Bauernproteste rechtswidrig?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein. Alle Demos, sind angemeldet und behördlich genehmigt sowie alle Routen und Kundgebungen mit den Ordnungsbehörden und der Polizei abgesprochen.

Also alles völlig legal.

LawAndOrderMan 
Fragesteller
 14.01.2024, 01:42

Ich glaube nicht, daß Behörden die Zufahrten wie auch direkte Autahnabschnitte zur Blockade genehmigen.

0
26Sammy112  14.01.2024, 01:49
@LawAndOrderMan
Ich glaube nicht, daß Behörden die Zufahrten wie auch direkte Autahnabschnitte zur Blockade genehmigen.

Doch, zumindest bei uns in der Region war das in den letzten Tagen der Fall. Genauso wie Manhfeuer an den Autobahnzufahrten. Die Polizei stand im übrigen daneben und hat aufgepasst, dass alles im Rahmen der Genehmigungen bleibt.

Sicher wird es bei hunderttausenden Demonstranten (und im Übrigen sind ja längst nicht alles Bauern - so haben hier u.a. zahlreiche Speditionen, Handwerksbetriebe, Bauunternehmen usw. ebenfalls demonstriert...) auch mal den ein oder anderen Idioten geben, der randaliert und sich nicht an die vorgegebenen Regeln hält. Das lässt sich bei der großen Anzahl an Menschen nicht verhindern, zumal einige Menschen ja auch gezielt solche Demos für ihre Zwecke oder ihren Spaß zweckentfremden. Das sind dann aber Einzelfälle, die von der Polizei natülich verfolgt und geahndet werden müssen.

2

Ich wüsste nicht welchen Straftatbestand es erfüllen sollten.

Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr scheitert bspw. an der fehlenden Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehr.

Die Nötigung scheitert m.M. an der Verwerflichkeit im Sinne des Abs. 2. Eine angemeldete und legale Versammlung ist meiner Auffassung nicht als verwerflich anzusehen.

Der Landfriendensbruch scheitert, daran das weder ein Gewalttätigkeit noch die Bedrohung mit einer Gewalttätigkeit vorliegt.

LawAndOrderMan 
Fragesteller
 14.01.2024, 01:49

...sag das mal dem Robert Habeck, der letztens die Fähre verlassen wollte, ...wollte!

0
OnePerson19  14.01.2024, 01:53
@LawAndOrderMan

Ich gehe jetzt mal von den üblichen Bauernversammlungen aus. In Einzelfällen können natürlich Straftatbestände erfüllt sein.

Wobei ich mich mit der Aktion bzgl. Habeck nicht ausführlich genug beschäftigt habe um mir dahingehend eine Meinung zu bilden.

0

Ja, aufgrund des Ausmaßes und der Dauer der Blockaden wird es nun als Nötigung angesehen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kanzlei: Ichhab&Recht
LawAndOrderMan 
Fragesteller
 14.01.2024, 01:36

Werden diesbezüglich bereits Strafzettel der Ordnungsbehörden geschrieben?

1
LawAndOrderMan 
Fragesteller
 14.01.2024, 01:40
@MordmitFolgen

Das könnte demzufolge also in naher Zukunft richtig teuer werden und der Staat hat weitere Einnahmemöglichkeiten.

1
LawAndOrderMan 
Fragesteller
 14.01.2024, 01:44
@MordmitFolgen

Dann sollte man diese Bußgelder mindestens im 5 stelligen gar 6 stelligen Bereich pro Bauer ansetzen. Zwei Vorteile hätte derart Vorgehensweise nämlich, der Bauer macht derart nie wieder und der Staat hat gute Einnahmen zu verbuchen.

1
MordmitFolgen  14.01.2024, 01:46
@LawAndOrderMan

Bauern sind in einer schwierigen Situation. Das stimmt schon. Ihnen jetzt große Geldsummen zu ziehen würde nur noch mehr Hass und Hetze aufbringen. Viel eher sollte man ihnen politisch helfen. Sie sollten z.b. ein Mitspracherecht bei der Preisgeastaltung ihrer Produkte haben.

1
OnePerson19  14.01.2024, 01:50
@LawAndOrderMan
Dann sollte man diese Bußgelder mindestens im 5 stelligen gar 6 stelligen Bereich pro Bauer ansetzen.

Unbeschadet dessen, ob der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist oder nicht.

Straftaten werden nicht mit Bußgeldern sondern mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bestraftet.

Die Höhe einer Geldstrafe ist - anders als beim Regelsatz eines Bußgeld - nicht fest definiert sondern ist u.a. vom Einkommen des Täter abhängig und des Ermessen des Richter abhängig (Anzahl der Tagessätze)

2
MordmitFolgen  14.01.2024, 01:54
@LawAndOrderMan

Glaube ich eigentlich nicht. Man darf nicht vergessen, dass den Bauern zu helfen ist. Nur nicht mit dem Zeug, was sie fordern. Die Anzeigen sind egal, helfen wir ihnen richtig, so werden sie erkennen, dass das, was sie nun fordern Quatsch ist und der Regierung dankbar sein.

0
OnePerson19  14.01.2024, 01:54
@LawAndOrderMan

Wie viel Tagessätze empfindest du denn für was als angemessen?

Darüberhinaus, das Ziel unseres Strafsystem ist nicht die Rache sondern die Resozialisierung.

0
MordmitFolgen  14.01.2024, 01:56
@OnePerson19

Ja. Aber bei Geldstrafen geht es nicht wirklich um Resozialisierung.

Ich finde es sollte keine Strafen dafür geben, nur eine Warnung. Bei Missachtung dann ein geringes Bußgeld.

0
OnePerson19  14.01.2024, 01:58
@MordmitFolgen

Straftaten sollten auch entsprechend der Gesetze bestraftet werden.

Ich bezweifle aber, dass deren Aktionen überhaupt den Tatbestand der Nötigung verwirklichen. Meines Erachtens scheitert es bei einer legalen Versammlung nämlich an der Verwerflichkeit im Sinne des Abs. 2

0

Die Demos waren (zumindest bei uns in der Gegend) alle angemeldet und genehmigt. So what?

LawAndOrderMan 
Fragesteller
 14.01.2024, 23:13

...Demos müssen nur angemeldet werden, eine Genehmigungspflicht gibt es hierbei nicht!

0
tinalisatina  15.01.2024, 09:49
@LawAndOrderMan

Da hast Du Recht. Aber sie können verboten werden, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht verfüllt sind. In dem Fall war mit den Bauern abgesprochen, was sie machen und wie. 

0
LawAndOrderMan 
Fragesteller
 16.01.2024, 10:40
@tinalisatina

Du meinst also, es war von der behördlichen Seite aus abgesegnet, daß die Bauern mal knurren dürfen 😜

0