Darf ein Azubi eine eigene Wohnung beziehen?
Meine Tochter befindet sich im dritten Lehrjahr und weiß aber nicht ob sie übernommen wird oder überhaupt einen Arbeitsplatz bekommt. Ihr Freund lernt in diesem Jahr aus. Beide wollen eine Wohnung mieten. Noch bekommt meine Tochter Unterhalt. Aber nach der Ausbildung ist ja damit auch Schluß. Jetzt bildet sie sich ein, das sie mit ihren Freund zusammen ziehen kann, ihre Mutter bezieht aber ALg 2. Ich bin der Meinung das sie ohne Arbeit bis zum 25. Lebensjahr nicht zu Hause ausziehen darf, und sie also wieder zur Mutter ziehen müßte. Denn sie wären ja eine Bedarfsgemeinschaft. Oder würde sie Harzt 4 bekommen wenn sie mit ihrem Freund zusammen zieht. Müßte ich gegebenenfalls so lange Unterhalt zahlen bis sie eigenes Geld verdient? Darf mich das Jobcenter weiter zum Unterhalt verpflichtet ? Ich denke nein.
6 Antworten
Ein Azubi darf alles machen, was er sich leisten kann. Und wenn sie nicht übernommen wird, bekommt die sowieso erstmal ganz normal ALG1.
Der Freund verdient ja auch - also warum sollten sie sich gemeinsam keine Wohnung mieten?
Bei der Fragestellung geh ich auch mal davon aus ich wollte es nur anmerken das Azubi dir nicht plötzlich neue Rechte gibt. Ist einfach nur ein Jobtitel
Das darf man sogar schon mit 16 wen man die Wohnung bezahlen kann!
2 Wen sie 18 ist kann sie jederzeit eine Wohnung mieten nur wen die alg2 bekommt muss sie zur mutter zurückziehen den das recht hat das jobcenter bekommen das zu verlangen wen sie Dan noch keine 25 ist!
Sobald Sie 18 ist darf Sie wohnen wo Sie will solange Sie es eben bezahlen kann ist das Ihr Problem. Ob Sie eine Wohnung findet ist eine andere Frage.
Wenn Sie unter 18 ist dann darf Sie nur mit Erlaubnis der/des Erziehungsberechtigten in einer eigenen Wohnung wohnen und den Mietvertrag müssen die Eltern mit unterschreiben.
Ob und wie lange du Unterhalt bezahlst würde ich mal mit einem Anwalt oder dem Jugendamt klären. Die Frage ist auch ob du Unterhalt an das Kind bezahlst also deine Tochter oder an deine Exfrau. Das sind ja zwei verschiedene Dinge
Also mein Schwager durfte sich keine eigene Wohnung nehmen wegen ALG 2. Er mußte bis zum 25.Lebensjahr bei seiner Mutter wohnen.
Das Gesetz will ich sehen :D
Kann sein der hat es so gemacht weil er halt kein Geld hatte bzw. keins bekommen hat aber niemand kann dich wenn du 18 bist zwingen bei deinen Eltern zu wohnen.
Wenn deine Tochter 18 ist und Sie entscheidet Sie wohnt nicht daheim dann kann SIe keier dazu zwingen. Natürlich auch mit allen finanziellen Konsequenzen.
Wenn ein Kind nach der Ausbildung arbeitslos ist und noch bei den Eltern wohnt, dasf es im Falle von ALG2 nicht eher ausziehen, bis es das 25.Lebensjahr erreicht hat. Das ist gesetzlich so verankert.
Nur mit einem triftigen Grund darf das Kind unter 25 zu Hause ausziehen. Arbeitssuchend oder Weiterbildung außerhalb des Wohnortes, oder es stimmt das heimische Fsmilienumfeld nicht.
Das ist wieder was Anderes dein Schwager hat erst das recht ab 25 auf eine Eigen Wohnung die Tochter aber ist noch in der Ausbildung und damit dürfte sie nicht zur bg gehören!
Häte er eine Arbeite gehabt hätte auch er ausziehen können!
Jeder darf wohnen, wo er will.
Wieso deine Tochter nicht woanders wohnen dürfen, weil ihre Mutter ALGII bezieht? Hat ja damit nichts zu tun.
Die Unterhaltspflicht besteht unabhängig davon bis zum Ende der Ausbildung. Natürlich bekommt deine Tochter kein Hartz IV, sie ist ja nicht arbeitslos. Ihr als Eltern seid zuständig.
Die Tochter und ihr Freund => Beide sollten arbeiten gehen und ihre Miete und ihren Lebensunterhalt selbst erarbeiten.
Die Mutter muss sich dann möglicherweise eine kleinere Wohnung suchen, denn die Tochter gehört dann nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft.
Beim Alter aufpassen, Azubis sind oft unter 18 da ist das mit alles machen nicht ganz so ;)