne ich hier bei GF leider einen völlig anderen Eindruck.

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Nunuhueper  09.12.2014, 15:40
@SirJohn

...der Text als solcher...wenn Du den Durchblick hast, alle Achtung, denn offenbar verstehst Du das Arabische.

Sämtliche Übersetzungen nämlich "kauen" Dir immer etwas vor.

Wer lesen kann und das Neue Testament mit dem Koran vergleicht, weiß ohne die Auslegung anderer, welches Buch menschenverachtend ist.

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SirJohn  09.12.2014, 17:12
@Nunuhueper

Touché. Da hast Du recht!

Andererseits kann ich auch kein Aramäisch, so gleicht sich das dann wieder aus schmunzel

Wenn wir vergleichen wollen, sollten wir allerdings das Alte Testament heranziehen und nicht das Neue.

Und dann wird die Frage nach der größeren Menschenverachtung auch wieder ungleich spannender, gell? ;-)

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Nunuhueper  10.12.2014, 19:45
@SirJohn

Für die Christen heute gilt das Neue Testament. Menschenverachtung finde ich dort nicht, nur Gottes- und Menschenliebe.

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Was auf jeden Fall nicht verboten ist, ist seinen Kopf zu benutzen. Wenn du Anteilnahme am Tod deiner Kollegin hast, wieso solltest du dann nicht zur Beerdigung gehen?

Regeln sind ja teilweise ganz gut, aber die sollten nicht das Denken ersetzen... also sei kein Schaf, sondern ein aufgeschlossener Vertreter deiner Religion.

Apfelkind1986  08.12.2014, 11:14
Was auf jeden Fall nicht verboten ist, ist seinen Kopf zu benutzen.

Uh, das kommt immer darauf an, welcher religiösen Strömung man jetzt folgt. ;)

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fastlink  08.12.2014, 15:13
@Apfelkind1986

Naja, ich würde mal sagen, das kommt sogar darauf an, ob man einer religiotischen Strömung folgt.

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tobimcguire  08.12.2014, 11:32

Warum man nicht zur Beerdigung gehen sollte ? Na, weil es Allah im Koran verbietet. Ein Moslem nimmt seine Religion ernst. D.h. wenn es verboten ist, dann sollte man dies akzeptieren und nicht sein Wort über das von Allah stellen.

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Selenus  08.12.2014, 15:52
@tobimcguire

Ganz davon abgesehen, dass deine Behauptung so nicht stimmt, ist es doch gerade das, was Tengen angesprochen hat!

Folge nicht blind unbegründeten Regeln, sondern benutze deinen Kopf! Denn, was spricht dagegen, einem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen?

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Tengen  08.12.2014, 17:06
@tobimcguire

Tut mir leid, aber für so etwas habe ich wenig Verständnis. Allah ist lange tot, Jesus auch und Buddha ebenfalls. Man kann sie nicht mehr fragen - aber ich glaube nicht, dass sie wollten, dass die Leute blind ihren Worten oder dem, was über tausende Jahre daraus geworden ist folgten.

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earnest  09.12.2014, 09:33
@tobimcguire

Na, dann präsentiere doch mal die angebliche Verbotsstelle im Koran, tobi. Ich bin gespannt.

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Natürlich… ;-) 1. Gibts es ja keine Einlasskontrolle. 2. Eine Beerdigung dient dazu Abschied zunehmen. Jeder der sich von der verstorbenen Person verabschieden möchte, darf daran teilnehmen. (Natürlich im einvernehmen der dort üblichen Zeremonie und Rituale)