Ist der Händler hier noch im Recht ( Autoverkäufer )?

3 Antworten

Er möchte sich nicht an den Kosten beteiligen und interessiert sich auch nicht für die Gesetzliche Gewährleistung.

Dann musst Du ihn davon überzeugen, notfalls per Anwalt.

Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (Gewährleistung)

Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB

Aber das weißt Du doch alles längst:

Gebrauchtwagen Motorschaden?

Gewährleistung Gebrauchtwagen?

Blacksun666 
Fragesteller
 20.03.2024, 16:56

Natürlich weiß ich darüber Bescheid, aber hier geht es um den Verlauf nach dem Abschleppen. Warum dauert das so lange bis etwas passiert? Einen Leihwagen hat mein Sohn auch nicht bekommen.

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Rasentraktor007  20.03.2024, 16:59
@Blacksun666
Warum dauert das so lange bis etwas passiert?

Weil Du Dir das alles brav gefallen lässt, anstatt zu handeln.

Einen Leihwagen hat mein Sohn auch nicht bekommen.

Der Leihwagen steht ihm auch nicht zuu.

Aber wie auch immer, geh zu einem Anwalt oder lass Dich weiter hinhalten, Deine Entscheidung.

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Ein Motorschaden stellt einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB dar, wenn der Schaden bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war oder wenn das Fahrzeug aufgrund des Motorschadens zum Zeitpunkt der Übergabe nicht geeignet ist, die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung zu erfüllen.

In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf eines Fahrzeugs kann es sich bei einem Motorschaden um einen Garantiefall handeln. Der Händler übernimmt die Kosten für die Instandsetzung. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde das Fahrzeug nicht unsachgemäß genutzt hat.

Der kann gar keine Garantie anbieten da es keine gibt (Es sei den ihr habt ZUSÄTZLICH eine Garantie abgeschlossen, dann haftet er dafür.) Habt ihr zusätzlich eine abgeschlossen?Es heißt Gewährleistung. Die geht zwei Jahre. Es sei den im Vertrag steht das es auf ein Jahr verkürzt würde. Ist das der Fall das es da drin steht? Wenn ich sind es zwei Jahre!

Der Händler weiß was er dir für ein Schrotthaufen verkauft hat, das machen viele Hinterhof Autohändler. Ein Ausländer meinte mal zu mir, vertrau keinen ausländischen Autoverkäufer.

Du musst ihn Anklage um an dein Recht zu kommen, solange ist der Händler auf der sicheren Seite, da er weiß das du Ihn eh nicht anklagst!

Ein Motorschaden ist ein Sachmangel, das heißt er muss nun prüfen ob du es verschuldet hast. Wenn ja fällt es nicht unter die Gewährleistung.

WENN DER MANGEL VOR DEM VERKAUF DA WAHR, DANN MUSS DER HÄNDLER DAFÜR AUFKOMMEN.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Der Händler weiss was er dir angedreht hat. Ich hoffe du hast Rechtsschutz. Er soll den Bock zurücknehmen. So wie sich das anhört ist es ein Wald und Wiesenhändler. Dort kauft man nicht, auch bei keinem ausländischen Typ.