Darf ein "Hausrecht" Spaß und Meinungsfreiheit zensieren?

clemensw  19.01.2022, 09:36

Warum stellst Du eine Frage, wenn Du ganz offensichtlich keine ehrliche Antwort hören willst?

LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 10:00

Deine Assoziation ist falsch. Ich habe die "ehrlichen" Antworten sogar verinnerlicht und verarbeitet. Du musst also nichts unterstellen, nur weil du es nicht besser weißt.

DarkLun  19.01.2022, 10:45

(Das was ich jetzt hier schreibe ist nur meine Meinung, Ich kann auch falsch liegen) @LinusMemdos WENN jemand dir einen Unwiderlegbaren Beweis dafür liefert Würdest du es glauben?

LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 18:01

Du hast die Frage nicht verstanden.

12 Antworten

Wenn Du von öffentlichen Internetforen sprichst, so dürfen die eigene Richtlinien aufstellen. Allerdings gibt es auch Gerichtsurteile, dass sich die Forenbetreiber dann an ihre eigenen Richtlinien halten müssen und niemanden sperren dürfen, der die Richtlinien beachtet. Willkür ist also verboten. Aber das gilt nur für öffentliche Foren. Bei einem privaten Forum für einen kleinen Personenkreis oder z.B. einem Gästebuch auf einer privaten homepage kann der Besitzer tun und lassen, was er will (d.h. strafbare Sachen dürfen da natürlich auch nicht stehen).

"Spaß und Meinungsfreiheit" sind aber sehr weitreichende Begriffe. Das kann man so allgemein nicht beantworten.

Solltest Du allerdings ein privates Haus meinen, so kann der Hausbesitzer da jeden reinlassen oder rauswerfen, wie er gerade will.

Ja, grundsätzlich darf es das

Es kommt aber immer auch auf den Einzelfall an

Grundsätzlich ist es möglich, dass durch das Hausrecht Spaß und Meinungsfreiheit eingeschränkt oder zensiert wird.

Nur als Beispiel, Du bist bei Herrn Müller eingeladen, der Dir dann gleich zu verstehen gibt, dass bei ihm nicht über Politik diskutiert wird. Sofern Du dann aber doch versuchst eine politische Diskussion zu beginnen, kann er Dich rauswerfen.

Die Definition "Spaß" ist übrigens auch relativ, das was Du als Spaß siehst, kann jemand anders als Beleidigung auffassen...


LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 07:57

Barbaren. Überall Barbaren lol

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schwarzwaldkarl  19.01.2022, 07:59
@LinusMemdos

Anscheinend hast Du grundsätzliche Probleme eher schlicht geschriebene Antworten auch geistig zu verarbeiten...

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 08:04
@schwarzwaldkarl

Ja. Recht hast du.

"So kam ich unter die Deutschen. Ich foderte nicht viel und war gefaßt, noch weniger zu finden. Demütig kam ich, wie der heimatlose blinde Oedipus zum Tore von Athen, wo ihn der Götterhain empfing; und schöne Seelen ihm begegneten –

Wie anders ging es mir!

Barbaren von alters her, durch Fleiß und Wissenschaft und selbst durch Religion barbarischer geworden, tiefunfähig jedes göttlichen Gefühls, verdorben bis ins Mark zum Glück der heiligen Grazien, in jedem Grad der Übertreibung und der Ärmlichkeit beleidigend für jede gutgeartete Seele, dumpf und harmonielos, wie die Scherben eines weggeworfenen Gefäßes – das, mein Bellarmin! waren meine Tröster.

Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen – ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?

Ein jeder treibt das Seine, wirst du sagen, und ich sag es auch. Nur muß er es mit ganzer Seele treiben, muß nicht jede Kraft in sich ersticken, wenn sie nicht gerade sich zu seinem Titel paßt, muß nicht mit dieser kargen Angst, buchstäblich heuchlerisch das, was er heißt, nur sein, mit Ernst, mit Liebe muß er das sein, was er ist, so lebt ein Geist in seinem Tun, und ist er in ein Fach gedrückt, wo gar der Geist nicht leben darf, so stoß ers mit Verachtung weg und lerne pflügen! Deine Deutschen aber bleiben gerne beim Notwendigsten, und darum ist bei ihnen auch so viele Stümperarbeit und so wenig Freies, Echterfreuliches. Doch das wäre zu verschmerzen, müßten solche Menschen nur nicht fühllos sein für alles schöne Leben, ruhte nur nicht überall der Fluch der gottverlaßnen Unnatur auf solchem Volke. –"

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 08:11
@schwarzwaldkarl

Weil sein Text wunderbar passt.
Habe auch gerade Helmut Schmidt zitiert, der eins sagte:
"Es steckt in ihnen drinne". Recht hatte er.

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schwarzwaldkarl  19.01.2022, 08:13
@LinusMemdos

Weißt Du was, Du kommst mir vor wie der eine Autofahrer auf der Autobahn, der die Warnung im Radio hört "Auf der A 5 kommt Ihnen ein Auto entgegen, fahren sie äußerst rechts, überholen sie nicht"... Daraufhin der Autofahrer "Was einer? Das sind doch hunderte"...

Mir fehlt echt die Motivation auf eine weitere Diskussion, Du bist völlig unbewaffnet...

P.S. Bin mir sicher, dass Du im realen Leben sehr oft mit dem Kopf durch die Wand wolltest, aber...

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 08:23
@schwarzwaldkarl

Unbewaffent? Weil du _Quatsch redest? lol

Hier, dein Satz:

Grundsätzlich ist es möglich, dass durch das Hausrecht Spaß und Meinungsfreiheit eingeschränkt oder zensiert wird.

Ist es nicht. Aber du kannst die Person natürlich auffordern zu gehen, oder , wenn es eine Internetplattform ist, sperren.,
Was nicht geht ist, die Person nicht zu sperren, sondern nur ihre Meinung zu löschen. Das wäre eine Zensur. Verstehst du den leichten Unterschied in der Handhabung? Oder brauchst du wieder ein Beispiel mit Autos?

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schwarzwaldkarl  19.01.2022, 08:31
@LinusMemdos

"eingeschränkt oder zensiert"... Wenn Du nicht die Schnauze hältst, werfe ich Dich raus... Hier geht es um das Hausrecht, wenn Du anschließend auf der Straße Deinen geistigen Müll verbreitest, tangiert es mich nicht...

Meinst Du jetzt echt, dass ich Dir ein Pflaster auf Deinen Mund klebe, damit Du die Klappe hältst? Wie sollte ich in meinem Haus Deine bereits gesprochenen Worte wieder löschen?

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 08:38
@schwarzwaldkarl
Wenn Du nicht die Schnauze hältst, werfe ich Dich raus... Hier geht es um das Hausrecht, wenn Du anschließend auf der Straße Deinen geistigen Müll verbreitest, tangiert es mich nicht..

Schau den Unterschied:

"Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen." Voltaire (1694-1778), eigtl.

Ihr Schmeisst Leute raus. Alter .... was ein Shitstorm-Gejammer LOL

Ihr seit Barbaren!

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schwarzwaldkarl  19.01.2022, 08:42
@LinusMemdos
Ihr seit Barbaren!

seid wann? ;-)

Dich bräuchte ich nie rauswerfen, denn so ein Kleinhirn käme nie in mein Haus...

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schwarzwaldkarl  19.01.2022, 08:47
@LinusMemdos

Weil es Dich extrem überfordert, ein anderes Beispiel: wenn ein Wohnungs- oder Hausbesitzer zu seinen Gästen sagt "bei mir wird nicht über Fußball geredet, ansonsten könnt ihr gehen", dann werden die Gäste nicht in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt, sie sollte einfach das Thema meiden. Ist das jetzt echt so schwer zu verstehen?

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 08:53
@schwarzwaldkarl

Weil Dich die Meinungsfreiheit extrem überfordert, warum würdest du einem Gast die Meiunng verbieten wollen. Warum würdest du ihn hinauskomplimentieren wollen, wegen seiner Meiung. Warum könntest du eine andere Meinung nicht einfach akzeptieren? Verstehst du den Ansatz?
Der Ansatz hält den Wert des Grundgesetzes hoch.

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Das Hausrecht darf und kann das. Das Hausrecht ist sehr individuell.


LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 07:27

Wo steht das, dass ein Hausrecht über einem Grundrecht steht.
Selbst ein sehr individuelles Hausrecht steht unter dem Grundrecht.

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Clon99  19.01.2022, 07:29
@LinusMemdos

Die Grundrechte darf der Staat nicht bzw. nur unter den im GG stehenden Voraussetzungen einschränken. Zwischen Privatpersonen ist das egal.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 07:31
@Clon99

Du irrst dich.
Artikel 1, Abs 3 GG
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

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DameDePique  19.01.2022, 07:32
@LinusMemdos

Meinungsfreiheit, sowie all deine Grundrechte, schützen dich vor Verfolgung durch den Staat. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass ich deine Äußerungen, oder ganz grundlegend deine Anwesenheit, in meinen privaten Räumlichkeiten tolerieren muss. Das schränkt dich in deiner Meinungsfreiheit ja auch in keinster Weise ein.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 07:33
@DameDePique

Doch. Genau das bedeutet es.
Du musst dich ja auch an das Gesetz halten.

Das du meine Anwesenheit nicht dulden musst ist klar. Aber du kannst mir nicht den Mund, also die Meinung nicht verbieten.

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Clon99  19.01.2022, 07:35
@LinusMemdos

Exakt. Somit ist der Staat verpflichtet. Und einschränken kann er die einzelnen Grundrechte auch: s. Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG oder Art. 8 Abs. 2 GG

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DameDePique  19.01.2022, 07:35
@LinusMemdos

Natürlich. Und genau deshalb ist mein Hausrecht gesetzlich geregelt und Artikel 5 Absatz 2 GG benennt die Grenzen der Meinungsfreiheit in geltendem Recht und den Bestimmungen zum Jugendschutz.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 07:37
@DameDePique

Also, Du kannst mir die Meinungsäußerung in deinem Hause nicht verbieten.
Das wäre ja furchtbar.

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RobertLiebling  19.01.2022, 07:39
@LinusMemdos
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

So ist es. Und in welche Kategorie fällt dein Gastgeber?

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 07:39
@RobertLiebling

In die Kategorie der Gehorsamen Gesetzesachter.

Sonst könnte ich ihm auch einfach Gewalt antun.

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DameDePique  19.01.2022, 07:40
@LinusMemdos

Ich kann dir den Aufenthalt in meinem Haus verwehren. Ich kann die Erlaubnis zu einem Aufenthalt in meinem Haus auch an Bedingungen knüpfen. Und ich kann dich für das äußern einer Meinung oder jedes anderen Grundes meines Hauses verweisen. Und wer sich nicht in meinem Haus aufhält ist fortan auch nicht mehr in der Lage, dort seine Meinung zu äußern.

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Clon99  19.01.2022, 07:41
@LinusMemdos

Klar man kann dich ja rauswerfen, wenn man möchte.

Das ist fundamentales Verfassungsrecht, das erste was man lernt wenn man dazu eine Vorlesung besucht. Die Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Die Beziehungen zwischen Privatpersonen ist in anderen Gesetzen geregelt und solange es bspw. nicht im StGB steht, dass es strafbar ist, jemanden wegen Meinungsäußerungen im eigenen Haus den Mund zu verbieten, ist das legal.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 07:42
@DameDePique
Ich kann dir den Aufenthalt in meinem Haus verwehren.

Das ist etwas anderes als das Verbot der Meinungsfreiheit. Versteh doch den Unterschied. Wenn du mich hinauskomplimentierst , dann aufgrund meiner Meinung. Aber du kannst die Meinung nicht verbieten. Ergibt es jetzt Sinn ?

Ich kann quasi vor deiner Hütte meine Meinung rufen oder auf Plakaten zur Schau stellen. DU kannst sie aber nicht verbieten,

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SaVer79  19.01.2022, 07:43
@LinusMemdos

Natürlich kann ich sagen „solche Aussagen will ich in meinem Haus nicht hören. Ansonsten geh bitte!“

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 07:43
@SaVer79

Eben. Ansonsten gh bitte. Darin liegt der Unterschied. Und dann gehe ich auf die Strasse und rufe dir Meine Meinung zu. Und kannst sie verbieten?

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SaVer79  19.01.2022, 07:44
@LinusMemdos

Wie schon gesagt: das hat dann auch nichts mehr mit Hausrecht zu tun

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Clon99  19.01.2022, 07:46
@LinusMemdos

Wo ist da der Sinn? Der Staat verbietet ja auch keinem seine Meinung. Jeder kann Nazi sein wenn er möchte und es nicht verbreitet. Eine Meinung haben und eine Meinung verbreiten sind zwei verschiedene Dinge. Im Übrigen gilt VOR dem Haus, sofern du kein Grundstück betrittst, sowieso kein Hausrecht. Das ist dann öffentlicher Raum und man kann immer noch wegen Lärmbelästigung die Polizei verständigen. Wenn du ganz leise mit einem Schild da stehst, kann dir halt keiner was.

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DameDePique  19.01.2022, 07:47
@LinusMemdos

Deine Meinung kann ich dir nicht verbieten. Das Äußern deiner Meinung in meinen Räumlichkeiten aber durchaus. Was genau ist denn ein Verbot? Das Untersagen einer Handlung und die Androhung von Konsequenzen bei Zuwiderhandlung? Was ist denn eine Aussage wie "Ich erwarte, dass du den Mund hältst, andernfalls verweise ich dich meines Hauses." anderes als eine Untersagung und die Androhung mir zur Verfügung stehender Konsequenzen bei Zuwiderhandlung?

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 07:49
@DameDePique
Deine Meinung kann ich dir nicht verbieten.

Blank point.
Das bedeutet, du kannst mich nicht zensieren.
Du kannst mich aus dem Hause winken, aber meine Meinung nicht zensieren.
Das ist der feine Unterschied

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Clon99  19.01.2022, 07:50
@LinusMemdos

Versucht das denn jemand? Wenn jemand ein Problem damit hat, dass jemand eine andere Meinung HAT, dann ist das sein Problem. Aber es muss niemand dulden mit einer Meinung beschallt zu werden.

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Paul3001  19.01.2022, 08:03
@LinusMemdos

Nochmal. Das Grundgesetz ist für den einzelnen Bürger NICHT bindend. Es ist für den Staat bindend. Das Grundgesetz stellt in Deutschland die Verfassung dar. Dagegen kann auch nur der Staat verstoßen.

Oder hast du schonmal gesehen, dass eine Privatperson vor Gericht verurteilt worden ist, mit Grundlage einer Rechtsnorm aus dem Grundgesetz? Geht nicht denn nur das Bundesverfassungsgericht kann darüber Entscheidungen treffen. Dort werden allerdings keine privatfälle behandelt.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 08:08
@Paul3001

Darf dir jemand einen Baseballschläger über den Kopf ziehen, oder ist das Gesetz für den einzelnen Bürger bindend? Wenn ja, warum nicht auch das Grundgesetz?

Ihr redet euch so einen Mist zusammen. Unglaublich.

Wie Helmut Schmidt einst sagte :" Es steckt in ihnen drinne". So ist es auch.

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DameDePique  19.01.2022, 08:14
@LinusMemdos

Ach du streng genommen darf ich natürlich auch von dir verlangen, deine Meinung zu ändern und im Falle einer Weigerung die mir zur Verfügung stehenden Konsequenzen verhängen. Ich KANN das natürlich nicht erzwingen aber ich DARF es fordern und das war deine Frage.
Noch einmal, was ist ein Verbot? Kein Verbot kann erzwungen werden, sie können verhängt und bei Zuwiderhandlung geahndet werden und genau das kann ich in meinen Privaträumlichkeiten auch tun,

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SaVer79  19.01.2022, 08:16
@LinusMemdos

Du vergleichst Äpfel mit Birnen! Das Grundgesetz gilt tatsächlich nicht für die Beziehung Bürger-Bürger! Das Strafgesetzbuch (in dem eine Körperverletzung unter Strafe steht) schon!

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Clon99  19.01.2022, 08:28
@LinusMemdos

Du hast doch oben sogar die richtige Stelle zitiert, aus der hervorgeht, dass Privatpersonen nicht an das GG gebunden sind. Art. 1 Abs. 3 GG

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SaVer79  19.01.2022, 08:31
@LinusMemdos

Hatte man dir dich schon erklärt: Art 1, Satz 3 regelt, wen das Grundgesetz direkt „bindet“. Privat Personen sind hier nicht genannt!

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 08:31
@Clon99

Aber du weißt schon, dass jede Person auch Privatpersonen sind, oder weiß du das nicht?

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 08:32
@SaVer79

Hatte man dir schon erklärt, dass das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gilt?

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SaVer79  19.01.2022, 08:35
@LinusMemdos

Keine Sorge, ich habe verstanden, wie das Grundgesetz „funktioniert“. Ich glaube allerdings inzwischen, dass du es aus unterschiedlichen Gründen nicht verstehen willst! So begriffsstutzig kann man eigentlich nicht sein

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Clon99  19.01.2022, 08:35
@LinusMemdos

Nein, jedes Grundrecht hat einen eigenen Schutzbereich. In manchen Artikeln steht „jeder“, womit auch ausländische Staatsbürger gemeint sind und in anderen „Deutsche“.

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Paul3001  19.01.2022, 08:45
@LinusMemdos

Das Grundgesetz ist die Verfassung. Google mal die Aufgaben einer Verfassung.

Wenn das Grundgesetz für dich bindend ist, dann kannst du auch dagegen verstoßen. Also gehe doch zur Polizei und zeige jemanden an, wegen Verstoß gegen Art. 5 GG. Die werden dich auslachen.

Es gibt nicht ohne Grund eine Normenpyramide.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 08:48
@Paul3001

Der Verstoß gegen Art 5 GG stellt sich anders dar, nämlich durch Ehrdelikte, Drohungen ... Diskriminierungen (Zensur)

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Paul3001  19.01.2022, 08:55
@LinusMemdos

Zum letzten Mal. Öffentliches Recht, Privatrecht. Zwei völlig verschiedene Dinge.

Verprügelst du jemanden würdest du gemäß Strafgesetz (Bundesgesetz) wegen Körperverletzung verurteilt und nicht wegen Verstoß gegen Art. 2 GG (Verfassung).

Natürlich baut jedes Bundesgesetz auf das Grundgesetz auf. Die geltende Rechtsnorm ist gemäß Urteil aber immer das rangniedrigere Gesetz.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 09:00
@Paul3001

Richtig. Und welche Gesetze kämen in Frage, wenn jemand dein Grundrecht der Meinungsfreiheit beschneidet? (roles eyes)

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Clon99  19.01.2022, 09:11
@LinusMemdos

Wenn ein anderer dich verprügelt, ist es Körperverletzung, die nach StGB strafbar ist. Wenn der Staat, bzw. die Polizei als Exekutive dich verprügelt, haben sie gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verstoßen. Genauso wenig wie der Staat Körperverletzung im Sinne von §223 StGB begehen kann, kann eine Privatperson kein Grundrecht verletzen.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 09:13
@Clon99

Du hast gar kein Recht mir den Käse zu erzählen. Oder auf welcher Grundlage meinst du muss ich mir deine Meinung durchlesen?

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Clon99  19.01.2022, 09:16
@LinusMemdos

Musst du dir ja nicht durchlesen, du willst ja offenbar nichts lernen. Im übrigen ist das keine Meinung die ich und zum Glück viele andere hier vertreten. Bei dieser Frage gibt es nämlich ein Richtig und ein Falsch. Ich würde empfehlen, mich an deiner Stelle mal mit Verfassungsrecht eingehender zu beschäftigen :)

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 09:25
@Clon99

Vielmehr wollt ihr selber eure Freiheiten nicht leben.
Darum braucht ihr auch Sozialgesetze. Ihr müsst per Gesetz zu sozialem Verhalten gezwungen werden.

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Clon99  19.01.2022, 09:52
@LinusMemdos

Also ich hatte das Problem noch nie, dass mir jemand den Mund verbieten wollte wegen meiner Meinung. Und sich auf die Straße zu stellen und jemanden mit Schildern und Rufen auf seine Meinung aufmerksam zu machen würde ich auch eher nicht „soziales Verhalten“ bezeichnen. Aber ich glaube jetzt führt das ganze ein wenig von deiner Frage weg. Im Endergebnis, um diese zu beantworten: ja.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 10:04
@Clon99

Sie hörten die Meinung eines Grundrechtverräters. :)

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Clon99  19.01.2022, 10:05
@LinusMemdos

Oh Mist, da muss ich mich als Beamter, der das im Studium gelernt hat, ja richtig schämen. Danke für den Hinweis.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 10:07
@Clon99

Ach deswegen. Ja, unsere Beamten waren noch nie das Rückgrat der rechtsstaatlichen Demokratie. Ihr schafft es ja nichteinmal euer Remonstrationsrecht in Anspruch zu nehmen. Bist jetzt auch gerade auf Arbeit?

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Clon99  19.01.2022, 10:16
@LinusMemdos

Bin ich nicht, dann würde ich ja arbeiten. Und eigentlich sind wir Beamten die, die die Rechtsstaatlichkeit am höchsten halten (müssen); auch außerhalb des Diensts, weshalb ich dich eben auf deine fehlerhafte Ansicht hingewiesen habe. Und ich bin im Übrigen sachlich unabhängig, weshalb ich keine Weisungen bekommen kann :) Also muss ich auch nicht remonstrieren.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 10:21
@Clon99

Ich habe nichts anderes als eine weiße Weste erwartet.

Dann bist du also ein Vorkämpfer für unsere Grundrechte und hälst die Meinungsfreiheit hoch. Verteidigst sie, wo immer es sein muss, hm?
Das manche in den Spiegel schauen mögen, ist mutig.

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Clon99  19.01.2022, 11:35
@LinusMemdos

Hör mal, du hast eine Frage gestellt, ich habe geantwortet. Wenn dir die Antworten nicht gefallen und du gerne weiter deinen falschen Vorstellungen folgst, dann ist das nicht mein Problem.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 18:39
@Clon99

Deine Feststellung entspricht der Meinungsfreiheit.
Praktizieren könnt ihr sie. Nur dafür streiten könnt ihr nicht.
Lieber sagt ihr "Zwischen Privatpersonen ist das egal."
Schon der Gedanke, das die Grundrechte nicht zwischen Privatpersonen gelten, ist nahezu unglaublich.
Mit Menschen eurer Einstellung sind langfristig nur Diktaturen möglich.

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Clon99  19.01.2022, 22:54
@LinusMemdos

Das ist nur keine Einstellung, wie du es nennst, sondern das ist und war schon immer der Charakter unserer Grundrechte 😅 Da kann ich auch nichts dafür wenn das nun mal so ist. Und das funktioniert offenbar doch auch gut in unserem Rechtsstaat.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 22:57
@Clon99

Wie schätzt du es ein, dass Person A, nennen wir sie beispielsweise Erdogan, einen Versuch gegen Person B, nennen wir sie beispielsweise Böhmermann, hinsichtlich dessen Meinungsfreiheit vorzugehen, um sie zu unterbinden, verloren hat?
Da ist doch offensichtlich die Meinungsgfreiheit zwischen Privatleuten nicht egal?

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Clon99  19.01.2022, 23:05
@LinusMemdos

Das hatte an sich nichts mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit zu tun, sondern Böhmermann hat nach §103 StGB Majestätsbeleidigung begangen. Der Paragraf wurde mittlerweile abgeschafft, aber das ist Privatrecht und kein öffentliches Recht.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 23:09
@Clon99
Presserechtler Nabert meint, das Gedicht sei sogar doppelt durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt.

Widersprichst auch dem Presserechtler Nabert, oder nur einem als Troll beschimpften Nutzer?

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 23:13
@Clon99
Das hatte an sich nichts mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit zu tun, sondern Böhmermann hat nach §103 StGB Majestätsbeleidigung begangen.

Das ist falsch, wie die Staatsanwaltschaft feststellte:

"Am 4. Oktober 2016 gab die Staatsanwaltschaft Mainz die Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann bekannt. Es seien keine „strafbaren Handlungen […] mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“, teilte die Behörde mit. Eine Karikatur oder Satire sei keine Beleidigung, sofern „die Überzeichnung menschlicher Schwächen [keine] ernsthafte Herabwürdigung der Person“ enthalte."

Hier hat sich allein die Meinungsfreiheit durchgesetzt.

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Clon99  19.01.2022, 23:17
@LinusMemdos

In diesem Bezug geht es darum in wie weit §103 StGB die Meinungsfreiheit einschränken durfte. Dass der Bund diesen Paragrafen verabschiedet hatte, stellte einen Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit dar. Das ändert allerdings nichts daran, dass die Beziehung zwischen Erdogan und Böhmermann praktisch „über“ §103 StGB geregelt werden musste und nicht direkt über Art. 5 GG.
Wie gesagt: einfach mal mit Verfassungsrecht und der Systematik beschäftigen, dann ist das eigentlich wirklich nicht schwer nachzuvollziehen.

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Clon99  19.01.2022, 23:19
@LinusMemdos

Die Staatsanwaltschaft hat hier lediglich festgestellt, dass Böhmermann keine Straftat nach §103 StGB begangen hat.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 23:20
@Clon99

Was bedeutet dieser Satz rechtlich:

"Presserechtler Nabert meint, das Gedicht sei sogar doppelt durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt."

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 23:21
@Clon99

Eben. Weil der Sachverhalt von der Meinungsfreiheit abgedeckt war.

Meinungsfreiheit:
Eine Karikatur oder Satire sei keine Beleidigung, sofern „die Überzeichnung menschlicher Schwächen [keine] ernsthafte Herabwürdigung der Person“ enthalte

Sowie es zu einem Ehrdelikt wird, ist es eine Straftat und hat dem Boden der Meinungsfreiheit verlassen.

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Clon99  19.01.2022, 23:28
@LinusMemdos

Dieser Satz bedeutet, dass §103 StGB ungerechtfertigt in die Meinungsfreiheit eingegriffen hat, bzw. dieser Paragraf verfassungswidrig war. Hierbei geht es aber dann wieder um öffentliches Recht, weil der Gesetzgeber mit §103 StGB ein Grundrecht einschränkt (= öffentlich rechtliches Verhältnis zwischen Bürger und Staat). Wenn allerdings Erdogan den Böhmermann anzeigt, weil er nach §103 StGB Majestätsbeleidigung begangen hätte, dann ist das ein privatrechtliches Verhältnis. Da kann man dann nicht sagen „Erdogan schränkt die Meinungsfreiheit von Böhmermann ein“. Es ist §103 StGB der das Grundrecht einschränkt und damit der Gesetzgeber.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 19.01.2022, 23:38
@Clon99
Da kann man dann nicht sagen „Erdogan schränkt die Meinungsfreiheit von Böhmermann ein“.

Genau das hat er aber versucht. Ist das so schwer zu verstehen?

Er wollte die Meinungsfreiheit mit § 103 StGB einschränken obwohl er wissen musste, wie weit die Meinungsfreiheit trägt. Sie ist nämlich nicht allein ein Grundrecht unserer Verfassung, sondern ein Menschenrecht.

Der unter dem Recht der Meinungsfreiheit vorgetragene Text hat keinen Straftatbestand erfüllt. DAS ist Meinungsfreiheit.

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Clon99  20.01.2022, 06:59
@LinusMemdos

Entweder kannst oder willst du den Unterschied nicht verstehen. Mehr als es zu erklären kann ich auch nicht machen. Erdogan KANN die Meinungsfreiheit bei uns gar nicht einschränken, weil er eben nicht der Staat ist. Der Grundrechtseingriff ist bereits §103 StGB, weil dadurch unter Strafe gestellt wurde, seine Meinung in bestimmter Weise über andere Staatsoberhäupter zu äußern. Der tatsächliche Skandal war damals, dass dieser Paragraf überhaupt existierte und nicht, dass Erdogan ihn sich zu nutze gemacht hat.

Und über Menschenrechte möchte ich wirklich nicht diskutieren, da diese rechtlich nochmal komplexer sind als allein schon der Unterschied zwischen öffentlichem und Privatrecht.

Ich hab das Gefühl, dass mittlerweile rein aus Prinzip gegen die in der Rechtswissenschaft fundamentalen Systeme argumentiert wird. Ich denk mir das ganze hier doch nicht aus 😂 Das ist auch wie gesagt keine Meinung die ich hier weitergebe.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 20.01.2022, 08:30
@Clon99
Entweder kannst oder willst du den Unterschied nicht verstehen. [..]
Erdogan KANN die Meinungsfreiheit bei uns gar nicht einschränken, weil er eben nicht der Staat ist.

Du verstehst selbst nicht, was du sagst.
Beziehungsweise willst du deine Worte und den Sachverhalt nicht wahrhaben.
Denn zu Begin schriebst du:

Die Grundrechte darf der Staat nicht bzw. nur unter den im GG stehenden Voraussetzungen einschränken. Zwischen Privatpersonen ist das egal.

Der Sachverhalt Böhmermann beweist, dass die Meinungsfreiheit zwischen Privatpersonen nicht egal ist. Sonst wäre der Straftatbestand erfüllt.
Da jedoch die Meinungsfreiheit (zwischen den Privatpersonen) den Sachverhalt abdeckt, ist der Straftatbestand nicht erfüllt. Und die Meinungsfreiheit gilt zwischen den Privatpersonen, WEIL der Staat sie nicht eingeschränkt hat.

Bitte begreife den Sachverhalt, damit du ihn verstehst und vollumfänglich von Kopf bis Fuß erfassen kannst.

Bzgl. des Menschenrechts der Meinungsfreiheit:

Art. 1 Abs. 2 GG
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Etwas so wunderbares, das Hölderlin leider nicht erleben durfte.

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Clon99  20.01.2022, 08:53
@LinusMemdos

Ich habe bereits alles dargelegt und im Übrigen ist das auch zu einer unnötigen Grundsatzdiskussion geworden. Die Grundrechte sind in der Rechtsdogmatik hinreichend behandelt worden, also bitte einfach mal die eigenen Ansichten hinterfragen und bei verlässlichen Quellen erkundigen. Deine Frage ist beantwortet, auch wenn du die Antwort entweder nicht verstehst oder sie dir nicht passt.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 20.01.2022, 08:56
@Clon99

Weiter oben behauptet eine Frau die Frage ist gar nicht beantwortet worden.
Und sie behauptet Fachkundig zu sein, weil es ihre Arbeit ist. :))

Leider kannst du nicht einräumen, dass in unserem Diskurs die Meinungsfreiheit zählt und er nur deswegen in dieser Form möglich ist.

Ich habe es längst zur Kenntnis genommen

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Clon99  20.01.2022, 09:08
@LinusMemdos

Ich frag mich schon echt, wie man so von sich selbst überzeugt sein kann, rechtlich eindeutige Angelegenheiten diskutieren zu wollen, wenn man sich offensichtlich nicht auskennt. Ich hoffe es hat dir immerhin Spaß gemacht drüber zu reden, aber das solls für mich jetzt gewesen sein. Viel Spaß noch beim Provozieren :)

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LinusMemdos 
Fragesteller
 20.01.2022, 09:11
@Clon99

Nutzerin Meandor hat gerade die Gültigkeit der Meinungsfreiheit zwischen Privatpersonen bewiesen. ;)
Dir auch noch viel Spaß und vielen Dank für deine Widerspenstigkeit. :)

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LinusMemdos 
Fragesteller
 20.01.2022, 09:31
@Clon99

Ich möchte noch anmerken, warum wir aneinander vorbeireden:
Das Grundgesetz ist Teil meiner Identität.
Teil deiner Identität ist
... " Dein Haus, Dein Auto, Deine Bank." ;)

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Clon99  20.01.2022, 09:37
@LinusMemdos

Was Teil meiner Identität ist, kann ich denke ich, besser beurteilen ;) (auch wenn das GG und was du aufzählst offensichtlich wenig miteinander zu tun haben)

Ich sollte mich wirklich schämen als Beamter nichtmal den Charakter unserer Verfassung richtig zu kennen. Ich werde mich dafür jetzt selbst geißeln. Und jetzt ist bitte wirklich Ruhe. Nur weil ich mich nicht mehr auf eine Diskussion einlassen möchte, musst du jetzt nicht auf die persönliche Ebene wechseln. Hat doch gut geklappt sachlich zu bleiben. :)

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LinusMemdos 
Fragesteller
 20.01.2022, 09:44
@Clon99

Frei von Emotionen, Clony:
Du sagst als Beamter, zwischen Privatpersonen ist die Meinungsfreiheit egal.
Meandor sagt als "irgendwie gerichtlich dienende", dass, als sie mich Idiot nannte,
"es nicht in beleidigender Absicht war, sondern es war die Feststellung mangelnder Verständnisfähigkeiten und daher von der Meinungsäußerung gedeckt."

Sie beruft sich deutlich auf die Meinungsfreiheit und unterscheidet danach.
;)

Und jetzt stelle dir vor, im Internet kommt ein Hoster und zensiert Meandors Meinungsfreiheit hinweg. Wäre das ok?
Ich meine nein. Das ist nicht vom Hausrecht gedeckt.

Das wäre ein Unterwandern des Verfassungsrechts.

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Clon99  20.01.2022, 09:48
@LinusMemdos

Irgendwie stellst du immer Fragen auf die du entweder keine ehrliche und richtige Antwort haben möchtest oder die Antwort schon kennst und nur provozieren möchtest.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 20.01.2022, 09:50
@Clon99

... während du immer irgendwie antwortest, um ja nicht zur Meinungsfreiheit zu stehen. Aber ok. Lassen wir es jetzt.
Wenn du dich provoziert fühlst, dass ich dich von der Gültigkeit der Meinungsfreiheit zwischen Privatpersonen aufklären möchte, hat es schon im Ansatz keinen Sinn.

Ich wundere mich nur über die Auffassungen, die bei uns im Staatsdienst Positionen bekleiden.

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Clon99  20.01.2022, 09:55
@LinusMemdos

Ich muss sagen ich finde es langsam schon witzig 😄 Ich finde deine Persönlichkeit, die durch die Kommentare vermittelt wird auch faszinierend. Mich würde aber interessieren: hast du dich denn überhaupt grundsätzlich mit dem tatsächlichen Verfassungsrecht beschäftigt? Also mit Rechtssprechung, Theorien, Dogmen, Kommentaren und Abhandlungen? Ich vermute fast nicht, sondern nur das GG gelesen und selbst überlegt, denn dann würdest du meine Kommentare wohl besser nachvollziehen können 🤔 Das ist eine ehrliche Frage, aber ich bezweifle, dass ich eine ernst gemeinte, ehrliche Antwort bekomme.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 20.01.2022, 10:13
@Clon99
Mich würde aber interessieren: hast du dich denn überhaupt grundsätzlich mit dem tatsächlichen Verfassungsrecht beschäftigt? Also mit Rechtssprechung, Theorien, Dogmen, Kommentaren und Abhandlungen?

Der Reihe nach:
A. Jeder, der den Islam kritisiert, wird zunächst gefragt, ob er den Koran denn überhaupt gelesen hat und sich mit der Religion eingehend beschäftigt hat.
Dies sei vorweg erwähnt, weil es Teil einer üblichen Methode ist, die Argumente des Kritikübenden durch reine Polemik zu entkräften.

B. Du versuchst genau diese Methode.

C. Ich habe mich sehr wohl mit Sachverhalten auseinander gesetzt, mit denen ich mich aufgrund der Auseinandersetzung identifiziere. Wenngleich natürlich nicht in einer wissenschaftlichen Methodik, sondern schlicht als Teil der Gesellschaft, als Bürger.

Ich bestreite auch nicht, dass nur der Staat das Recht hat, Grundrechte einzuschränken. Im Gegenteil ist doch exakt diese Tatsache Gegenstand meiner obigen Frage.
Nur erkennen manche Mitbürger nicht an, dass ihre Grundrechtechte generell gelten, und nicht alleine nur gegenüber dem Staat als Abwehrrechte.
Sie praktizieren doch auch tagtäglich ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Manche akzeptieren jedoch in erschreckender Weise, wenn ein Hoster im Internet ihnen das Grundrecht einschränkt (obwohl er nicht der Staat ist) und womöglich noch in erzieherischer Weise lenkt. Nach dem Motto: "Wir löschen deine Kommentare so lange, bis du nur noch schreibst, was wir zulassen."

Ein solches Vorgehen erlaubt ein Hausrecht keinesfalls. Es wäre ein Missbrauch.

Ich hoffe, du kannst die Antwort einschätzen. Habe mich um Struktur bemüht :)

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Clon99  20.01.2022, 10:38
@LinusMemdos

Okay dann mal los 😅

Zu A. und B. Ich versuche hier gar nichts, sondern die Tatsache, dass Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat sind, ist einfach Lehrstoff in den Vorlesungen. Das ist wie wenn man in Religion lernt, dass es 10. Gebote gibt oder in Erdkunde, dass die Hauptstadt von Frankreich Paris ist. Deshalb wollte ich wissen, ob du dich damit auseinandergesetzt hast. Denn wenn man bspw. seine Vokabeln nicht gelernt hat, braucht man sich nicht wundern, wenn man ein Wort nicht kennt.

zu C. Genau da liegt offenbar dein Fehler: Jura ist nichts was man als Bürger ohne wissenschaftliche Sichtweise einfach so versteht. Es gibt in manchen Paragrafen zB auch ungeschriebene Tatbestände. Und ich denke der Grund, weshalb wir aneinander vorbei reden, ist unsere unterschiedliche Auffassung, was ein Grundrechtseingriff ist.

Allein aus dem Charakter der Grundrechte, was eben in der Rechtsdogmatik anerkannt ist, dass sie ausschließlich Abwehrrechte gegen den Staat darstellen, resultiert bereits, dass eine Privatperson diese Rechte gar nicht einschränken kann. Deshalb ist es auch kein Grundrechtseingriff, jemanden im eigenen Haus den Mund zu verbieten.
Für die Angelegenheiten zwischen den Bürgern gibt es eigene Gesetze.

Mich würde mal interessieren, was du denn tun würdest, wenn dir jemand in seinem Haus verbieten deine Meinung zu äußern. Würdest du ihn anzeigen und wenn ja wegen was?

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LinusMemdos 
Fragesteller
 20.01.2022, 10:55
@Clon99

Vermutlich wegen Diskriminierung.

"Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen nach Maßgabe bestimmter Wertvorstellungen oder aufgrund unreflektierter, z. T. auch unbewusster Einstellungen, Vorurteile oder emotionaler Assoziationen."

Es sind auch verfassungswidrige Aktivitäten denkbar, die einen Strafttatbestand erfüllen. Da gibt es einige.

Mir ist vollkommen klar, dass ich niemanden anzeigen kann, weil er das Recht der Meinungsfreiheit verletzt, sondern nur, weil er durch das Verletzen der Meinungsfreiheit ein anderes Recht verletzt oder einen Straftatbestand erfüllt.

Nur ändert es nicht den Kommunikationsbereich der Meinungsfreiheit.
Denn erst durch die Meinungsfreiheit ist der Kommunikationsbereich sehr weitläufig. Und diese Weitläufigkeit wird verletzt, wenn ein Hausrecht zensiert und erzieht.

Natürlich kann man zum einen die Plattform verlassen. Man kann aber auch für die Werte des Landes mit denen und dem man sich identifiziert, streiten.
Denn solche Werte existieren nur dann, wenn sie auch gelebt werden.

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LinusMemdos 
Fragesteller
 20.01.2022, 22:21
@Clon99

... nun hatte ich wirklich mal Provoziert, und du gehst nicht darauf ein ;)

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Natürlich darf er. Es ist ja auch dein gutes Recht, dies nicht zu akzeptieren und die Konsequenz zu ziehen und zu gehen. Du wirst ja nicht misshandelt oder sonstiges, der Hausherr und Du haben nur unterschiedliche Auffassungen von Spaß und Meinungen und der Hausherr akzeptiert diese bei sich halt nicht. Thema erledigt.