Muss ich die vollen 60€ zahlen?

7 Antworten

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Das Bußgeld war nicht zu Unrecht. Und ja, du musst das zahlen. In voller Höhe.

Nein, die Ermäßigung auf 7 € greift nur bei einer personengebundenen Karte, genau um den Effekt zu verhindern, dass mans ich irgendeine übertragbare Karte ausleiht.

Wenn Du nicht die Möglichkeit hattest, Deine Fahrkarte zu entwerten, obwohl Du das unverzüglich tun wolltest, dann beschwere Dich beim Verkehrsbetrieb.

ErsterSchnee  28.11.2022, 11:13

Wollte er ja nicht. Er ist eingestiegen und hat sich hingesetzt. Und wollte dann aufstehen und entwerten, als "zufällig" die beiden Kontrolleure schon da waren...

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AlbertusRex 
Fragesteller
 28.11.2022, 11:16
@ErsterSchnee

Nein, so war es nicht. Ich hab mich hingesetzt, weil man hat ja vielleicht auch nicht beide Hände frei, um sein Fahrschein raus zu holen

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ErsterSchnee  28.11.2022, 11:48
@AlbertusRex

Um die Hände frei zu haben muss man sich nicht hinsetzen. Davon ab beschreibst du das in deiner vorigen Frage anders.

und habe mich hingesetzt. Dann ist mir 5 Sekunden später aufgefallen, dass ich die Karte noch Stempel muss. 
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Eine Reduzierung auf 7 € ist möglich, wenn du im Moment der Kontrolle der Inhaber einer Monatskarte warst, diese aber nicht vorzeigen konntest. Das funktioniert, wenn die Monatskarte auf deinen Namen lautet. Bei übertragbaren Monatskarten funktioniert das normalerweise nicht. Insbesondere funktioniert das nicht, wenn du dir die Monatskarte erst nach der Kontrolle ausleihst.

Wenn du meinst, du bist zu Unrecht direkt nach dem Einstieg kontrolliert worden, dann musst du gegenüber dem Verkehrsunternehmen dieses Argument bringen. Die 7-€-Geschichte wird dir dabei nicht weiterhelfen, denn du wirst es wohl nicht schaffen, dem Verkehrsunternehmen zu beweisen, dass du im Moment der Kontrolle im Besitz der übertragbaren Monatskarte warst.

Deine "Universal-Karte" duerfte eine uebertragbare Monatskarte sein. Die bringt dir hier nichts, weil eine andere Person die ja zur gleichen Zeit auch nutzen konnte. Nur wenn du nachweisen kannst, dass du zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz einer nicht uebertragbaren Karte warst, musst du nur die ermaessigte Bearbeitungsgebuehr zahlen. Mit uebertragbarer Karte zahlst du aber die vollen 60 Euro.

Ja wirst Du in diesem Fall müssen.

Also ich bin halt in die Straßenbahn eingestiegen und habe mich hingesetzt. 

Zu unrecht war es in dem Fall nicht.