Wir sind zusammen - getrennte Wohnungen - muss Unterhalt gezahlt werden?

9 Antworten

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Ja und verzichten kann sie nicht, weil Unterhaltsansprüche vorrangig sind, so wie das auch mit dem Kindergeld ist.

Vorausgesetzt Du bist leistungsfähig, dann musst Du erst einmal Unterhalt fürs Kind zahlen, würdest Du nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch über deinem Selbstbehalt von bereinigten 1510 € liegen, dann stünde sogar der Kindsmutter min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres Betreuungsunterhalt zu.

Verzichten könnten sie theoretisch nur dann, wenn sie ohne Sozialleistungen auskommen würde, dazu zählt dann nicht nur Bürgergeld vom Jobcenter, sondern auch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, oder Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit.


isomatte  20.10.2023, 06:01

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Der Mutter steht der Unterhalt für das Kind zu, warum sollte sie darauf verzichten? Ihr wohnt doch nicht zusammen? Natürlich wird dieser Unterhalt auf das Bürgergeld angerechnet, das spielt aber keine Rolle, zahlen musst du.

meine Freundin wird demnächst Bürgergeld beziehen
Wir stellen uns jetzt die Frage, ob ich Unterhalt zahlen muss oder ob die Mutter darauf verzichten kann.

Logischerweise ist die Mutter nicht berechtigt auf ihr für das gemeinsame Kind zustehende Unterhaltsleistungen, zu Lasten des Steuerzahlers, zu verzichten.

Wir haben eine gemeinsame 2 Jährige Tochter.
Wir sind also zusammen, leben aber getrennt.

Allerdings würde - bei Fortführung der Beziehung - der Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende entfallen.

Kann sein, dass du für das Geld Unterhalt zahlen musst. Und wenn das so ist, kann deine Freundin nicht darauf verzichten.

Ob du gegenüber deiner Freundin Unterhaltspflichtigen ist, muss wahrscheinlich erst festgestellt werden. Falls es so sein sollte, wirst du aus der Pflicht nicht raus kommen, weil sie wird natürlich abhängig vom Unterhalt der ihr eventuell zusteht, weniger Bürgergeld bekommen. Gleichzeitig wird natürlich festgestellt, wie viel du zahlen kannst.

Vielleicht ist es sogar sinniger, dass ihr zusammen wohnt, weil sich in dem Fall das Geld reduziert, dass du tatsächlich an Unterhalt für Euer Kind an sie überweisen musst. Weil du ja anteilig schon Miete und Nebenkosten für dein Kind bezahlst.

Sicherlich kann die Freundin auf Unterhalt verzichten, wenn sie ihn nicht braucht. Aber warum sollte sie das tun?

Zudem wäre es bürgergeldtechnisch nicht zulässig.


Elli113  27.09.2023, 09:24

Es ist gem §1614 BGB nicht zulässig, für die Zukunft auf Unterhalt zu verzichten, erst recht nicht zu Ungunsten Dritter (=des Kindes).

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Nathi4424  27.09.2023, 09:41

Der Unterhalt ist für das Kind, nicht für die Mutter, als darf sie nicht darauf verzichten

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