Hallo,

entscheidend ist erst einmal: Aus welchem Bundesland kommst Du? In jedem Bundesland gelten andere Schulpflichtgesetze. In Bayern gilt: Wer das Abitur hat, ist im Freistaat nicht mehr berufsschulpflichtig, weil er in der Regel zwölf Schuljahr hinter sich hat. Wer kein Abi hat, für den endet die Berufsschulpflicht mit dem Schuljahr. in dem er das 21. Lebensjahr vollendet hat. Aber Vorsicht: Das Schuljahr geht vom 1. August bis zum 31. Juli. Wer also am 5. August 21 wird, ist noch schulpflichtig, auch der Unterricht erst am 11. September beginnt.

Es ist ein Irrglaube, dass eine duale Ausbildung immer zwingend einen Berufsschulbesuch erfordert. Als Ausbilderd aus Bayern weiß ich das. Meine Frau hat ihre kaufmännische Ausbildung ohne Berufsschule absolviert. Sie war älter als 21 und erhielt ihren Unterricht im Betrieb und im Beruflichen Fortbildungszentrum (bfz).

In § 14 des Berufsbildungsgesetzes heißt es zwar, dass Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten sind, wenn sie aber laut Schulgesetz eines Bundeslandes nicht schulpflichtig sind, kann ich als Ausbilder Lehrling nicht dazu zwingen.

Wie gesagt: In jedem Bundesland schaut die Sache anders aus: Die Hansestadt Hamburg z. B. kennt kein Berufsschulberechtigung, wie es sie in Bayern z. B. gibt. Meine Frau hätte die Schule besuchen können, musste es aber nicht. Sie hat auf ihre Berechtigung verzichtet.

Sollte es in Deinem Bundesland eine Berufsschulberechtigung geben, dann wäre ein Austritt aus der Schule möglich. Allerdings muss der Ausbilder dann theoretischen Unterricht anbieten, andernfalls macht er sich schadenersatzpflichtig, falls Du bei der Abschlussprüfung durchfallen solltest.

Hoffe Dir geholfen zu haben.

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