BF17 Begleitperson, muss sie auch bei der KFZ Versicherung mit angegeben sein?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst im Versicherungsvertrag als berechtigte Person erwähnt sein.
Damit ist gemeint, es darf keine Ausschlussklausel wie z.B.:
"Halter ist Alleinfahrer" oder "Kein Fahrer unter 25 Jahren" geben.

Die Begleitperson fährt das Fahrzeug ja offensichtlich nicht.
Deshalb ist es auch völlig egal, ob sie in der Versicherung erwähnt wird oder nicht.
Die meisten Versicherer halten das sowieso nur allgemein, nach Namen wird m.W.n. nicht gefragt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen
Alona23 
Fragesteller
 29.09.2019, 13:54

Danke sehr!

Gibt es dazu noch eine Rechtsvorschrift oder etwas der Gleichen? Auf die man sich berufen könnte

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Crack  29.09.2019, 14:14
@Alona23

Nein, warum auch?
Die Begleitperson ist kein Fahrzeugführer, hat deshalb mit der Versicherung überhaupt nichts zu tun.

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Nein, aber Du solltest als Fahrer bei der Versicherung gemeldet sein.

Alona23 
Fragesteller
 29.09.2019, 13:49

Ich bin als Fahrer bei der Versicherung gemeldet. Hast du inventuell einen Beleg oder so für deine Aussage? Ich will mich nur im Recht wissen falls es zu Komplikationen kommen sollte 😅

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