Ausversehen die falsche Karte gekauft, kann man das wechseln lassen?

8 Antworten

Ich finde es schon krass, dass Dir sowas am Monatsende noch verkauft wird. Hat Dich da niemand darauf hingewiesen?

Ich würde versuchen, die Karte zu tauschen - viel Erfolg wirst Du warscheinlich aber nicht damit haben!

Safi2 
Fragesteller
 01.11.2021, 06:19
Ich finde es schon krass, dass Dir sowas am Monatsende noch verkauft wird. Hat Dich da niemand darauf hingewiesen?

Das war mein dummer Fehler. Ich hab es nämlich von einem Automaten gekauft... Aber ich finde es auch da komisch. Wer kauft sich denn (bewusst) eine Monatskarte für 1 Tag???

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verreisterNutzer  01.11.2021, 09:31
@Safi2

Ja, da haben die wo den Automaten programmiert haben nichts dabei gedacht. Würde ich mal eine Mail an den Kundenservice schreiben. Wenigstens eine Warnung wäre gut.

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Wenn du die Karte an einem Schalter gekauft hast und die Person sich noch an dich erinnern kann, könntest du Glück haben, aber ich denke eher nicht. Wenn du die Karte aus einem Automat hast, bekommst du sie nicht getauscht.

Wie wäre es mal mit persönlichem Nachfragen? Wieso haben hier so viele Leute Probleme damit direkt auf die Zuständigen zuzugehen, das Telefon zu bemühen oder direkt aufzurauschen? Wer fragt gewinnt.

Oder sollen wir sämtliche Kulanzregelungen aller ÖPNV Verbünde von Berlin bis Hinterpusemuckel kennen? Wer was verbockt, der kümmert sich auch um die Korrektur es wieder hin zu bekommen, ansonsten ist es ein Batzen Lehrgeld, der wie eine Mahnung Dich daran erinnern wird, es nächstes Mal besser zu machen.

PS: Monatstickets gibts auch im Abonnement, da passieren solche Patzer nicht.

Safi2 
Fragesteller
 01.11.2021, 09:53

Weil vielleicht der Schalter heute nicht offen hat, wegen den Feiertag???

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Gibt zwei Möglichkeiten:

  1. um Kulanz bitten
  2. Den Rechtsweg bestreiten. Nachteil: Kostenrisiko und unklarer Ausgang, da du dich höchstens auf eine culpa in contrahendo berufen könntest, und öffentliche Verkehrsbetriebe aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes eine rechtliche Sonderstellung haben (auf die Beförderungsverträge sind so einige Regelungen aus dem BGB nicht anwendbar). Bei Nichtvorhandensein einer RSV sinnlos, sonst evtl. interessant.