Gebrauchtwagen Motorschaden?
Hallo zusammen,
mein Sohn hat sich im Dezember 23 einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft. Bis heute hatten wir so einige Probleme mit dem Fahrzeug ( Probleme mit der Wegfahrsperre, Problem mit ESP ) und die Sachen auf eigene Kosten reparieren lassen. Der Händler war zwar nicht abgeneigt uns zu helfen, hat aber auch nie richtige Zusagen gegeben. Schwamm drüber
Heute ist mein Sohn mit dem Auto unterwegs gewesen und der Motor ist während der Fahrt ausgegangen. Zum Glück war unser Freund und Helfer in der Nähe und zusammen haben sie das Auto zu einer Nahen Werkstatt geschoben.
Dort hat der Meister unter die Haube geschaut und einen Motorschaden festgestellt. So wie es aussieht, sind beim Zahnriemen einige der Ritzel abgebrochen. Der Zahnriemen selbst ist aber noch heile. Also ein klassischer Motorschaden.
Mein Sohn hat dann den Händler kontaktiert und ihm die Sache geschildert und wieder kommen nur schwammige Aussagen. Der Händler sagte das mein Sohn in der Werkstatt, wo das Auto gerade steht, einen Kostenvoranschlag auf seine eigenen Kosten durchführen soll. Sollte dabei herauskommen, das er unschuldig am Motorschaden ist, möchte der Händler den Kostenvoranschlag zur Garantie schicken ( das Auto hat zusätzlich eine Garantie ).
Meine Frage lautet jetzt aber, ist das Rechtens? Hier geht es doch eindeutig um die Gesetzliche Gewährleistung. Das Auto ist gerade mal 3,5 Monate bei meinem Sohn und er hat nicht mal 1000 Kilometer damit gedreht. Vor dem Verkauf wurde auch noch ein Ölwechsel vorgenommen, um das Problem mit den Flüssigkeiten auszuschließen.
Normal ist der Händler jetzt doch in der Pflicht das Fahrzeug abzuholen und bis zur Klärung einen Leihwagen zu stellen. Sehe ich das falsch?
Im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 439 Nacherfüllung steht :
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
2 Antworten
Bis auf Leihwagen siehst Du das richtig und hast entsprechenden Gesetzestext schon gepostet.
Also ein Leihwagen muss er nicht stellen meines Erachtens. Ich würde darauf bestehen das er das Fahrzeug zurück nimmt. Denn offensichtlich scheint es sich auch um ein älteres Fahrzeug zu handeln und ihr habt selbst schon einiges in das Auto gesteckt. Es kann natürlich schon mal passieren das das eine oder andere nach dem Kauf kaputt geht aber in eurem Fall reißt a die Pechsträhne nicht ab. Der Händler soll das Auto zurück nehmen.
darf ich frage. Was für ein Auto und Baujahr das ist?
Ein Motorschaden kann natürlich viele Ursachen haben. Das beste wäre den Wagen wieder loszuwerden.
Das Auto ist Baujahr 2011 und hatte bisher nur 80000 Kilometer gelaufen