Keine fahrt in Anspruch genommen, dennoch 60€?

3 Antworten

Eine Leistung im Sinne der Strafbarkeit hast Du nicht erschlichen, da ja keine Beförderung stattfand. Eine Beförderungsleistung an sich wurde auch nicht erbracht, ergo besteht auch kein Anspruch auf Beförderungsentgelt, das reine Betreten des Fahrzeugs ist keine Beförderung, streng genommen handelt es sich um einen Irrtum Deinerseits. Das Problem ist: Kannst Du nachweisen, dass Du tatsächlich nicht gefahren bist? Wenn ja, stehen Deine Chancen gut, wenn nicht, vergiss es und bezahle.

maximilian1871 
Fragesteller
 22.12.2022, 15:03

Vielen Dank! Ja, der Kontrolleur hat mich ein- und aussteigem sehen. Dass ich nicht gefahren bin, steht nicht zur Debatte. Der Kontrolleur meinte jedoch, ich muss eine Fahrkahrte besitzen sobald ich das Fahrzeug besteige. Auf die Nachfrage mit welcher Begründung ich nun zahlen muss sagte er: der reine Versuch sich die Leistung zu erschleichen reiche aus.

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HugoHustensaft  22.12.2022, 15:05
@maximilian1871

Damit liegt der Kontrolleur rechtlich falsch. Zwar ist der Versuch durchaus strafbar, nur läge hier ja gerade kein Versuch vor - aber es dürfte nicht ganz einfach sein, dies einem Richter plausibel zu machen.

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FGO65  22.12.2022, 15:05
@maximilian1871

Da hat der Kontrolleur recht, siehe meinen Link bei meiner Antwort

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HugoHustensaft  22.12.2022, 15:08
@FGO65

Deine Antwort ist grandioser Unsinn - samt Link. Der FS kommt aus Berlin, da sind Beförderungsbedingungen aus NRW vollkommen irrelvant.

Strafrechtlich ist das ohnehin klar - nicht strafbar -, da letztlich sogar tätige Reue, wenn man den Versuch überhaupt als gegeben ansieht.

Zivilrechtlich ist das extrem kniffelig, denn da steht ein Irrtum im Raum - und der FS hat alle möglichen Schritte unternommen, um aus dem Irrtum keinen Schaden entstehen zu lassen.

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HugoHustensaft  22.12.2022, 15:10
@maximilian1871

Strafrechtlich ja, aber das Strafrecht ist hier nicht das Problem - die Schlacht findet im zivilrechtlichen Sektor statt, da gilt der Grundsatz nicht.

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maximilian1871 
Fragesteller
 22.12.2022, 15:20
@HugoHustensaft

Wie soll ich nun weiter vorgehen? Versuchen die Sache von Angesicht zu Angesicht mit einem Angestellten zu klären?

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HugoHustensaft  23.12.2022, 06:29
@maximilian1871

Kannst Du versuchen, wird aber wenig Aussicht auf Erfolg haben, es sei denn, Du triffst auf einen verständnisvollen Mitarbeiter.

Solche Dinge wären herrliche Sachverhalte für Musterprozesse, auch ob der Frage, ob die Beförderungsbedingungen gültig sind und gesetzliche Regeln außer Kraft setzen können.

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Leider hat der Kontrolleur Recht DENN

Der Fahrgast hat beim Betreten des Fahrzeuges eine Gültige Fahrkarte zu besitzen. Beförderungsbedingen des VBB die der BVG über nimmt.

§ 6 punkt 2. einzusehen hier.

https://www.vbb.de/fileadmin/user_upload/VBB/Dokumente/Tickets-Abonnements/vbb-tarifbroschuere.pdf

Wortwörtlich

Der Fahrgast hat vor Fahrtantritt einen Fahrausweis zu erwerben.

Das du wieder ausgestiegen bist ist hinterher passiert.

RobertWeemeyer  23.12.2022, 08:01

Die Frage ist, ob die Fahrt schon angetreten wurde, wenn der Zug noch gar nicht abgefahren ist. An größeren Bahnhöfen kommt es ja auch vor, dass Angehörige den Reisenden helfen, das Gepäck in den Zug zu tragen. Da würde auch keiner sagen, die müssen 60 € zahlen, obwohl der Zug noch gar nicht abgefahren ist.

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MarSusMar  23.12.2022, 10:44
@RobertWeemeyer

Der vergleich hinkt, weil beim Reinhelfen, (das auch an kleineren Bahnhöfen schon mal so ist). Absolut KEINE Mitfahrabsicht besteht. Das Hätte in dem Fall auch kein Kontroller beanstandet. Zumal die ja nicht sahen Koffer rein Einer kommt raus Nicht Mitahrabsicht offensichtlich.

FS wollte mitfahren, hat auch keine Koffer reingetragen um sich damit rausreden zu können, hat sich aber umentschieden.

Und ja du trittst eine Fahrt an bevor der Zug losfährt, in dem du in den eintrittst. Genau wie du eine Fahrt Antrittst wenn du in ein Taxi steigst.

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RobertWeemeyer  23.12.2022, 11:05
@MarSusMar

Muss ich denn für die Taxifahrt zahlen, wenn ich aussteige, bevor das Taxi überhaupt abgefahren ist?

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MarSusMar  23.12.2022, 11:40
@RobertWeemeyer

Das Bezog sich jetzt auf den "Fahrtantritt". Den du ja bei mir nachgefragt hast. Der Taxi Ticker läuft auch, sobald du die Tür öffnest. Nicht erst wenn du dem Fahrer gesagt hast wo du hin willst.

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Wenn du nicht mitgefahren bist, brauchst du auch keinen Fahrschein. Berlin gehört nicht zu den Städten, in denen man schon zum Betreten der Bahnsteige und der Züge einen Fahrausweis braucht.