Autobatterie dank Garantie kostenlos?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Heutige Batterien sind "wartungsfrei"; von daher würde ein nicht wahrgenommener Service-Termin des Vorbesitzers hier Nissan nicht wirklich aus der Verantwortung bringen.

Allerdings ist nur in den ersten 6 Monaten die Beweislast auf Seiten des Verkäufers.. danach muss der Kunde beweisen, dass die Batterie von Anfang an nicht einwandfrei war. Wobei eine anständige Batterie heutzutage wenigstens 4 Jahre durchhält.
Im Allgemeinen dürfte es dennoch schwer fallen, einem Verkäufer
beziehungsweise Hersteller nach mehr als sechs Monaten Gebrauch, einen
bereits vorhandenen Schaden an der Batterie nachzuweisen. Ausgang vor Gericht? In jedem Fall ungewiss....

Hier kann man wohl nur auf Kulanz hoffen.

Dann gibt es noch die Herstellergarantie... hier müsste man die Garantiebedingungen studieren und prüfen, ob diese vom Vorbesitzer eingehalten wurden. Falls ja.... zieht möglicherweise die (5-jährige!) Herstellergarantie, die laut Nissan auf jeden Fall auf den Erwerber übergeht!

Die Garantie ist Autobezogen, nicht personenbezogen.

Er hat doch das Auto verkauft, dann ist er dafür zuständig.