Berufsschulpflicht trotz Abitur und guter Noten?

5 Antworten

Gäbe es dafür eine Möglichkeit, würde man Betrieben Tür und Tor öffnen, um Azubis endgültig als billige Arbeitskräfte zu missbrauchen. Da würde das nämlich nicht nur dann passieren, wenn der Azubi damit einverstanden ist, sondern einfach immer, wenn der Betrieb der Ansicht ist, dass der Azubi lieber arbeiten statt zur Schule gehen soll.

Entsprechend ist deine Zeit der Langeweile in der Schule ein Beitrag dafür, dass auch Azubis, die den Unterricht in der Schule dringend brauchen, um die Prüfung zu bestehen, weiterhin dorthin gehen können. Und letztendlich wirst auch du sehr wahrscheinlich die Schule für das Bestehen der Prüfung brauchen. Der theoretische Teil der Prüfung ist halt doch in vielen Ausbildungen nicht so super dicht an dem, was man praktisch im Betrieb lernt. Also selbst bei richtig guten Leistungen im Betrieb und 1ern in der Berufsschule ist es trotzdem für dich sinnvoll, in der Schule auf die Art dieser Prüfung sowie die Inhalte vorbereitet zu werden. Für weniger Langeweile kannst du dir ja wirklich als Ziel setzen, Schule UND Prüfung mit glattem 1,0er-Schnitt zu packen :).

Rede mit deinen Lehrern... ich war damals in einer vergleichbaren Situation, da hatte ich nachher einen Deal mit meinem ‚klassenlehrer‘: er hat die fehltage von mir schriftlich und meinem Chef telefonisch entschuldigt bekommen (als Nachweis das ich nicht ‚blau‘ gemacht habe sondern -statt Schule- wirklich arbeiten war), und als ich in einem Schuljahr über 30% fehlstunden gekommen bin, wurden die Zahlen ... angepasst ;)

das ganze bezog sich aber nur auf Unterrichtstage, für Klassenarbeiten musste ich erscheinen und mitschreiben, das ganze war an einen schriftlichen notenschnitt von ‚glatt 2‘ gekoppelt... solange ich den Schnitt hatte, war das ok, wenn ich Noten technisch eingebrochen wäre, wäre der Deal hinfällig!

das war natürlich ein Deal zwischen meinem Lehrer, meinem Chef und mir!

wenn du so gut bist... redet doch mal miteinander

Hallo,

entscheidend ist erst einmal: Aus welchem Bundesland kommst Du? In jedem Bundesland gelten andere Schulpflichtgesetze. In Bayern gilt: Wer das Abitur hat, ist im Freistaat nicht mehr berufsschulpflichtig, weil er in der Regel zwölf Schuljahr hinter sich hat. Wer kein Abi hat, für den endet die Berufsschulpflicht mit dem Schuljahr. in dem er das 21. Lebensjahr vollendet hat. Aber Vorsicht: Das Schuljahr geht vom 1. August bis zum 31. Juli. Wer also am 5. August 21 wird, ist noch schulpflichtig, auch der Unterricht erst am 11. September beginnt.

Es ist ein Irrglaube, dass eine duale Ausbildung immer zwingend einen Berufsschulbesuch erfordert. Als Ausbilderd aus Bayern weiß ich das. Meine Frau hat ihre kaufmännische Ausbildung ohne Berufsschule absolviert. Sie war älter als 21 und erhielt ihren Unterricht im Betrieb und im Beruflichen Fortbildungszentrum (bfz).

In § 14 des Berufsbildungsgesetzes heißt es zwar, dass Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten sind, wenn sie aber laut Schulgesetz eines Bundeslandes nicht schulpflichtig sind, kann ich als Ausbilder Lehrling nicht dazu zwingen.

Wie gesagt: In jedem Bundesland schaut die Sache anders aus: Die Hansestadt Hamburg z. B. kennt kein Berufsschulberechtigung, wie es sie in Bayern z. B. gibt. Meine Frau hätte die Schule besuchen können, musste es aber nicht. Sie hat auf ihre Berechtigung verzichtet.

Sollte es in Deinem Bundesland eine Berufsschulberechtigung geben, dann wäre ein Austritt aus der Schule möglich. Allerdings muss der Ausbilder dann theoretischen Unterricht anbieten, andernfalls macht er sich schadenersatzpflichtig, falls Du bei der Abschlussprüfung durchfallen solltest.

Hoffe Dir geholfen zu haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

wenn du dich in der Erstausbildung befindet, so gilt die Berufsschulpflicht für dich, unabhängig davon ob du 18 oder 80 bist.

Denn hierbei handelt es sich um eine sogenannte "Duale" Ausbildung, die zwingend den Berufsschulteil erfordert.

Denn in der Berufsschule wird Theorie und das allgemeine Wissen des Berufszweiges vermittelt und im Ausbildungsbetrieb das praktische und einzelbezogene Wissen des Berufes.

In den meisten Berufen wird dabei in der BS zielgerichtet auf die jeweilige Abschlußprüfung des Berufes vor der IHK oder Handwerkskammer.

Und da sitzen dann im Prüfungsausschuß auch Lehrer der BS.


verreisterNutzer  12.09.2018, 18:34

Wie wäre es, wenn es nicht die Erstausbildung ist? Könnte ich, wenn ich bereits eine abgeschlossene Ausbildung habe, auf die Berufsschule verzichten und müsste nur bei der Theorieprüfung bestehen?

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OlafausNRW  12.09.2018, 18:40
@verreisterNutzer

Eine zweite Ausbildung wird in der Regel aber nicht als "Normale" Lehre gemacht sondern über Bildungsträger, die den Schulanteil selber einbringen.

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verreisterNutzer  12.09.2018, 18:43
@OlafausNRW

Heißt im Klartext, wenn ich meine zweite Ausbildung in einem Betrieb mache, muss ich trotzdem zur Berufsschule?

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OlafausNRW  12.09.2018, 19:20
@verreisterNutzer

Wenn du wirklich eine "richtige" Lehre machst , must du nur dann in die BS, wenn du noch nicht Volljährig bist.Ansonsten ist es dann deine Sache, wobei ich es aber für zweckdienlich halten würde,diese zu besuchen.Denn Prüfungen vor IHK oder HK haben oft nicht viel mit der realen Praxis zu tun sondern mehr mit der Theorie der BS.

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Ich glaube, dass es nicht geht. Mit unterschreiben des Ausbildungsvertrags, bist du zur Berufsschule verpflichtet. Die Berufsschule darf sogar die Zulassung zur Prüfung verweigern, wenn du nicht erscheinst.