Darf ein 14 jährige über Nacht babysitten?

16 Antworten

Deine Bekannte sollte sich anderweitig nach einem erwachsenen Babysitter umschauen. Mit 14 Jahren ist ein Jugendlicher rund um die Uhr für 2 Tage mit 4 Kindern überfordert. Ich könnte mir auch vorstellen, daß ein solcher Arbeitsumfang für einen 14jährigen rechtswidrig ist, da es ja in Nachtarbeit ausarten würde. Als Mutter würde ich meine eigenen Kinder auf keinen Fall einem solchen Risiko aussetzen.

Ich weiß nicht, ob das gesezlich geregelt ist, aber ich würde meine Kinder niemals einer 14-jährigen für einen so langen Zeitraum anvertrauen !Da hätte ich keine ruhige Minute.

Na ich denke die 14 jährige wird wohl mit 4 Kindern die sie zu betreuen hat etwas überfordert sein, zulässig ist sowas bestimmt nicht.....

Gesetzlich ist das nicht geregelt.Die 14 -Jährige darf das --- aber ob sie das auch kann???

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Eine 14- Jährige zwei Tage lang mit vier Kindern alleine ??? Das schafft eine viezig-Jährige Mutter mitunter nicht einmal. Ich glaube kaum, dass die 14-jährige das alleine schafft - vor allem dann nicht, wenn die Kinder noch sehr klein sind.

Das Problem ist: Was ist los, wenn wirklich was passiert (Notfall) .....

Kommt die 14-jährige mit der Situation klar?

Sind ggf. Erwachsene da, die ihr helfen können?

Ist die 14-jährige nicht damit schlicht überfordert?

truli79 
Fragesteller
 04.02.2011, 09:01

das sehe ich auch so! aber die frage ist eben auch, wie sieht es rechtlich aus, wenn denn dann doch was passiert?

0
FataMorgana2010  04.02.2011, 09:06
@truli79

Verletzung der Aufsichtspflicht ist keine Straftat an sich. Angenommen, es passiert etwas. Dann muss evtl. geklärt werden, ob die Mutter eine Mitschuld trägt, für die sie in irgendeiner Weise belangt werden kann. In der Regel wird das auf der strafrechtlichen Ebene nicht der Fall sein. Wenn jetzt etwas passiert, wird evtl. das Jugendamt draufschauen - aber auch das "bestraft" die Mutter nicht für Fehlverhalten, sondern es schaut, ob die Familie Hilfe braucht - auf welche Weise auch immer (im schlimmsten Fall bedeutet diese Hilfe, dass die Kinder nicht in der Familie bleiben dürfen, aber ganz sicher nicht wegen Babysittens durch eine 14jährige...).

0
jemandzehage  04.02.2011, 09:16
@FataMorgana2010

Schön,schön. Wenn eines der Kinder ernsthaft zu Schaden kommt (zb Tot oder behindert), hat dies sehr wohl rechliche Folgen. Abgesehen davon: Wenn meinem Kind etwas passieren würde (Tot) weil eine Überforderte 14 jährige nicht wusste was zu tun ist.... Ich würd mir nen Strick nehmen...

0
FataMorgana2010  04.02.2011, 09:22
@jemandzehage

Natürlich. Moralisch, emotional...klar. Ich würde es auch nicht tun, und ich würde als Eltern auch dem Mädchen das nicht erlauben.

Und ja - wenn etwas passiert, wird in der Tat über die Frage der Verantwortung diskutiert werden. Aber allein die Tatsache, dass dem Mädchen die Aufsicht übergeben wird, ist rechtlich allein(!) kein Problem. Mal ein etwas schräger Vergleich: wenn du dein Kind im Auto nicht anschnallst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, für die du - wenn du erwischt wirst - bezahlen musst. Das ist unabhängig davon, ob dem Kind etwas passiert, unangeschnallt fahren ist verboten. Einem 14-jährigem Mädchen die Aufsicht zu übergeben ist aber nicht per se verboten. Ob das gut ist, richtig, angemessen - all das war nicht die Frage. Es ist aber weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit, darum geht es mir.

0
jemandzehage  04.02.2011, 09:29
@FataMorgana2010

Wenn jemand eine solche Frage stellt, ist es klar, dass auch die Folgen einer "nicht" Straftat geklärt sein sollte. Denn Fackt ist, wenn was passiert wird dies ja strafrechtlich verfolgt. Klar hast du recht damit, dass das Babysitten selbst keine Straftat dar stellt. Aber geht was schief (was bei vier Kindern und einem 14 jährigen Mädchen schnell passieren kann) wird das devinitiv Folgen haben. Darüber sollten sich alle beteiligten mal Gedanken machen. Moralisch nicht ok und wenn was passieren sollte auch nicht. Deshalb bin ich der Meinung, dass das ganze rechtlich nicht wirklich klar ist.

0