Betrogen von Freundin, nun ungewollt werdender Vater?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast nur die rechtliche Möglichkeit die Vaterschaft anzuzweifeln und auf einen Vaterschaftstest zu bestehen. Ansonsten darfst du für den Unterhalt des Kindes aufkommen... Das mag bitter für dich sein, aber auf der anderen Seite hätte es dir auch offen gestanden dich einer Vasektomie zu unterziehen oder trotzdem zu verhüten.

Und ob sie nun tatsächlich gelogen hat dürfte schwer nachweisbar sein. Vielleicht hat sie tatsächlich diese ärztliche Auskunft bekommen?! Wie dem auch sei: auch für die Freundin wird Betreuungsunterhalt fällig wenn ihr euch nach der Geburt des Kindes trennen solltet.

Anspruchsberechtigt hinsichtlich des Unterhaltes ist das Kind - vetreten durch die Mutter. Bedeutet.. egal wie Du wirst bis zu Abschluss einer Erstausbildung Unterhalt leisten müssen.

sie aufgrund einer Hormonstörung keine Kinder bekommen kann,

Es ist auch schon ärztlicherseits mache Fehldiagnose gestellt worden .....

Fazit .... selbst ist der Mann .... das Verhüterli hätte Dich vor einer Vaterschaft bewahrt.

Also machen kannst du gar nichts.

Hat sie dich denn tatsächlich belogen oder haben ihr die Ärzte das vielleicht wirklich so gesagt? Manche Ärzte sind mit solchen Aussagen leider etwas leichtfertig und die werdenden Mütter dann nicht selten überrascht.

Du bist die Mutter oder? Deinen fragen nach bist du weiblich. Du hast ihn angelogen. Man ey das ist so hinterhältig.

Wenige. Er ist unterhaltspflichtig. Und wenn er heraus bekommt, dass du gelogen hast, bist du recht wahrscheinlich Single. Was genau sollte die Aktion.. Du hast euer beider Leben gerade sehr viel komplizierter gemacht.

du hast das recht, beim jugendamt vorzusprechen, wenn du zur vaterschaftsanerkennung aufgefordert wirst und darfst wenn du möchtest einen vaterschaftstest verlangen. wirst du als solcher festgestellt, darfst du die vaterschaft anerkennen. wenn du dich weigerst, dann wirst du gerichtlich dazu gewungen.

du hast dann wenn die vaterschaft eingetragen wurde das recht auf umgang und gemeinsames sorgerecht.

weiterhin hast du die pflicht unterhalt für das kind zu leisten und für die mutter bis zum 3. lebensjahr, so du leistungsfähig bist.

wie sie schwanger wurde, warum und was sie dachte was nicht möglich wäre, spielt keine rolle. wenn du der vater bist, wirst du zur verantwortung gezogen.