❌Bundesweite Razzia + Konten beschlagnahmt bei der Letzten Generation: Staatsradikalisierung und Diktatur❌?

18 Antworten

Von Experte kevin1905 bestätigt

Auf sachlicher Ebene ist die Einstufung der "Letzten Generation" als kriminelle Vereinigung plausibel und nachvollziehbar, und war letztlich auch vorhersehbar. Eine Vereinigung, deren Zweck es ist, Straftaten zu begehen, ist verboten, egal ob diese Straftaten wirtschaftlich oder politisch motiviert sind.

Persönlich bin ich etwas gespalten:

  1. Ja, dass der Staat (hier speziell: Bayern) tätig wird, ist richtig und war eigentlich lange überfällig. Gerade in Berlin hat man zu lange nur zugeschaut.
  2. Ob die jetzt ergriffenen Maßnahmen allerdings verhältnismäßig waren - gerade mit Hinblick auf die Schwere der Taten? Da bin ich noch unentschlossen. Solche Maßnahmen müssen immer das letzte Mittel sein - der Bayrische Staat ist da teilweise etwas übereifrig, alle zur Verfügung stehenden Mittel auszunutzen. Aber eine abschließende Meinung habe ich dazu derzeit noch nicht.
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peace87  25.05.2023, 07:59
Auf sachlicher Ebene ist die Einstufung der "Letzten Generation" als kriminelle Vereinigung plausibel und nachvollziehbar,

Nein das ist es keineswegs. Siehe dazu meine Antwort.

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ChiliStyle  25.05.2023, 09:45
Auf sachlicher Ebene ist die Einstufung der "Letzten Generation" als kriminelle Vereinigung plausibel und nachvollziehbar, und war letztlich auch vorhersehbar.

Joa bloß musste die Münchener Staatsanwaltschaft bereits einräumen dass die Formulierung so nicht haltbar ist. Es besteht ein Verdacht aber es gibt keine Gerichtliches Urteil bezüglich einer solchen Einstufung. Die Staatsanwaltschaft hat hier Massiv den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzt. Und nein das ist keine Kleinigkeit.

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Answer1234567  25.05.2023, 11:19
@ChiliStyle
Joa bloß musste die Münchener Staatsanwaltschaft bereits einräumen dass die Formulierung so nicht haltbar ist. Es besteht ein Verdacht aber es gibt keine Gerichtliches Urteil bezüglich einer solchen Einstufung.

Ja, das ist korrekt - die Formulierung auf der Sperrwebseite ist -solange es kein entsprechendes Urteil gibt- vollkommen indiskutabel.

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Ontario  04.07.2023, 20:24

Wir haben das Recht zu demonstrieren. Demonstration darf aber kein Freibrief für kriminelle Taten sein. Was diese Aktivisten veranstalten ist salopp gesagt, kriminell.

Unter den wartenden Autofahrern bei so einer Blockade können welche sein, die dringend Termine wahrnehmen müssen. Vielleicht ein Mann der seine schwangere Frau dringend in die nächste Klinik bringen muss, oder ein Vater sein Kind , welches sich verletzt hat und umgehend ärztliche Versorgung benötigt.

Krankenwagen mit Patienten mit Schlaganfall oder Herzinfarkt, wo jede Minute zählt.

Unter diesen Gesichtspunkten gibt es keinerlei Argumente für eine Strassenblockade. Doch diesen Kriminellen ist das alles egal.

Der Staat muss da eingreifen. Der Verfassungsschutz diejenigen finden, welche diese kriminellen Taten planen und finanzieren. Bei denen sollte man das Geld holen, was all die Polizeieinsätze den Steuerzahler kosten.

Die privat Geschädigten Regressansprüche gegen die Geldgeber stellen.

Hier handelt es sich um eine kriminelle Vereinigung, die den Staat vorführt.

Die Strafen die ausgesprochen werden, sind zu milde. Wenn ich im absoluten Halteverbot parke, kostet mich das 50 Euro.

Was kostet es, wenn hunderte von Autofahrern aufgehalten werden. Umwege fahren müssen, um letztendlich ihr Ziel erreichen zu können ? Wo bleibt da der angebliche Klimaschutz unter dessen Deckmantel diese kriminellen Taten begangen werden ?

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Man kommt sich ein wenig zurückversetzt vor in das Bayern von Franz-Josef Strauß.

Die letzte Generation ist sicherlich keine kriminelle Vereinigung.

Zudem sind die Forderungen gemessen an mancher Protestform durchaus diskutabel.

Das Problem sollte politisch gelöst werden und nicht mit Hilfe dieser Art von Strafverfolgung.

Anzeigen und Strafen wegen Nötigung und Sachbeschädigung sind angemessen, aber die dicke Keule die Bayern gestern rausgeholt hat ist nicht verhältnismäßig und undemokratisch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter
Ontario  04.07.2023, 20:33

Hier handelt es sich eindeutig um eine kriminelle Vereinigung deren Massnahmen geplant und finanziert werden. Man will den Staat vorführen und zeigen wie machtlos er im Grunde gegen diese Straftaten ist.

Das gelingt diesen Planern und Geldgebern auf besondere Art und Weise.

Soll das in eine Art von Anarchie enden wo jeder glaubt sich über alle Gesetze hinwegsetzen zu können und dazu auch noch Befürworter hat ?

Der Staat muss hart durchgreifen um wieder Ordnung zu schaffen. Die Polizei hat sicher andere Aufgaben, als festgeklebte Kriminelle mit Lösungsmitteln die Hände von der Strasse zu lösen. Das sind Lachnummern die da ablaufen.

Das geht offenbar solange, bis ein aufgebrachter Autofahrer mal einen dieser Kriminellen totschlägt oder mit dem Auto überfährt.

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Zumindest die Jünger der allerletzten Generation, die gemeinsam Straftaten begehen, sind sowohl eine Vereinigung als auch kriminell. Um das festzustellen, muss man weder rechts noch radikal sein. Das sind einfach Fakten.

Knochi1972  24.05.2023, 19:19

Das gibt der § 129 StGB so aber nicht her.

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Knochi1972  25.05.2023, 14:41
@lesterb42

Interessant, würde ich aber verneinen, aus zwei Gründen:

  1. Hier wird keine Gewalt ausgeübt,
  2. Landfriedensbruch nicht nicht mit einer Strafe von mindestens 2 Jahren bedroht, was Voraussetzung für eine kriminelle Vereinigung nach § 129 BGB ist. Das gilt auch für die §§ 113 und 114, auf die der § 125 verweist.
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SuperKuhnibert4  25.05.2023, 14:51
@Knochi1972

Mann, hast du Ahnung...

Es geht nicht um § 129 BGB, sondern StGB. Und dort steht:

die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind.

Das Höchstmaß für Landfriedensbruch ist drei Jahre.

Wenn man hier den Experten spielt, sollte man verstehen wovon man redet.

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Knochi1972  25.05.2023, 14:56
@SuperKuhnibert4

Sorry, sollte natürlich StGB heißen, danke für den Hinweis.

Aber du schreibst es ja selbst: Es geht um Mindestmaß und Höchstmaß. Das ist ein Unterschied, wenn eine Tat mit einer Strafe bis zu drei Jahren oder von mindestens 2 Jahren bedroht ist. Welche ist wohl die schwerwiegendere?

Das ist die mit der Mindeststrafe. Bei Landfriedensbruch kannst du auch zu einer Haft von unter 2 Jahren bestraft werden.

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SuperKuhnibert4  25.05.2023, 15:01
@Knochi1972

Ja klar. Kapierst du den Satz nicht oder wo ist das Problem?

die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind.

Das Höchstmaß muss mindestens zwei Jahre sein, und bei Landfriedensbruch ist das Höchstmaß drei Jahre. Da steht nicht "Mindestmaß drei Jahre".

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SuperKuhnibert4  25.05.2023, 15:07
@Knochi1972

Ich meine es so, wie es im StGB geschrieben steht. Da kann man eigentlich nicht viel falsch verstehen.

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SuperKuhnibert4  25.05.2023, 15:11
@Knochi1972

Man braucht Gerichte, um Gesetzestexte zu verstehen? Ich bin immer davon ausgegangen, man bräuchte Gerichte, um bei Gesetzesverstößen ein Urteil auf Grundlage bestehender Gesetze zu sprechen.

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Knochi1972  25.05.2023, 15:15
@SuperKuhnibert4

Nein, denn ein Gesetz kann nicht exakt jeden Sachverhalt beschreiben. Man müsste z.B., um beim aktuellen Fall zu bleiben, jede Möglichkeit abdecken, wie man eine Straße blockieren kann. Man kann sich hinsetzen und festkleben, man kann selbst Autos abstellen, man kann einen Baum fällen und noch viel mehr.

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Ontario  01.08.2023, 07:38
@Knochi1972

Dann zeige mir ein Gesetz welches die Straftaten der Kriminellen vor Verfolgung schützt.

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Knochi1972  01.08.2023, 18:31
@Ontario

Ein solches Gesetz gibt es nicht, es liegt in jeder Strafvorschrift. Dort heißt es immer sinngemäß: "Wer [dieses oder jenes tut], wird [...] bestraft."

Wer es nicht tut, wird nicht bestraft. Ganz einfach.

§ 1 des StGB drückt es deutlicher aus: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Das bedeutet: Ist die Tat nirgendwo beschrieben, kann sie auch nicht geahndet werden. Analog gilt das übrigens auch für Ordnungswidrigkeiten.

Wenn also die Taten der Letzten Generation als solche nicht beschrieben sind, müsste der Bundestag das Strafgesetzbuch ändern. Das kann er aber nur für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit.

Aber so wie es aussieht, sehen die meisten Gerichte durchaus eine strafbare Handlung der Klimakleber. Und dafür sind Gerichte da: Den Buchstaben des Gesetzes richtig zu bewerten. Und da auch Richter irren können, gibt es mehrere Instanzen.

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und eine kriminelle Vereinigung ist das offensichtlich nicht

das wird in einem Rechtsstaat ein Gericht festlegen.

Tatsächlich ist der „Letzten Generation“ jetzt genau das widerfahren, was sie macht. Eine Regierung findet falsch, was die „Letzte Generation“ macht und geht dagegen eigenmächtig vor.

Warum steht dieses Verhalten deiner Meinung nach nur der „Letzten Generation“ zu?

Alex

Völlig richtig und überfällig.

Das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tuen und demokratisch legitimiert ist es auch nicht.

Ein Staat der sich alles gefallen lässt gibt sich selbst auf. Und es ist auch kein Kriterium ob der Täter "die Welt retten will" .. das wollen due Rechten auch, nur sehen die Migranten als das Problem. Gesetze müssen aber für alle gelten.