Bvg doppelt gestempelt?

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Mir ist vor dreißig Jahren mal passiert, dass durch einen einzigen Entwerter-Klick eine Vierfahrtenkarte auf beiden Seiten gestempelt wurde, obwohl ich nur ein Feld entwerten wollte (Nutzung nur durch mich). Als ich das zu viel entwertete Feld dann bei einer späteren Fahrt ein zweites Mal abstempelte, händigte mir im Zug ein Prüfdienst eine Zahlungsaufforderung (damals 40 Mark) aus. Aufgrund meiner schriftlichen Beschwerde wurde die Sache dann später eingestellt.

Wenn ein Entwertungsfeld ein zweites Mal benutzt wird, sind eigentlich sogar zwei Straftatbestände erfüllt, nämlich das "Erschleichen von Leistungen" und "Betrug". Da in beiden Fällen Vorsatz die Voraussetzung ist, würde am Ende ein Richter aufgrund der Indizienlage entscheiden, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. (Vorsatz ja oder nein?) Aber vielleicht erstattet das Verkehrsunternehmen auch keine Strafanzeige?

Unabhängig davon ist zu klären, ob das laut Tarifbestimmungen vorgesehene erhöhte Beförderungsentgelt (meist 60 Euro) fällig wird oder nicht. Wenn nur ein ganz schwacher (kaum erkennbarer) älterer Entwerter-Aufdruck vorher vorhanden war, ist es am Ende wohl eher eine Kulanzfrage, ob man auf den 60 Euro beharrt oder nicht.

Woher ich das weiß:Hobby
Cupcake842 
Fragesteller
 13.12.2023, 16:06

Es war ein schwacher stempel vorher und ich hatte es in der geldbörse . Es sah für mich frei aus dann hab ichs auch noch zusammengeknüllt gehabt habs dem kontrolleur gezeigt und der sagte es wird geprüft die dachten sogar der fahrschein ist nicht echt. Der fahrsxhein ist echt ich hab einfach zweimal gestempelt weil das frei aussah und ich es eilig hatte Habe die 60 euro schon gezahlt und habe jeden tag sorge vor einer strafanzeige dass ich also professionell vielstemple oder so.

Vielen dank für deine antwort.

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Brauch mir nicht passieren. und es ist auch egal was der gekostet hat und wofür der ist .

Du hast einen bereits entwerteten Fahrschein zur Erschleichung von Leistungen missbraucht. Landläufig nennt man das schwarzfahren.