Betrug beim Gebrauchtwagenkauf, was sind unsere Rechte?

8 Antworten

Ich sehe keinen Betrug!

Wenn die Kontrollleuchte heute wieder anging, dann war das für den Händler sicherlich nicht vorauszusehen. Fahrt also nochmals hin und zeigt sie ihm.

Ihr habt den Wagen ohne Lenkradschloß gekauft oder steht im Vertrag, dass das Fahrzeug ein Lenkradschloß hat? Wenn nicht, dann habt ihr den Wagen ohne Lenkradschloß gekauft und akzeptiert! Wenn ihr den Händler nicht VORHER nach einem Lenkradschloß fragt, ist es EUER Versäumnis und keine Schuld des Händlers. Woher soll er wissen, dass ihr Wert auf ein Lenkradschloß legt?

Nein, so einfach könnt ihr nicht vom Vertrag zurücktreten. Ihr müßt dem Händler Gelegenheit einräumen, den Mangel (Kontrollleuchte) nachzubessern!

T3Fahrer  25.01.2020, 11:48

Jedes aktuelle Fahrzeug muss meines Wissens heutzutage ein Lenkradschloss haben – das ist schon von der Versicherung so vorgegeben. Du fragst ja auch nicht, ob das Fahrzeug einen Rückfahrscheinwerfer oder Bremsen an der Hinterachse hat…

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Mignon5  25.01.2020, 11:51
@T3Fahrer

Wir kennen weder das Alter des Fahrzeugs noch den Kaufvertrag noch die Beschreibung des Fahrzeugs.

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T3Fahrer  25.01.2020, 11:53
@Mignon5

Stimmt, wobei das mit dem Schloss meines Wissens schon ewig gilt - da wäre es also eine Frage der Wahrscheinlichkeiten...

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Maximilian0296 
Fragesteller
 25.01.2020, 11:55
@Mignon5

Baujahr 2006, ich hatte das gleiche Auto (VW Fox) ebenfalls früher einmal gehabt, eigentlich sollte ein Lenkradschloss vorhanden sein. Er hat auch mit keinem Wort erwähnt das es nicht mehr vorhanden ist. Im Kaufvertrag steht nichts weiter als das das Auto von meiner Freundin gekauft wurde und das vor Schlüsselübergabe der Fehler mit der Kontrollleuchte behoben werden muss.

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Mignon5  25.01.2020, 11:59
@Maximilian0296

Ihr habt das Auto aber ohne Lenkradschloß gekauft und somit akzeptiert. Ihr habt versäumt, vorher darauf zu achten. Den Mangel (Kontrollleuchte) hat der Händler zunächst behoben, wenngleich der Mangel jetzt wieder erneut aufgetreten ist. Er kann nicht hellsehen! Den Mangel muß er natürlich beheben. Wegen des Lenkradschlosses könnt ihr nichts machen. Betrug ist es jedenfalls nicht. Ihr habt nicht daran gedacht und der Händler auch nicht, weil ihr nicht danach gefragt habt.

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Gestern haben wir den Wagen abgeholt und es war auch soweit alles in Ordnung, die Kontrollleuchte ging nicht an. Heute morgen leuchtete sie dann aber leider wieder.

Naja, aber wie willst du nachweisen, dass sie wieder aus dem gleichen Grund leuchtet? Hast du beim ersten Aufleuchten den Fehlerspeicher ausgelesen und den Eintrag ausgedruckt? Es kann beispielsweise sein, dass es beim ersten Mal wirklich eine Kleinigkeit war und heute über Nacht ein Marder an deinen Kabeln und Unterdruckschläuchen gefressen hat. Dafür könnte der Händler nichts.

Nein, der Händler zweimal die Möglichkeit nachzubessern.
Die Kontrollleuchte liegt zum Beispiel häufig an der Lammbdasonde, das ist weder eine schwierige, noch eine besonders teure Reparatur. Er darf also zweimal versuchen den Fehler auszumerzen.
Das Lenkradschloss ist sogar versicherungstechnisch vorgeschrieben meines Wissens. Da muss also eigentlich etwas geschehen. Zumal alles vorhanden sein wird, nur womöglich defekt, was auch nicht ausschließt, dass es während der Fahrt unkontrolliert einrasten könnte. Seid ihr sicher, dass kein Bedienerfehler vorliegt und es vielleicht nur nicht eingerastet ist? Am Lenkradschloss könnte es das Problem geben, dass sowas ja – theoretisch – während der Besichtigung hätte auffallen können/müssen… Da bin ich mir nicht sicher, wie es mit der Rechtsprechung am Ende aussehen würde… Die Motorkontrollleuchte geht aber auf jeden Fall zu Lasten des Händlers.

T3Fahrer

Maximilian0296 
Fragesteller
 25.01.2020, 11:50

Danke! Das mit dem Lenkradschloss ist ihr bei der Probefahrt und auch beim abholen nicht aufgefallen. Es ist ihr erstes Auto und die Freude darüber war wohl größer als die Aufmerksamkeit leider. Ich habe es auch schon mehrfach versucht einzurasten, aber es geht nicht.

Wir werden ihn dann also anrufen und mitteilen das er den Fehler auf seine Kosten beheben muss. Wir wohnen leider 2h von ihm entfernt, aber das ist wohl leider unser Pech oder? Oder muss er für die Transportkosten zu ihm ebenfalls aufkommen?

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T3Fahrer  25.01.2020, 11:52
@Maximilian0296

Was die Kosten Erstattung für die Entfernung zu euch angeht, da halte ich mich aus. Da gibt es immer so unterschiedliche Aussagen, da bin ich mir echt nicht sicher.

Was mir gerade zu Lenkradschloss noch einfiel: ich glaube halt, dass es – ich glaube sogar gesetzlich (?) vorgegeben ist, dass ein solches Schloss vorhanden sein muss. Wenn er euch also ein betriebssicheres, verkehrssicheres Auto verkauft hat, schuldet er euch auf jeden Fall auch das Lenkradschloss…

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NoName08154711  25.01.2020, 11:59
@Maximilian0296
Oder muss er für die Transportkosten zu ihm ebenfalls aufkommen?

Muss er:

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Durchsetzen musst Du das allerdings selbst.

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Können wir vom Kaufvertrag wieder zurücktreten und das Geld zurückfordern?

Natürlich nicht, Ihr müsst dem Händler zuerst die Möglichkeit geben, den Fehler auf seine Kosten zu beheben.

Klicken: § 439 BGB Nacherfüllung

Ihr müsst dem Händler zwei Versuche zur Nachbesserung einräumen. Erst danach habt ihr Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Preisnachlass.

Zeus76  25.01.2020, 11:45

Auch, wenn der Kauf des Fahrzeug innerhalb 2 Wochen liegt?

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NoName08154711  25.01.2020, 11:48
@Zeus76

Was hast Du nur immer mit Deinen 2 Wochen?

Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen, aber nicht beim Kauf im stationären Handel oder eines Gebrauchtwagens.

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Rango82  25.01.2020, 12:04
@NoName08154711

Allerdings gibt es beim stationären Handel die Ausnahme, falls finanziert wurde.

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