Kommt meine Freundin mit einem falschen Ausweis in einen Club?
Hallo eine Freundin von mir ist erst 15 und wollte meinen Geburtstag auf einer Party in einen Club feiern der ab 16 ist ,unsere Idee war jetzt dass wir einen andren Ausweis holen von einer andren Freundin die schon 16 ist und nicht hin geht.wenn das auffällt was passiert dann?
Wird dann die Polizei gerufen?
Oder jmd eine andere Idee weil ich hätte sie gerne dabei ?
12 Antworten
Sie werden euch nach Hause schicken. Ob sie euch anzeigen oder nicht bleibt ihnen überlassen. Womöglich wollen sie sich aber keine zukünftigen Kunden vergraulen.
Dennoch:
§ 281 StGB - Mißbrauch von Ausweispapieren
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist,zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
Strafgesetzbuch § 281
Mißbrauch von Ausweispapieren
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur
Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im
Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für
diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
Reicht das???
Wenn das auffällt und die Polizei gerufen wird, gibt es ein Strafverfahren für den Ausweisnutzer UND den Ausweisüberlasser.
§ 281StGB
Mißbrauch von Ausweispapieren
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Vermutlich fällt das auf, wegen des Bildes auf dem Ausweis.
Wenn der Türsteher drauf kommt beim hineingehen, sollte sie normal nur nicht hineinkommen (kann aber auch sein, dass der Türsteher die Polizei ruft, hab ich bei UNS in Österreich aber noch nie gesehen)
Sollte sie drinnen sein und dann aufliegen oder bei einer Razzia dabei sein, dann wird sie wohl eine Strafe bekommen. Ich glaub da bekommt man Sozialstunden aufgebrummt und die Eltern eine kleine Geldstrafe.