Darf die Polizei kontrollieren?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja das dürfen sie. Soweit ich weiß, ist aber schon länger her das wir das hatten, dürft ihr nur bis 12 Uhr in einen Club. Danach benötigt ihr entweder einen Muttizettel oder müsst raus.
Ausserdem dürft ihr überhaupt nicht rein wenn Branntwein ohne weitere Kontrolle verkauft wird.

Das bedeutet eventuell hat der Betreiber eine Owi begangen und dem muss nachgegangen werden.

Also ja ihr müsst die Ausweise zeigen.


Emily0502 
Fragesteller
 06.06.2022, 21:51

Danke, aber werden die Eltern angerufen oder müssen die Eltern irgend ein Bußgeld bezahlen?

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HfPol110  06.06.2022, 21:52
@Emily0502

Nein, du und deine Eltern habt nicht gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen sondern der Betreiber der Bar. Aber ja deine Eltern werden angerufen und ihr nach Hause gefahren.

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Sirius66  06.06.2022, 22:06

Ausweise zeigen? Es gibt keine Mitführpflicht dafür. Mündlich ausweisen genügt vollkommen.

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HfPol110  06.06.2022, 22:13
@Sirius66

Nö. Wenn sie einen Ausweis dabei hat muss sie diesen zeigen. Da die Frage impliziert das sie einen dabei hat, muss sie diesen herausgeben.

Das sie einen mitführen muss hat keiner gesagt.

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HfPol110  06.06.2022, 22:25
@Sirius66

Die Polizei will einen Ausweis sehen. Wenn ein Ausweis vorhanden ist, reicht mündlich nicht aus. Ansonsten reicht mündlich aus.

Grundsätzlich gilt = Für jeden polizeiliche Maßnahme ein Ausweis

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Na klar dürfen die das. Und das hatte auch einen konkreten Grund, sh. Jugendschutzgesetz:

Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs sowie in öffentlichen Spielhallen darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden. Unter 16 dürfen Jugendliche nur in eine Disco, wenn ein Erziehungs- oder Sorgeberechtigter dabei ist. Ab 16 dürfen sie sich bis 24 Uhr in einer Disco aufhalten. Das gilt auch dann, wenn sie in Begleitung eines volljährigen Freundes sind.
Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Sirius66  07.06.2022, 10:35

Hätte Konsequenz für den Betreiber, nicht für die Jugendlichen.

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SakuraPeachie  25.05.2023, 13:32

Oha, was für ein trauriges Jugendschutzgesetz in Deutschland.

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Sie dürfen das schon. Grundlage ist das Jugendschutzgesetz. Dagegen könnt ihr selbst aber nicht verstoßen.

Einen Ausweis zeigen müsst ihr auch nicht. Ihr müsst ab 16 einen Perso haben, müsst ihn aber nicht mitführen.

Darum weist man sich mündlich aus. Man macht wahrheitsgemäß Angaben, die dann geprüft werden.

Gruß S.


Sirius66  07.06.2022, 19:34

PS: Mit dieser Prüfung, die dann ergibt, dass Name, Wohnort und Alter zusammen passen, sollte gut sein. Besonders, wenn keine Straftat vorliegt.

Wie ich gerade gelernt habe, gibt es aber durchaus Beamte, die das Ganze bis auf die Spitze einer Durchsuchung treiben würden. Das sind aber meiner Meinung nach Ausnahmen, die ihre Aufgabe der Prävention und Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes etwas eigenwillig interpretieren. Käme gewiss auch auf die Kooperation der Jugendlichen an.

Ich kenne ebenso viele, deren Ziel es wäre, die Jugendlichen nach Hause zu kriegen und den Betreiber zu kontrollieren.

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In welchem Staat möchtest du leben, in dem die Polizei nicht 2 erkennbar Minderjährige um 04:30 Uhr morgens kontrollieren darf?!


Sirius66  07.06.2022, 10:36

Ich glaube, gegen die Kontrolle haben sie gar nichts. FS sagt auch, sie habe bereitwillig Angaben gemacht.

Es geht um den Ausweis.

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Still  07.06.2022, 10:50
@Sirius66

Wie kann man als Polizist nur so misstrauisch sein und den Angaben von Teenagern nicht vertrauen.

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Sirius66  07.06.2022, 13:01
@Still

Naja, wenn sie zugeben, erst 16 zu sein ... Außerdem gibt es doch Melderegister. Oder man ruft eben zuhause an. Oder fährt die heim.

Oder ist Prävention nicht vorrangig?

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