Das nennt man wohl Karma.

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Das obliegt dann in der Entscheidung des Polizeiärtzlichen Dienst.

Aber das sollte dann kein Problem sein.

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Wer muss für Einsätze bei Risikospielen zahlen?

Darf der Staat die DFL an den Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen beteiligen? Oder ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit vom Steuerzahler zu bezahlen? Darüber verhandelt heute das Bundesverfassungsgericht.

Ein teurer Spaß für den Steuerzahler: Polizeieinsätze bei Fußballspielen. Bild: Openverse.org

Wenn Dortmund gegen Schalke spielt, der Hamburger SV zum Stadtderby gegen St. Pauli oder zum Nordderby bei Werder Bremen antritt oder andere Vereine mit langjährigen Rivalitäten aufeinandertreffen - dann werden Fußballspiele zum Großeinsatz für die Polizei.

Um die Sicherheit im deutschen Fußball zu gewährleisten, fielen in der Saison 2022/23 allein in der ersten und zweiten Bundesliga insgesamt gut 1,6 Millionen Polizei-Arbeitsstunden an. Das entspricht der Arbeitszeit von etwa 1238 vollzeitbeschäftigten Polizeibeamten. Gut 1200 Polizeibeamte - viele Millionen Euro, um rund um die Stadien für Ordnung zu sorgen. In manch anderen Ländern beteiligen sich die Ligen oder die Vereine an diesen Kosten. In Deutschland zahlt alles der Steuerzahler.

Bisher jedenfalls, denn 2014 hat ausgerechnet das kleinste Bundesland Bremen die Voraussetzungen geschaffen, um König Fußball zur Kasse zu bitten.

Dagegen wendet sich die Deutsche Fußballliga mit der Verfassungsbeschwerde. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kosten-fussballspiele-bundesverfassungsgericht-100.html

Was meint Ihr dazu?

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DFL soll sich an Kosten beteiligen.

Meine Ansicht nach sollte es eine Anzahl an Polizeibeamten geben die für jedes Fußballspiel eingesetzt werden. Sie bezahlt der Steuerzahler.

Alles darüber hinaus zahlt der Verein.
Aber wie viel Polizei kommt entscheidet natürlich weiterhin der Polizeiführer.

Das würde die Vereine tatsächlich dazu bewegen stärker zu kontrollieren und weitere Stadionverbote durchzusetzen um Straftäter zu verbannen.

lg

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Ausbildung wechseln?

Hallöchen, ich habe letztes Jahr im august eine Ausbildung in der Stadtverwaltung (Verwaltungsfachangestellter Richtung Kommunalverwaltung) angefangen. Nach einem knappen Dreiviertel Jahr in diesem Beruf hab ich gemerkt, das diese reine Büroarbeit nichts für mich ist. Ich hab super Kollegen hier und auch Spaß mit ihnen, aber eben nicht an der Arbeit.

Bevor ich hier angefangen habe hatte ich mich letztes Jahr auch bei der Bundespolizei beworben, bin dort aber nicht zum Einstellungstest gegangen, da ich die Ausbildung hier schon sicher hatte, was ich jetzt ein wenig bereue. Ich spiele mit dem Gedanken, mich bei der Landespolizei Sachsen Anhalt für eine Ausbildung im mittleren Dienst zum 01.03.2025 zu bewerben, da ich ja sowieso eigentlich zur Polizei wollte, und mich nochmal genau informiert habe und die Aufgabenbereiche und Tätigkeiten der Landespolizei interessanter finde. Ich habe auch wieder angefangen statt ein paar mal die Woche täglich Sport zu machen, um mich darauf einzustellen. Da ich aber erst 17 bin, müsste ich das ja auch mit meiner mum besprechen.

Davor habe ich aber ein bisschen Angst, da sie stolz auf mich ist da meine jetzige Ausbildung ja auch nicht schlecht ist. Und für sie ist es wichtig, das ich das schaffe und was aus mir mache. Ich habe Angst sie zu enttäuschen wenn ich meine Ausbildung abbrechen würde, um eine neue anzufangen. Kann mir jemand vielleicht helfen was ich am besten machen kann? 

Lg.

Danke schonmal im Voraus :).

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Sprich das ganze mit deiner Mutter durch.
Dein Job muss dich glücklich machen und nicht deine Mutter.
Du wirst es später bereuen, wenn du jetzt schon weißt dass dir der Job keinen Spaß macht.

Deine Mutter wird es schon verstehen.

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Google eine Minute.

https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_79748520/fussgaenger-duerfen-rote-fussgaengerampel-nicht-umgehen.html#

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Die Ampel regelt die Vorfahrt an dieser Stelle.
Das Verkehrszeichen regelt wo man lang fahren darf. Das gilt beides gleichzeitig.

Nur wenn dort Vorfahrtsregelnde Verkehrsschilder vorhanden wären, würden dieser der Ampel hintenanstehen.

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Naja es gibt drei Wege finde ich. Tun sollte man auf jeden Fall etwas und ein Weg baut auf den anderen auf.

Das erste wäre die Eltern der anderen Schüler zu informieren. Das machen dann aber auch eure Eltern.

Zweiter Möglichkeit: das ganze über die Schulleitung laufen zu laufen. Auch über eure Eltern.

Und die dritte Möglichkeit wäre die Polizei einzuschalten. Am besten aber in Kombination mit Möglichkeit 2. Da sagt man der Direktion eben noch dass man die Polizei informiert hat.

Ich denke eine Gefährderansprache der Polizei wäre sinnvoll.

lg

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Nein. Diese Regel gilt nur für Kraftfahrzeuge.

Aber lass doch Alkohol einfach aus dem Straßenverkehr weg. Das bringt dir früher oder später immer Ärger ein.
Spätestens dann wenn du etwas getrunken ist und in einen Unfall verwickelt bist oder Ausfallerscheinungen aufweist.

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Das führt eher dazu, dass dir irgendwann mal Eier oder Steine gegen die Scheiben geworfen werden.

Amtsanmaßung ist das keine und somit auch nicht strafrechtlich von Relevanz.

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Das Ganze wird durch eine andere Dienststelle aufgenommen.

Einen Dienst-VU ohne Polizei aufzunehmen (private Schadensregulierung) ist eigentlich gar nicht möglich.

lg

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Kann man nicht sagen.

Kommt drauf an ob der Kollege was anlegt oder nicht.
Das kann einige Wochen oder sogar mehrere Monate dauern bis du Post bekommst.

In dem Fall wären wir bei 200 Euro 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Zusätzlich ein Aufbauseminar.

lg

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Stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
In der Theorie kann es sein, dass ein Besitznachweis gefordert wird.

Das bedeutet du musst auf das Polizeirevier kommen und die ZB1 vorzeigen.

In der Realität wird gar nichts passieren, da man alle Daten heutzutage auch anders erfragen kann.

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Für euer Gebiet wird ein Polizeirevier zuständig sein.
Wie lange eine Streife von dort zu euch braucht musst du wissen.

ABER: die Streifen fahren ja nicht immer vom Revier los, sondern bestreifen häufig das Reviergebiet. Dann kann die Streife auch mal nur 5 Minuten brauchen oder auch 35 Minuten.

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Würde mich nicht interessieren. Wenn man wegen so etwas die Polizei ruft, kann er direkt wieder umziehen, da er es sich wohl mit allen Nachbarn verspaßt hat. Einen Spitzel will niemand als Nachbarn.

lg

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Das einzige das sich ändert ist, das nun alle Versammlungen dieser Art nicht mehr erlaubt werden.

Die letzte in Bayern war noch genehmigt worden, aber natürlich mit der Auflage auch nicht festzukleben. Wurde, wer hätte das gedacht, natürlich trotzdem gemacht.

Daher jetzt ein grundsätzliches Verbot, was weitere Maßnahmen einfacher macht weil PolG statt Versammlungsgesetz -> denn Versammlung wird sofort aufgelöst.

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Nein

Ja, dürfen sie. Schau auf die Straßen.

Mal abgesehen davon, dass sehr viele Aufgaben bei der Polizei keinerlei sportliche Leistungen erfordern.

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Polizei rufen. Gefahrenabwehr ist die Aufgabe der Polizei.

Nachher hast du eine Anzeige wegen Körperverletzung am Hals oder verletzt dich selbst.

Anrufen und mehr nicht.

Es sei denn es eventuell zwei Personen und eine der beiden Personen befindet sich in akuter Lebensgefahr (Persone schlägt zb mit einem Stein auf die andere Person ein). Dann kann man sich überlegen einen rumliegenden Stock zu nehmen und die Sache zu beenden. Aber auch das muss gut überlegt sein und sollte nur von erfahrenen Menschen durchgeführt werden.

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