Soll ein Feuerwehrmann bestraft werden, weil er den Bauern zujubelte?

7 Antworten

NEIN NEIN und nochmals NEIN!

Unglaublich, aber wahr: Auch Feuerwehrleute sind MENSCHEN - und vor allem sind sie Konsumenten und Verbraucher und als solche direkt abhängig von den Produkten der Landwirte.

Ein Feuerwehrman darf nicht in Uniform an einer Demonstration teilnehmen - egal ob verbeamtet, Berufs-Feuerwehrmann oder Ehrenamtlicher.

Aber wenn er im Wachdienst vor seiner Wache steht und anderen menschen freundlich winkt, ist dies ganz sicher KEIN Verstoß gegen das Beamtenrecht.

Ja wohl wesentlich besser, als wenn er mit versteinerter Miene vor der Wache herumlungert - oder?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!
Ob er seine Beamtenpflicht verletzt hat, wird noch geprüft, zitierte der Tagesspiegel den stellvertretenden Landesbranddirektor, Per Kleist. Mitarbeiter sollten sich an Gesetze und Vorgaben halten, appellierte Kleist und betonte die Einhaltung des Mäßigungsgebotes sowie der innerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht. Laut Gesetz müssen Beamte bei politischer Betätigung Zurückhaltung wahren. Das soll die Unabhängigkeit der Beamten sicherstellen. Ist ein Beamter im Dienst, hat er sich „grundsätzlich jedweder politischen Betätigung zu enthalten“.

https://www.merkur.de/deutschland/berlin-bauernproteste-feuerwehrmann-beifall-la-ola-wellen-beamter-neutralitaetspflicht-92792392.html

Ich wüsste jetzt nicht, was daran nicht zu verstehen ist. Da muss man sich auch nicht künstlich aufregen, wie es hier schon wieder vereinzelt getan wird.

Die Frage ist auch nicht

Soll ein Feuerwehrmann bestraft werden, weil er den Bauern zujubelte?

sondern ob die Rechtsgrundlage gegeben ist wenn ein Beamter seiner Neutralitätspflicht nicht nachkommt und es in diesem Fall als Verstoß gelten kann.

Wer meint sich nicht an geltende Gesetze halten zu müssen oder sie so anwendet, wie es ihm gerade in den Kram passt, der sollte mal sein Rechtsverständnis prüfen.

Zalla55  24.01.2024, 17:48

Eben. Wie würden hier wohl viele aufschreien und nach Strafe verlangen, wenn der eine AfD-Demo oder Klimakleber bejubelt hätte, weil das ja was völlig anderes ist als eine berechtigte Bauern-Demo?

Übrigens finde ich interessant, dass es auch politisch tätige Beamte gibt. Für die gilt das Gesetz ja dann sicher nicht 😁

1
Matermace  24.01.2024, 17:52
@Zalla55

Für die gilt IM DIENST natürlich auch das Gesetz. Privat sieht das ganz anders aus.

2

Natürlich nicht. Vor allem, hätte der Feuerwehrmann einer Buntparade zugejubelt, ich bin mir sicher, dass dann kein Hahn danach gekräht hätte.

Obendrein frage ich mich, wie es mit dem Neutralitätsgebot aussieht, wenn Polizisten vorm Präsidium eine Regenbogenflagge hissen. Oder wenn sich ein Bundeskanzler nebst feministischer Außenministerin auf einer Linksgrün-Demo gegen die Hälfte der eigenen Bevölkerung positioniert und dieser in einem Video den Kampf ansagt.

Die Bauernproteste waren unseren sogenannten "Volksvertretern" ein Dorn im Auge, da sie sich gegen die Regierung gerichtet und auf erhebliche, durch schlechte Politik verursachte Missstände hingewiesen haben. Daher war allgemeine Zustimmung aus der Bevölkerung auch nicht sonderlich erwünscht. Ganz anders die medienwirksam inszenierten "Demos gegen Rechts" der vergangenen Tage. Wer die letzten 2 bis 3 Wochen mit halbwegs offenen Augen verbracht hat, der muss den Unterschied "Gute Demo - schlechte Demo" und das Messen mit zweierlei Maß auch klar erkannt haben.

Ich finde das weit übertrieben und geradezu albern. Er hat nur geklatscht und fertig, das Video zeigt doch völlig harmloses Verhalten.

Ja, er könnte eine kurze Ansprache bekommen, dass so etwas in Dienstkleidung nicht erwünscht ist, aber mehr auch nicht.

Rheinflip  24.01.2024, 17:36

Sag dir in die Neutralitätspflicht im Beamtenrecht irgendetwas?

2