Gesetzes Text verstehen, kann mir jemand helfen?

1 Antwort

So für das Ausdeutschen:

Ab deinem 17 Lebensjahres bist du Wehrpflichtig, das schließt auch die Stellungspflicht mit ein.

Meist bekommst du 6Monate nach deinem 17 Lebensjahr die Ladung oder Einladung zur Stellung.

Du bist verpflichtet der Stellungs- Wehrpflicht nachzukommen.

Während der Stellung wird deine Tauglichkeit Kommissionell (3 Mitglieder) beschlossen.
Entweder tauglich oder untauglich, alles andere sind Zwischenstufen.

A =Tauglich
C= Untauglich

Während des Stellungsverfahrens hast du schon die Möglichkeit deine Zivildienst erklärung abzugeben. Das wäre das einfachste und sinnvollste es so zu machen, weil alles andere bringt einen Verwaltungsaufwand (Entweder von dir oder vom Bundesheer).

Wenn du dann tauglich bist und keine Zivildiensterklärung abgegeben hast wird nach weiteren 6 Monaten angenommen das du das Bundesheer machen möchtest (und du würdest einen Einberufungsbefehl bekommen) und nicht den Ersatzdienst (Zivildienst). Du solltest die Zivildiensterklärung daher mindestens 2 Tage vor der Monatsfrist nach deiner Stellung eingereicht haben beim Bundesheer. Weil das Bundesheer nimmt dann deine Aufgenommenen Daten und übergibt die an die ZISA (Zivildienst Service Agentur).

Lange Rede kurzer sinn:

Zwischen der Tauglichkeitsbescheinigung bei der Stellung und dem Einberufungsbefehl sind 6Monate gib eine Zivildienst Erklärung innerhalb des Zeitfensters ab oder auch nicht und alles ist gut. Wenn möglich mit einer E-Mail Adresse die Rückschlüsse auf deinen Namen gibt und nicht irgendeiner.

Lg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Interesse