Bauernproteste rechtswidrig?
Aktuell laufen ja in der Bundesrepublik die sog. "Bauernproteste" (Demos). Hierbei protestieren die Bauern mittels ihrer mitgeführten Landmaschinenfahrzeuge (Traktoren) in der Form, daß diese mit ihren Fahrzeugen Straßen, Plätze und Autobahnen / Zufahrten blockieren, sodaß es hierbei zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommt. Könnte der Staat (Ordnungsbehörden) hierbei nicht dazu übergehen, diesen Bauern für deren Blockaden Strafanzeigen (Bußgelder) erstellen, in Hinsicht auf z.B. den Tatbestand: "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr", "Nötigung" oder gar "Landfriedensbruch"?
6 Antworten
Nein. Alle Demos, sind angemeldet und behördlich genehmigt sowie alle Routen und Kundgebungen mit den Ordnungsbehörden und der Polizei abgesprochen.
Also alles völlig legal.
Ich glaube nicht, daß Behörden die Zufahrten wie auch direkte Autahnabschnitte zur Blockade genehmigen.
Doch, zumindest bei uns in der Region war das in den letzten Tagen der Fall. Genauso wie Manhfeuer an den Autobahnzufahrten. Die Polizei stand im übrigen daneben und hat aufgepasst, dass alles im Rahmen der Genehmigungen bleibt.
Sicher wird es bei hunderttausenden Demonstranten (und im Übrigen sind ja längst nicht alles Bauern - so haben hier u.a. zahlreiche Speditionen, Handwerksbetriebe, Bauunternehmen usw. ebenfalls demonstriert...) auch mal den ein oder anderen Idioten geben, der randaliert und sich nicht an die vorgegebenen Regeln hält. Das lässt sich bei der großen Anzahl an Menschen nicht verhindern, zumal einige Menschen ja auch gezielt solche Demos für ihre Zwecke oder ihren Spaß zweckentfremden. Das sind dann aber Einzelfälle, die von der Polizei natülich verfolgt und geahndet werden müssen.
Ich wüsste nicht welchen Straftatbestand es erfüllen sollten.
Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr scheitert bspw. an der fehlenden Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehr.
Die Nötigung scheitert m.M. an der Verwerflichkeit im Sinne des Abs. 2. Eine angemeldete und legale Versammlung ist meiner Auffassung nicht als verwerflich anzusehen.
Der Landfriendensbruch scheitert, daran das weder ein Gewalttätigkeit noch die Bedrohung mit einer Gewalttätigkeit vorliegt.
...sag das mal dem Robert Habeck, der letztens die Fähre verlassen wollte, ...wollte!
Ich gehe jetzt mal von den üblichen Bauernversammlungen aus. In Einzelfällen können natürlich Straftatbestände erfüllt sein.
Wobei ich mich mit der Aktion bzgl. Habeck nicht ausführlich genug beschäftigt habe um mir dahingehend eine Meinung zu bilden.
Nein, die Behörden schließen sich teilweise den Protesten an
Ja, aufgrund des Ausmaßes und der Dauer der Blockaden wird es nun als Nötigung angesehen.
LG
Werden diesbezüglich bereits Strafzettel der Ordnungsbehörden geschrieben?
Das könnte demzufolge also in naher Zukunft richtig teuer werden und der Staat hat weitere Einnahmemöglichkeiten.
Dann sollte man diese Bußgelder mindestens im 5 stelligen gar 6 stelligen Bereich pro Bauer ansetzen. Zwei Vorteile hätte derart Vorgehensweise nämlich, der Bauer macht derart nie wieder und der Staat hat gute Einnahmen zu verbuchen.
Bauern sind in einer schwierigen Situation. Das stimmt schon. Ihnen jetzt große Geldsummen zu ziehen würde nur noch mehr Hass und Hetze aufbringen. Viel eher sollte man ihnen politisch helfen. Sie sollten z.b. ein Mitspracherecht bei der Preisgeastaltung ihrer Produkte haben.
Dann sollte man diese Bußgelder mindestens im 5 stelligen gar 6 stelligen Bereich pro Bauer ansetzen.
Unbeschadet dessen, ob der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist oder nicht.
Straftaten werden nicht mit Bußgeldern sondern mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bestraftet.
Die Höhe einer Geldstrafe ist - anders als beim Regelsatz eines Bußgeld - nicht fest definiert sondern ist u.a. vom Einkommen des Täter abhängig und des Ermessen des Richter abhängig (Anzahl der Tagessätze)
Nurt harte also hohe Strafgelder sind auch wirklich zielführend.
Glaube ich eigentlich nicht. Man darf nicht vergessen, dass den Bauern zu helfen ist. Nur nicht mit dem Zeug, was sie fordern. Die Anzeigen sind egal, helfen wir ihnen richtig, so werden sie erkennen, dass das, was sie nun fordern Quatsch ist und der Regierung dankbar sein.
Wie viel Tagessätze empfindest du denn für was als angemessen?
Darüberhinaus, das Ziel unseres Strafsystem ist nicht die Rache sondern die Resozialisierung.
Ja. Aber bei Geldstrafen geht es nicht wirklich um Resozialisierung.
Ich finde es sollte keine Strafen dafür geben, nur eine Warnung. Bei Missachtung dann ein geringes Bußgeld.
Straftaten sollten auch entsprechend der Gesetze bestraftet werden.
Ich bezweifle aber, dass deren Aktionen überhaupt den Tatbestand der Nötigung verwirklichen. Meines Erachtens scheitert es bei einer legalen Versammlung nämlich an der Verwerflichkeit im Sinne des Abs. 2
Die Demos waren (zumindest bei uns in der Gegend) alle angemeldet und genehmigt. So what?
...Demos müssen nur angemeldet werden, eine Genehmigungspflicht gibt es hierbei nicht!
Da hast Du Recht. Aber sie können verboten werden, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht verfüllt sind. In dem Fall war mit den Bauern abgesprochen, was sie machen und wie.
Du meinst also, es war von der behördlichen Seite aus abgesegnet, daß die Bauern mal knurren dürfen 😜
Knurren weiß ich nicht. Aber welche Straßen wann und wie lange blockiert werden.
Ich glaube nicht, daß Behörden die Zufahrten wie auch direkte Autahnabschnitte zur Blockade genehmigen.