Zusätzliches Einkommen in Bedarfsgemeinschaft durch Kind?

5 Antworten

Ich verstehe nicht ganz, was Du willst.

Wenn Du einen Minijob machst, werden aktuell noch bis zu 280 € auf das ALG 2, welches die Mutter für Dich bekommt, angerechnet.

Wenn Du davon nur 200 € "erstatten" mußt, bist Du aus meiner Sicht gut dran :)

Wenn Du einen Minijob machst, Unterhalt und Kindergeld bekommst, bist Du dadurch aufgrund ausreichender Einkommenshöhe eventuell kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr.

"Wie ist da die Rechtslage"

Exakt so wie beschrieben eben. Sonst gäbe es die Gesetze und Verordnungen zur Berechnung dieser Grenzen nicht

"Schließlich kann ich grundlegend für die Situation nichts"

Das ist bei einer Bedarfsgemeinschaft im Kern irrelevant. Dir stünde es als Option (auch wenn es für dich keine Option ist), ja auch frei Vollzeit zu arbeiten und auszuziehen (und wenns nur in ein WG Zimmer ist).

(Oder auch Gegenfrage: Inwiefern wäre es denn fair, wenn der Steuerzahler extra Geld da lässt, obwohl die Familie zusätzlich Geld verdient? Der kann ja noch viel weniger was für eure Situation)

Dauerkonkret 
Fragesteller
 24.04.2022, 14:47

Also geht es jetzt nur noch darum, wer diese Diefferenz aufzahlt. Entweder ich oder meine Mutter. Was wäre denn fair? Sie ist Schülerin und ihr wird das Geld hinterhergeworfen, sie gibt monatlich 300€ für ihre Proteinknacks aus und verzichtet dabei aufs Kochen für ihre Kinder. Sie behält mein Kindergeld ein, ich muss neben der Schule arbeiten gehen und muss quasi die Hälfte zusätzlich abgeben. Fazit: Es lohnt sich gar nicht zu arbeiten?

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TinaPauli  24.04.2022, 15:15
@Dauerkonkret

Es ist nicht dein Kindergeld, sondern eine staatliche Unterstützung für deine Eltern

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Dauerkonkret 
Fragesteller
 24.04.2022, 15:39
@TinaPauli

Kindergeld, welches für die Kinder dient, ja. Sonst hieße es Elternentschädigungsgeld und nicht Kindergeld, oder irre ich mich?

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LePetitGateau  24.04.2022, 15:39
@Dauerkonkret

Hast du kein Dach überm Kopf oder zahlst deinen Strom und deine Wasserkosten selbst? Das Kindergeld ist kein Vernügungsgeld für die Kinder, es ist für die absolute Grundversorgung da. Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Schulbedarf o.ä.

(und glaub mir, mit den popligen 200 € kommt man als Eltern pro Monat nirgendwo hin bei den extra Kosten)

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Bezieht sie tatsächlich Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder Leistungen vom Jobcenter, dass ist nämlich ein wichtiger und großer Unterschied ?

Beim Wohngeld würden dir als Freibetrag nur 100 Euro vom Erwerbseinkommen zustehen.

Im Fall von Jobcenter gelten die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Da sind die ersten 100 Euro vom Brutto der Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 450 Euro Brutto stünden dir dann 170 Euro Freibetrag zu, der dann theoretisch vom Netto abgezogen wird und ein voraussichtliches anrechenbares Erwerbseinkommen von 280 Euro ergeben würde.

Zu diesen 280 Euro käme dein Unterhalt von 374 Euro und das Kindergeld von 219 Euro, zusammen käme man dann auf angenommen max.um die 873 Euro.

Davon ginge dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 360 Euro ab, es blieben dann voraussichtlich um die 513 Euro für deinen Kopfanteil der Warmmiete.

Der berechnet sich aus der gesamten Warmmiete, geteilt durch die Personen im Haushalt.

Da deine Mutter für 9 Personen wohl kaum um die 4600 Euro für die Warmmiete zahlen muss, würdest Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter fallen, weil Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Zieht man von den max. 513 Euro das Kindergeld von 219 Euro ab, dann blieben für deinen Kopfanteil der Warmmiete immer noch 294 Euro übrig.

Bedeutet, wenn deine Mutter nicht mehr als 294 Euro x 9 Personen = 2646 Euro für die Warmmiete zahlen muss, dann kannst Du deinen Bedarf auch ohne deinem Kindergeld decken und bist aus der BG - deiner Mutter raus.

Dein Kindergeld wird dann als Einkommen deiner Mutter auf den Rest der BG - angerechnet und die Leistungen entsprechend gekürzt.

Für dich bekäme sie dann also gar nichts mehr, auch dein Kopfanteil für die Warmmiete würde entfallen.

Dann hättest Du nur noch deine 450 Euro Brutto gleich Netto und deine 374 Euro Unterhalt, wenn dein Vater den dann durch dein Einkommen dann noch voll zahlen würde und nicht über das Familiengericht eine teilweise Anrechnung beantragen würde.

Also hättest Du dann erst einmal angenommen um die 824 Euro und davon müsstest Du deiner Mutter dann deinen Kopfanteil für die Warmmiete zahlen und den Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom.

Dann käme noch ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung dazu, oder Du übernimmst das dann selber.

Was dann noch übrig ist kannst Du für deine Bedürfnisse verwenden.

Dann zieh aus, in deine eigene Wohnung. Dann merkst, dass diese was kostet und du sie dir nicht leisten kannst und aufstocken musst und am Ende da bist wo du jetzt bist. Bloß mit mehr Verantwortung für dich selbst und die Wohnung.

Mit 450 Eiro Einkommen, 374 Euro Unterhalt und 219 Euro Kindergeld rate ich Dir von zu Hause auszuziehen. Damit musst Du überhaupt nichts abdrücken. Das Geld steht Dir dann alleine zur Verfügung.