Ausweis nicht dabei?
Angenommen man fährt mit der Bahn hat seine Monatskarte Zuhause vergessen und wurde kontrolliert. Der Schaffner ruft die Polizei zur Feststellung der Personalien, weil man sie nicht sagen wollte. Wie kann die Polizei ohne Ausweis die Personalien herausfinden, wenn keine Fingerabdrücke o.ä. im System gespeichert sind? Wie lange darf man dort festgehalten werden?
5 Antworten
Sehr geehrter Fragesteller.
Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:
Da hier die Straftat des Erschleichens von Leistungen im Raume steht, kann die Polizei notwendige Maßnahmen gemäß § 163b der Strafprozessordnung (StPO) zur Identitätsfeststellung treffen. Hier ist auch ein Festhalten der Person zu diesem Zwecke vorgesehen. Ein Festhalten auf Grundlage dieser Vorschrift ist für eine Zeitdauer von maximal 12 Stunden zulässig. Selbst in diesem Rahmen ist stets der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren. Bei unbedeutenden Straftaten darf daher ggf. sogar ein Festhalten nicht erfolgen. In jedem Falle ist jedoch nach Ablauf der 12 Stunden eine Freilassung angezeigt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Polizei nach der Freilassung anderweitige Ermittlungsmaßnahmen ergreift, um die Personalien festzustellen, beispielsweise durch eine Verfolgung der Person oder erkennungsdienstliche Maßnahmen. Dies liegt jedoch im Ermessen der Polizei. Ob dies passiert, lässt sich daher nicht vorhersagen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
alles gute!
Wenn ein Richter dich nicht anonym entlassen will, verlängert er deinen Aufenthalt, bis deine Identität geklärt ist, oder du deine Strafe bekommen/abgesessen hast. Schließlich bist du für ein Verfahren ohne Identität und Adresse nicht greifbar.
Die Polizei wird dir anbieten, dich nach Hause zu fahren und den Personalausweis zu holen. Das war bei mir einmal so der Fall. Wenn du dich weigerst wirst du halt in Beugehaft genommen bis die Sache geklärt ist.
Ohne richterlichen Beschluss bis zum Ende des nächsten Tages, U-Haft ist auch möglich.
Du kannst bis zu sechs Monate in Beugehaft genommen werden. Also sag sie einfach, das ist für alle seiten das Beste.
So ein Unfug. Das würde den Rahmen der Verhältnismäßigkeit bei weiten sprengen
Eine Anordnung der freiheitsentziehende Maßnahme ist immer unverzüglich vom Richter einzuholen, das gilt auch für paar Stunden.
bei Bagatelldelikt wie Erschleichen von Leistungen wird aber kein Richter eine langfristige freiheitsentziehende Maßnahmen anordnen, denn gemäß Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG der Verfassung ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit zwingend zu beachten.
Man sollte sich mal vor Augen halten dass selbst im Falle einer Verurteilung nicht mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen ist
U-Haft? Und sonst alles klar bei dir?