Begleitperson hat Führerschein verloren, darf ich trotzdem fahren (BF17)?

6 Antworten

Der Gesetzgeber schreibt in §48a FeV, dass die Begleitperson die Anforderungen der Absätze 5 und 6 erfüllen muss. Absatz 6 handelt nur von Alkohol, somit uninteressant.

Für die Fragestellung ist Absatz 5 relevant:

(5) Die begleitende Person
1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

Nummer 1 kann abgehakt werden, ebenso Nummer 3, da diese vom Zeitpunkt der Beantragung spricht.

In Nummer 2 heißt es nun, die Person muss seit fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen. Wenn lediglich ein Fahrverbot besteht, besitzt die Person nach wie vor eine Fahrerlaubnis, von der sie vorübergehend keinen Gebrauch machen darf.

Alle drei Anforderungen wären somit erfüllt und dir kann kein Verstoß gegen eine vollziehbare Auflage vorgeworfen werden.

Das Problem ist nur der Nachweis, da die Begleitperson laut Abs 2 ihren Führerschein mitführen muss.

Dass die Person im Besitz einer FE ist, lässt sich nachträglich nachweisen, damit kann dir nicht vorgeworfen werden, eine Fzg geführt zu haben, ohne dass die Begleitperson im Besitz einer FE gewesen wäre, somit liegt kein Auflagenverstoß vor. Trotzdem würde die Weiterfahrt an der Stelle unterbunden werden.

Deine Mutter hat ihren Führerschein abgeben müssen - ergo kann sie Dich auch nicht mehr "begleiten".

Du wirst, bis Du eine andere Person als Begleitung eingetragen bekommen hast, selbst nicht mehr fahren dürfen!

Du warst doch in der Fahrschule und da habt ihr das mit dem begleitenden Fahren deren Voraussetzung und Anforderungen doch besprochen. Hast du da etwa ein kleines Nickerchen gemacht. ;) Von daher ist mir die Frage absolut unverständlich. Also klares und riesengroßes Nein das geht natürlich nicht.....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

"Nun ist sie ihren Führerschein los, da sie über rot gefahren ist. Ist es dann trotzdem erlaubt, dass ich mit ihr fahre oder muss sie auch den Führerschein haben?"

NEIN ! Da deine eingetragene Begleitperson nun ein Fahrverbot geniest, darfst du Als BF17besitzer in dieser Zeit auch nicht fahren.

Nein, du musst Dir jemanden anders suchen und bis dahin aufs Fahren verzichten.

Eine Begleitperson, welche einen Rotlichtverstoß mit Führerscheinentzug begeht ist so wie so ungeeignet.

Woher ich das weiß:Recherche