Darf der Moslem Schwein essen, wenn er wirklich sehr hungrig ist?

Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen

Er darf. 56%
Nein. Der Moslem darf das nicht. 22%
Andere Antwort... 22%

13 Antworten

Er darf.

Wenn er wirklich sehr hungrig ist und nichts anderes da ist, darf er zur Not auch Schweinefleisch essen.

Er darf es aber nicht toll finden, oder so tun als ob er es gerne isst.

EinUngeimpfter 
Fragesteller
 21.06.2022, 21:45

Und was ist, wenn es ihm schmeckt? Darf der Moslem das dann toll finden?

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Er darf.

Aber nur wenn er garkeine andere Möglichkeiten hat. Und es würde auch nichts bringen wenn es halal geschlachtet wurde, weil Schweinefleisch an sich verboten ist. Natürlich nur wenn er in einer Notlage ist! Gilt für Männer und Frauen.

EinUngeimpfter 
Fragesteller
 21.06.2022, 21:41

Ja aber wenn der Moslem schon ein Schwein verspeist, dann doch lieber halal geschlachtet. Oder?

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TG2007  21.06.2022, 21:43
@EinUngeimpfter

Bringt rein garnichts und außerdem denke ich das es ganz ganz wenige Menschen gibt die das überhaupt machen.

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YOUKnow3  21.06.2022, 21:57
@EinUngeimpfter

Das wäre zwar vielleicht besser, aber in einer Zwangslage ist beides erlaubt.

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Andere Antwort...

Der darf sogar seinen Namen tanzen, wenn er Lust darauf hat.

Mir sagt jedenfalls keine Religion, was ich essen darf und was nicht. Entweder man handelt danach, oder man nimmt sein Leben in eigene Hände.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 30 Jahren in der Lebensmittelbranche unterwegs ...
Losti302  05.09.2022, 19:02

Christentum sagt das auch

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Er darf.

Nur mit extremer Notwendigkeit.

Zu den Grundprinzipien der islamischen Sharee'ah, über die sich die Gelehrten einig sind, gehört, dass Fälle der Notwendigkeit verbotene Dinge zulässig machen. 

Im Heiligen Koran und in der Sunna des Propheten gibt es viele Belege für dieses Prinzip, zum Beispiel die Verse, in denen Allah sagt (Auslegung der Bedeutung):

"Verboten für euch (als Nahrung) sind: Al-Maitah (die toten Tiere - Vieh - nicht geschlachtetes Tier), Blut, das Fleisch von Schweinen und das, worauf Allahs Name beim Schlachten nicht erwähnt wurde (das, was als Opfer für andere als Allah geschlachtet wurde oder für Götzen geschlachtet wurde) und das, was durch Erwürgen getötet wurde, oder durch einen heftigen Schlag oder durch einen Sturz mit dem Kopf oder durch das Aufspießen von Hörnern getötet wurde - und das, was von einem wilden Tier (teilweise) gefressen wurde - es sei denn, ihr könnt es (vor seinem Tod) schlachten - und das, was auf An-Nusub (Steinaltaren) geopfert (geschlachtet) wird. (Verboten) ist auch, Pfeile zu benutzen, um Glück oder Entscheidung zu suchen; (alles) das ist Fisqun (Ungehorsam gegenüber Allah und Sünde). Heute haben diejenigen, die ungläubig waren, jede Hoffnung auf eure Religion aufgegeben; fürchtet also nicht sie, sondern fürchtet Mich. Heute habe Ich eure Religion für euch vervollkommnet, Meine Gunst an euch vollendet und euch den Islam als eure Religion erwählt. Was aber den betrifft, der von starkem Hunger gezwungen wird, ohne zur Sünde zu neigen (und der diese oben erwähnten Fleischsorten essen kann), so ist Allaah gewiss allverzeihend, barmherzig." [al-Maa'idah 5:3]
"Und warum solltet ihr nicht von dem (Fleisch) essen, über das Allahs Name (beim Schlachten des Tieres) ausgesprochen wurde, während Er euch genau erklärt hat, was euch verboten ist, es sei denn, ihr steht unter dem Zwang der Notwendigkeit?" [al-An'am 6:119]

Beispiele für dieses Prinzip sind unter anderem die folgenden: 

  1. Das Essen von totem Fleisch für jemanden, der nichts anderes finden kann und befürchtet, dass er verhungern wird.
  2. Das Sprechen von Worten des Kufr, wenn er gefoltert und gezwungen wird.
  3. Einen Angreifer abzuwehren, auch wenn das bedeutet, ihn zu töten.

Siehe: al-Ashya' wa'l-Nazaa'ir von Ibn Nujaym, S. 85 

Mit Notwendigkeit sind die Fälle gemeint, in denen eine Person geschädigt wird, wenn sie sich nicht für die Haraam-Option entscheidet, und in denen der Schaden die fünf wichtigsten Güter betrifft: Religion, Leben, Ehre, Vernunft und Reichtum. 

In Bezug auf die Bedingungen, unter denen eine haraamische Sache im Falle einer Notwendigkeit zulässig ist, hat Shaykh Muhammad ibn 'Uthaymeen (möge Allah ihm gnädig sein) zwei Bedingungen genannt, die er ausführlich und mit Beispielen erläuterte und auch einige Einwände und die Antworten darauf nannte. Daher beschränken wir uns darauf, seine Worte zu zitieren. Er (möge Allah ihm gnädig sein) sagte: 

Dieses Prinzip ist eines der grundlegenden fiqhi-Prinzipien, die von der Sharee'ah vorgegeben werden: Alles, was verboten ist, wird erlaubt, wenn es notwendig ist. 

Was also verboten ist, wird im Falle der Notwendigkeit erlaubt, aber es gibt zwei Bedingungen. 

Die erste Bedingung: 

Wir müssen gezwungen sein, diese bestimmte haraamische Sache zu tun, d.h. wir können nichts anderes finden, mit dem wir diese Notwendigkeit erfüllen können, als diese haraamische Sache. Wenn wir etwas anderes finden können, wird es nicht erlaubt, auch wenn es unser Bedürfnis erfüllen könnte. 

Die zweite Bedingung: 

Das Bedürfnis sollte von der haraamischen Sache erfüllt werden; wenn das nicht der Fall ist, bleibt sie haraamisch. Wenn wir nicht sicher sind, ob es die Notwendigkeit erfüllt oder nicht, bleibt es auch haraam. Das liegt daran, dass es definitiv falsch ist, etwas zu tun, das haraam ist, und dass die Erfüllung der Notwendigkeit etwas ist, bei dem es Zweifel gibt, also sollten wir nicht gegen die Regeln verstoßen, indem wir etwas tun, das definitiv haraam ist, um etwas zu tun, bei dem es Zweifel gibt. 

Daher gibt es unterschiedliche Regelungen für einen hungernden Mann, der nichts anderes als totes Fleisch finden kann. In diesem Fall sagen wir: Esst das tote Fleisch. Wenn er sagt, dass dies eine haramische Handlung ist, sagen wir, dass es aus der Not heraus erlaubt ist, weil du nichts anderes zu essen hast und weil du, wenn du es isst, diese Notwendigkeit erfüllst. 

Es wurde zu einem Mann gesagt: Wenn du Alkohol trinkst, wirst du von deiner Krankheit geheilt werden. In diesem Fall sagen wir: Es ist nicht erlaubt, Alkohol zu trinken, auch wenn dir gesagt wird, dass er dich von Krankheiten heilt. Warum ist das so? 

Erstens, weil es keine Gewissheit gibt, dass er dadurch geheilt wird; es kann sein, dass er ihn trinkt und nicht von der Krankheit geheilt wird. Wir sehen viele kranke Menschen, die wohltuende Medikamente einnehmen, von denen sie nicht profitieren. 

Zweitens kann der Kranke auch ohne jede Behandlung gesund werden, indem er auf Allah vertraut und zu Ihm betet, und durch das Gebet (du'aa') der Menschen für ihn und so weiter. Dies ist vom Standpunkt der Vernunft aus gesehen. 

Aus der Sicht des Beweises wird in einem Hadith vom Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) überliefert, dass er sagte: "Allah macht euch nicht mit dem gesund, was Er euch verboten hat." Die Logik hinter diesem Hadith ist klar, denn Allah hat es uns nur verboten, weil es uns schadet. Wie kann also etwas, das haraam ist, eine Heilung und ein Heilmittel sein? 

Wie die Gelehrten festgestellt haben, ist es also haraam, haramische Dinge als Heilmittel zu verwenden, und es kann nicht gesagt werden, dass dies ein Fall von Notwendigkeit ist, wie manche Leute denken. 

Wenn jemand sagen würde, dass eine Person erstickt und er nichts außer einem Becher Wein hat, ist es dann erlaubt, diesen Becher zu trinken, damit er nicht erstickt? 

Die Antwort ist ja, denn in diesem Fall sind die beiden Bedingungen erfüllt. Er ist gezwungen, genau dieses Ding zu benutzen und wir sind sicher, dass die Notwendigkeit dadurch erfüllt wird, also würden wir sagen: Trink den Wein. Aber sobald das Würgen aufgehört hat, sollte er aufhören zu trinken. 

Wenn ein Mann Fleisch findet, das halaal geschlachtet wurde, und Fleisch von einem Tier, das eines natürlichen Todes gestorben ist, kann er dann das tote Fleisch essen, weil er dazu gezwungen ist? 

Die Antwort ist, dass er das nicht tun kann, weil die Notwendigkeit durch etwas anderes erfüllt werden kann, also ist es nicht erlaubt, weil die erste Bedingung nicht erfüllt ist. 

Wenn jemand sagen würde: "Ich bin durstig und habe nichts außer einem Becher Wein", darf er ihn dann trinken? 

Die Antwort ist nein, wie die Gelehrten sagten, denn dies ist kein Fall von Notwendigkeit; vielmehr wird er dadurch nur noch durstiger. Es hat also keinen Nutzen, etwas Haram zu tun, denn die Notwendigkeit wird dadurch nicht abgewehrt und die zweite Bedingung ist nicht erfüllt. 

Wenn eine Person sagen würde: Wenn ein Kranker keine andere Wahl hat, als Blut als Heilmittel zu trinken, ist es dann zulässig, dass er das tut? Die Antwort lautet, dass er das nicht tun darf, weil die beiden Bedingungen nicht erfüllt sind. Zitat Ende. 

Sharh Manzoomah Usool al-Fiqh wa Qawaa'idihi (S. 59-61) 

Wā Allāhu a'lam - und Allah weiß es am besten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Auf der Suche nach Islamphobisten. Ahlus Sunnah wal Jama'ah
AbPEK4  21.06.2022, 22:53

Zwei Moslems schreiben etwas komplett verschiedenes. Was stimmt jetzt ?

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Andere Antwort...

Diese Situation wird nicht eintreten. Denn zumindest hierzulande muss niemand verhungern, nur weil er kein Schwein essen darf.

Daher erübrigt sich die Frage.

Drini275  22.06.2022, 12:48

Kleine Kinder,wenn sie nichts dabei haben und die anderen Schweine-Salami-Sandwiches dabei haben

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Drini275  22.06.2022, 14:08
@Wiesel1978

Ja aber Kinder sind Kinder. Sie schauen nicht was für ein Fleisch das jeweilige Brot hat. Sie achten net drauf

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