BAFA Förderung Wärmepumpe?
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zwecks Förderung unserer Wärmepumpe durch die BAFA.
Wir haben soweit alle Unterlagen eingereicht gehabt inkl. Verwendungsnachweise etc. Nun kommt die BAFA per Schreiben und meint, dass unsere angegebene JAZ (3,5) zu gering sei, um die Förderung zu bekommen. Unsere Wolf Wärmepumpe BWL-1 S(B)-10 steht in der Liste der förderfähigen Anlagen. Bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass uns die Förderung auch zusteht? Angeblich müssen LWWP im Neubau eine JAZ von mindestens 4,5 erreichen. Ich bin aber davon ausgegangen, dass sie dies automatisch tut, wenn sie in der Liste geführt wird. Vllt. kann mich hierzu jemand aufklären. Der MA am Telefon der BAFA konnte mir hier nämlich auch nicht weiterhelfen. Besten Dank
2 Antworten
Nun kommt die BAFA per Schreiben und meint, dass unsere angegebene JAZ (3,5) zu gering sei, um die Förderung zu bekommen.
Da hat das BAFA auch Recht.
Unsere Wolf Wärmepumpe BWL-1 S(B)-10 steht in der Liste der förderfähigen Anlagen. Bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass uns die Förderung auch zusteht?
Nein, sondern es bedeutet nur, dass diese WP grundsätzlich in förderfähigen Installationen zum Einsatz kommen kann. Ob die Installation insgesamt dann aber auch noch förderfähig ist, weil die WP die entsprechenden Grenzwerte erreicht, hängt von den Details vor Ort ab. Und wenn eure JAZ nur 3,5 beträgt, ist dem nicht so.
Angeblich müssen LWWP im Neubau eine JAZ von mindestens 4,5 erreichen.
Stimmt.
Hier seid ihr entweder grundsätzlich schlecht beraten worden, oder die Installation ist fehlerhaft. Letzteres wäre ein Fall für die Fachfirma, ersteres für den Anwalt.
Das ist weder zulässig, noch wird der Fachbetrieb das machen. Es wäre erstens Urkundenfälschung, und zweitens Betrug und für den Betrieb Beihilfe zum Betrug. Wenn es hier um die Innovationsförderung geht, ist 4,5 das Mindestmaß, und alles darunter nicht in diesem Rahmen förderfähig.
Die JAZ, die mit einer Wärmepumpe erreicht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, nicht umsonst weisen die Verkaufsunterlagen von Wärmepumpen üblicherweise auch entsprechend unterschiedliche JAZ-Werte aus (mit den Bedingungen); Du solltest mal ein ernstes Wort mit dem reden, der Dich da (schlecht) beraten hat.
Das heißt im Klartext, die Anlage kann nicht gefördert werden, auch wenn Sie in der Liste der Bafa steht?
Sie steht in der BAFA-Liste, weil sie grundsätzlich geeignet ist, die erforderlich JAZ-Werte zu erreichen, tut das bei Dir aber, warum auch immer, nicht.
Ich habe gerade etwas mit den Werten bei der Berechnung gespielt und habe es einmal so hingerechnet, dass wir auf genau 4,5 kommen. Jetzt soll das der Heizungsbauer einfach unterschreiben bzw. freigeben. Die BAFA wird wohl kaum nachprüfen, ob die Werte auch eingehalten werden, oder? Das ist doch sicher nur ein "symbolischer" Wert?
Das ist weder zulässig, noch wird der Fachbetrieb das machen. Es wäre erstens Urkundenfälschung, und zweitens Betrug und für den Betrieb Beihilfe zum Betrug. Wenn es hier um die Innovationsförderung geht, ist 4,5 das Mindestmaß, und alles darunter nicht in diesem Rahmen förderfähig.
Hallo Problem, da bist Du ja ... Es nutzt eben nichts, sich die Werte schön zu rechnen, die müssen auch zur Realität passen - und der Heizungsbauer wird das auch nicht bescheinigen, das wäre nicht nur strafbar, dem droht auch Regress.
Symbolisch ist der Wert natürlich, so wie jeder Grenzwert symbolisch ist, weil zu 4,4999 natürlich kein echter Unterschied besteht - dennoch ist der Wert bedeutend. Nebenbei liegt Dein Wert mit 3,5 ja meilenweit daneben, wobei ich mich frage, was Du machst, unsere weit ältere Anlage kam rechnerisch damals auf 3,6 (in Wahrheit sind es durch das Heizverhalten wohl eher 4), seinerzeit reicht die 3,5 aber für eine Förderung.
Ich habe gerade etwas mit den Werten bei der Berechnung gespielt und habe es einmal so hingerechnet, dass wir auf genau 4,5 kommen. Jetzt soll das der Heizungsbauer einfach unterschreiben bzw. freigeben. Die BAFA wird wohl kaum nachprüfen, ob die Werte auch eingehalten werden, oder? Das ist doch sicher nur ein "symbolischer" Wert?