BF17 Begleitperson, muss sie auch bei der KFZ Versicherung mit angegeben sein?
Ich habe nächstes Wochenende mit Freunden einen kleinen Ausflug vor und möchte mit ihnen mit dem Auto hinfahren. Sie sind in meinem BF17 Führerschein als Begleitperson eingetragen, also stellt das kein Problem dar. Jedoch ist mein erstes eigenes Auto auf meine Eltern zugelassen und mir hat sich die Frage gestellt, ob es da versicherungstechnisch irgendwelche Probleme geben könnte, wenn meine Begleitperson nicht mit in der KFZ Versicherung angegeben ist.
Weiß da jemand mehr?
2 Antworten
Du musst im Versicherungsvertrag als berechtigte Person erwähnt sein.
Damit ist gemeint, es darf keine Ausschlussklausel wie z.B.:
"Halter ist Alleinfahrer" oder "Kein Fahrer unter 25 Jahren" geben.
Die Begleitperson fährt das Fahrzeug ja offensichtlich nicht.
Deshalb ist es auch völlig egal, ob sie in der Versicherung erwähnt wird oder nicht.
Die meisten Versicherer halten das sowieso nur allgemein, nach Namen wird m.W.n. nicht gefragt.
Nein, aber Du solltest als Fahrer bei der Versicherung gemeldet sein.
Ich bin als Fahrer bei der Versicherung gemeldet. Hast du inventuell einen Beleg oder so für deine Aussage? Ich will mich nur im Recht wissen falls es zu Komplikationen kommen sollte 😅
Danke sehr!
Gibt es dazu noch eine Rechtsvorschrift oder etwas der Gleichen? Auf die man sich berufen könnte