Bundeswehr: Tätowierung auf dem Handrücken?

5 Antworten

Der Soldat hat bei seinem Aussehen darauf zu achten, daß das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit nicht beschädigt wird.

Das bedeutet u.a., daß keine verfassungsfeindlichen (z. B. NS-Symbole) oder sittenwidrigen Symbole (z.B. rassistische) erlaubt sind.

Das regelt die Zentrale Dienstvorschrift. (A2630)

Unter folgendem Link mal Abschnitt 6 (ab 602), Körpermodifikationen und Körperbemalungen, zur Kenntnis nehmen:

http://www.reservisten.bundeswehr.de/resource/resource/UlRvcjZYSW1RcEVHaUd4cklzQU4yNWFvejhLbjVyYnR1OCt3ZlU1N09FVzMvOVdpeDZtWGJXQ2lyYS9FV0hoMjdiSE9aWk0zcWtpTzhoNUtCM0llTTFRZGpnRVdYUVoybXZVVFFlVVhIVDA9/A_2630_1.pdf

Hi,

gegen Tattoos werden die im Allgemeinen wohl nix haben - aber auf Handrücken oder Gesicht usw. könnte das durchaus problematisch werden. Da solltest du eventuell den direkten Kontakt zur Bundeswehr suchen und mit denen kommunizieren, weil soetwas vermutlich in irgendeiner Form dort geregelt ist oder eine Einzelfallentscheidung sein kann.

Freundliche Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kann mir nicht vorstellen, dass Du der einzige tätowierte Soldat wärst. Heutzutage hat doch jeder zweite ein Tattoo

Kenne selbst Kameraden, die den Handrücken tattoowiert haben.