du kannst auswandern du müsstest dann allerdings bis 35 Lebensjahr nicht nach Österreich einreisen.

Sonnst holt dich die MP und dann wirst du deinen Dienst machen müssen, die Geldstrafe zahlen müssen (versuch der Umgehung der Wehrpflicht) usw.

Lg

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Selbst wenn die Wehrpflicht wieder eingeführt werde würdest du dieser nachkommen müssen, da kann kein Jurist etwas tun.

Der Betrieb welchen du nicht nennen möchtest ist dazu verpflichtet dich freizustellen.

Das würde deiner Karriere nicht zerstören sondern würde sie lediglich stilllegen für den Zeitraum.

Wenn du sagst du kannst dich nicht unterordnen dann wäre das sicher förderlich um das anzunehmen.

Lg

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Du wurdest während der Stellung darüber informiert.
Es handelt sich um die sogenannte Sperrfrist diese dauert 6M, innerhalb dieser zeit hast du das recht deinen Zivildienst Antrag einzureichen oder zu melden wenn sich körperlich/Geistig bei dir etwas verändert hat.

Diese kannst du verkürzen indem du eine E-Mail schreibst oder persönlich vorbei schaust beim Militärkommando.

Lg

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Wenn das kind ein Säugling ist kannst du bei Militärkomando + Bundesland um einen Aufschub bitten.

Wenn das Kind z.B. schon in den Kindergarten gehen kann nicht mehr.

Wenn das Kind dazwischen ist dann könnste du mit deinen Eltern/Großeltern reden das diese bei der Pflege unterstützen und du kannst mit deinem Spieß bzw. DfUO reden ob er dir den Heimschläfer früher gibt das wäre aber nur auf Kullanz.

Nach dem Dienst kannst du dich um das Kind kümmern, dazu brauchst du keinen Heimschläfer der sagt lediglich das du über nacht weg bleiben darfst. Sollange du diesen nicht hast musst du um spätestens 22:00 in der Kaserne sein.

Lg

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Das kann dir nur der Arzt dort sagen wir sind wsl. alle keine Psychater und können deinen Psychischen Status weder einschätzen noch dich Untersuchungen unterziehen und diese Bewerten.

ich würde schätzen das es entweder vorrübergehend untauglich ist und man dich in 2 Jahren erneut beurteilt. Was allerdings auch wenig bringen würde weil du ja aktuell deinen Dienst versiehst und ein erneuter ET würde das sicher nicht besser machen.

Also meine Vermutung Untauglich.

lg

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Wenn du dir die Hand gebrochen hast und das noch kein Jahr her ist wird dein Stellungsbeschluss wahrscheinlich lauten vorübergehend untauglich.

Wenn du bei der Nachstellung bist, kannst du mir deinem Bericht um die Erhöhung deiner Gesamtminderung ansuchen. Logischer weise nur wenn sich etwas bis dahin geändert hat.

Lg

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gemäß dem Wehrgesetz aus 2001 sind alle männlichen, über den 17ten Lebensjahr, österreichischen Staatsbürger Wehrpflichtig.

Das beinhaltet die Stellungspflicht dessen Einladung du am deinem 17 Lebensjahr bekommst.

Solltest du Tauglich sein und keine Zivildienst Erklärung abgibst, so bekommst du nach ca. 6Monaten deinen Einberufungsbefehl.

Lg

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Es heißt Wehrdienst oder dienst an der Waffe

Das Bundeheer ist der Dienst an der Waffe direkt

Der Ersatzdienst oder Zivildienst ist für Leute die den Dienst an der Waffe nicht machen wollen / dürfen.

Heißt aber auch im Kriegsfall würden Sanitäter gebraucht werden die bei der Truppe sind also egal was du wählen würdest in dem unwahrscheinlichen Szenario eines Krieges wärst du sowieso an vorderster Front ob mit oder ohne Waffe.

Lg

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Sie nehmen einen Riesigen Pflock auf den du dich dann setzen musst und vorne drauf ist eine Kamera und ein Magnet.

Dann nehmen Sie einen Langen schlauch mit Magnet mit dem Fahren Sie dir dann beim Mund hinein und hören sie obs in der Mitte Klick macht.

Natürlich nicht WTF.

Das wird nicht bei der Stellung gemacht und wäre auch ziemlich unnötig weil die meisten 18 Jährigen haben kein Problem mit der Prostatar oder Darmpolypen usw.

Lg

PS: mich grausts grad selber vor meiner Antwort

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So für das Ausdeutschen:

Ab deinem 17 Lebensjahres bist du Wehrpflichtig, das schließt auch die Stellungspflicht mit ein.

Meist bekommst du 6Monate nach deinem 17 Lebensjahr die Ladung oder Einladung zur Stellung.

Du bist verpflichtet der Stellungs- Wehrpflicht nachzukommen.

Während der Stellung wird deine Tauglichkeit Kommissionell (3 Mitglieder) beschlossen.
Entweder tauglich oder untauglich, alles andere sind Zwischenstufen.

A =Tauglich
C= Untauglich

Während des Stellungsverfahrens hast du schon die Möglichkeit deine Zivildienst erklärung abzugeben. Das wäre das einfachste und sinnvollste es so zu machen, weil alles andere bringt einen Verwaltungsaufwand (Entweder von dir oder vom Bundesheer).

Wenn du dann tauglich bist und keine Zivildiensterklärung abgegeben hast wird nach weiteren 6 Monaten angenommen das du das Bundesheer machen möchtest (und du würdest einen Einberufungsbefehl bekommen) und nicht den Ersatzdienst (Zivildienst). Du solltest die Zivildiensterklärung daher mindestens 2 Tage vor der Monatsfrist nach deiner Stellung eingereicht haben beim Bundesheer. Weil das Bundesheer nimmt dann deine Aufgenommenen Daten und übergibt die an die ZISA (Zivildienst Service Agentur).

Lange Rede kurzer sinn:

Zwischen der Tauglichkeitsbescheinigung bei der Stellung und dem Einberufungsbefehl sind 6Monate gib eine Zivildienst Erklärung innerhalb des Zeitfensters ab oder auch nicht und alles ist gut. Wenn möglich mit einer E-Mail Adresse die Rückschlüsse auf deinen Namen gibt und nicht irgendeiner.

Lg

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Ja, zur Miliz kannst du dich immer Melden wenn du die nötige Eignung hast.

Auf Übungen wirst du trotzdem nur wenn du vom Arbeitgeber weg gelassen wirst oder wenn die verpflichteten dran sind aber das BH nimmt da extrem Rücksicht vor allem wenn es ein anderes Ministerium ist.

lg

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Nein, das finde ich normal
In Österreich muss man gezwungenermaßen mit 17 zur Musterung.

Das ist richtig, allerdings wenn man schon so eine Einstellung hat dann kann man egal wo hin gehen und es wird mies.
Das Bundesheer bietet auch viele Möglichkeiten z.B. Verschiedenste Lehrberufe nach dem GWD oder Sanitätsausbildungen usw.

Dort muss man körperliche Tests machen, Blut abnehmen lassen und sich auch nackt ausziehen, um Hoden abzutasten.

Und ? Frauen gehen oft zur Vaginalen Untersuchung, Männer würde nie auf die Idee kommen das ist die letzte verpflichtete Untersuchung für Männer.
Es tut nix weh oder ist in irgend einer form schlimm, wer eine Blutabnahme nicht erträgt kann so gut wie nie zum Arzt gehen ...
Bei den Hoden wird geschaut ob noch ein Hodenhoch starre besteht oder eine Verknotung was zu erhebliche schänden an den Hoden und für den Hormonhaushalt führen könnte.
Das nackt ausziehen ist für Plattfüße, Zysten , usw. und das alles ohne Arzt Termin wo man ewig wartet.

Dann beim Militär muss man 2 Monate zur Grundausbildung, wo man nur am Wochenende nach Hause darf.

Die BA Kern dauert zwei Wochen und man darf und kann am Wochenende nach hause man darf nur nicht zu hause schlafen die ersten zwei Wochen, wenn man wieder in die Kaserne fährt hat man keine Probleme.

Man muss auf Befehl Sport machen, putzen Liegestütz.

Ist gesund und man lernt die richtige Abhaltung der Übungen.
Man lernt einen guten Haushalt zu führen und die meisten kümmern sich erst dort um die Instandhaltung der Wohnung /Hauses (Hotel MAMI)

Wenn man sich falsch verhält bekommt man Strafen….

So wie im echten Leben ?
Wer mist baut muss die Konsequenzen ertragen, aber der mist muss schon groß sein um eine zu bekommen.

Lg

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Du kannst ja einen Antrag abgeben und schauen was passiert entweder es kommt eine Einberufung zurück oder die Zustimmung, es wäre allerdings auch möglich einfach beim Militärkommando + Bundesland anzurufen oder hin zu gehen und nachzufragen.

Lg

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Ja und das möglichst schnell weil sonst dauert alles noch länger und ist für beide Seiten mühsam.

Das BH hat das recht deine Freiwilligen Meldung zu Ignorieren aber das machen sie zu 85% nicht außer sie brauchen dich unbedingt.

Lg

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Wenn die Polizei beim Bundesheer anfragt, wird im Sinne der Amtshilfe eine Auskunft erteilt ,genau so wie andersrum.

Wenn sie das nicht machen weil sie aktuell eh so gut wie jeden nehmen dann wissen sie auch von nix außer du hast bereits eine Vorstrafe erhalten.

Lg

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Als untauglicher fällst du aus der Wehrpflicht und bist daher weder Wehrpflichtig noch ersatzdienstpflichtig (Zivildienst).

Wenn dir deine Untauglichkeit nicht gefällt kannst du einen Antrag an das Militärkommando + Bundesland stellen und um eine neuerliche Stellung im Kurzverfahren bitten, aufgrund von COVID wird das allerdings ein bisschen dauern.

lg

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