Sachmängelbeseitigung bei Gebrauchtwagen?
Zur Beseitigung eines Mangels muss dem Händler eine Möglichkeit zur Mängelbeseitigung gewährt werden.
Wie ist die Situation bei einer grösseren Entfernung zwischen Standort des Fahrzeuges und dem Händler zu sehen und wer trägt die Entstehenden Kosten, z.b. für Benzin und ggf. Rückfahrt - Hinfahrt des Fahrers?
2 Antworten
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, daher ergibt sich eine Bringschuld für den Käufer. Folgedessen ist der Verkäufer auch nur für die reine Ausübung der Nacherfüllung und nicht für die Kosten zwieschen Händler und Kunde verantwortlich.
§ 439 Abs. 2 BGB:
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Ich halte aber durchaus für möglich, dass die Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort auf Risiko des Käufers erfolgt. Der Erfüllungsort ist -wie RudiRatlos67 schon festgestellt hat- der Geschäftssitz des Verkäufers. Dazu müsste ich mich mal genauer einlesen, dazu habe ich heute Abend aber keine Motivation mehr.