Ausweis mit 16 immer dabei?

10 Antworten

Nein, muss man nicht.

Laut § 1 des Personalausweisgesetzes muss man lediglich einen Ausweis besitzen und ihn "auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen".

Es kann aber aus anderen Gründen sinnvoll oder notwendig sein, ihn immer dabei zu haben, z. B. wenn man eine personengebundene Fahrkarte benutzt.

Eig. besteht ausweispflicht (Ö) also das mitführen eines dokomentes was deine identität belegt.

Allerdings wenn du heimisch bist in dem Land sollte das nicht notwendig sein für die polizei die machen eine abfrage und lassen dich kontroll fragen beantworten z.b. Geburtstagsdatum,SVNR,Wohnort,usw.

Solltest du irgendwas kaufen müssen was eine alterfreigabe hat wäre es auch nicht schlecht.

lg

Kurz und knapp: Ja und Nein.
Muss man ab 16 immer einen Ausweis dabei haben ?

Dazu definitiv nein. Entgegen der langläufigen Meinung gibt es keine ALLGMEINE Mitführpflicht für Ausweisdokumente in Deutschland. Ausnahme sind da zum Beispiel Arbeiter in bestimmten Berufsgruppen und bestimmte Waffenträger.

Du kannst deinen Ausweis also getrost zu Hause lassen.

Also egal wohin man geht ?

Hier kommt jetzt das Ja. Überall gilt das nicht, dass man keinen Ausweis mitführen muss. Sobald du Deutschland verlässt, bist du verpflichtet ein für die Reise gültiges Dokument ständig bei dir zu haben.

Im Ausland hast du den Ausweis also immer in der Tasche zu haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Muss ich meinen Ausweis ständig mit mir führen?

Die Ausweispflicht erfordert, einen Ausweis zu besitzen. Entgegen landläufiger Meinungen beinhaltet sie nicht, den Personalausweis oder Reisepass stets bei sich zu führen. „Das Gesetz fordert nur, den Personalausweis oder Pass auf Verlangen vorzuzeigen“, erläutert Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Düsseldorf. „Deswegen ist es übrigens verboten, einen Ausweis als Pfand zu fordern. Denn der jeweilige Ausweisinhaber soll immer über den Perso oder Pass verfügen dürfen.“ Diese Regelung ist hierzulande nicht nur für deutsche Staatsbürger gültig, sondern ebenso für Bürger der Europäischen Union und für Ausländer aus Nicht-EU-Ländern. Dabei macht es keinen Unterscheid, ob diese sich kurzzeitig oder längerfristig in der Bundesrepublik aufhalten.

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/personalausweis-ausweispflicht-in-deutschland