Was wäre passiert, wenn man sich früher bei der Wehrpflicht schlecht benommen hätte?

8 Antworten

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Solche Quertreiber hat es immer mal gegeben.

In eigentlich jeder Armee gibt es dafür entsprechende Disziplinarmaßnahmen. Die reichen von Ausgangssperre bis zu Arrest. In aller Regel musste die Zeit im Arrest auch nachgedient werden.

In der Regel jedoch hat man solche Leute aber schon in der Einheit diszipliniert. Wenn einer aus der Reihe tanzt und dann die restliche Einheit auf den warten muss bringen die den von ganz allein in die Spur. Wenn andere Einheiten Vergünstigungen bekommen, die Einheit des Kameraden aber Dienst nach Vorschrift machen muss finden die das nicht lange lustig. Wenn du dann unter 100 Leuten der Einzige in der Kompanie bist, den Keiner leiden kann, ist dir irgendwann nicht mehr nach Späßen.

So was regeln zumeist schon die Unteroffiziere und die verfügen da über eine Jahrhunderte alte Erfahrung, ganz egal was die Armee für einen Namen hatten.

Lamanini  11.04.2023, 23:17

Also läuft das in der Bundeswehr auf eine Art und Weise ab, die in Schulen verboten ist, weil es nicht mit der Menschenwürde vereinbar ist?

Komisch das da keiner hinwill.

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Nomex64  12.04.2023, 00:29
@Lamanini

Was daran ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar?

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Lamanini  12.04.2023, 08:55
@Nomex64

Extra dafür zu sorgen, dass Menschen gemobbt werden, um sie gefügiger zu mache, Leute zu töten?

Kollektivstrafen sind grausam.

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Wenn man mit dem Spruch "Ungültige Eingabe usw." gekommen wäre, hätte man wahrscheinlich mal schön über das Wochenende die ganze Stube und die Hütte vorwärts und rückwärts geputzt, sowie andere ähnliche Aufgaben erledigen müssen,

Gerne lief man dann auch mal die eine oder andere extra Runde mit oder ohne Gepäck. Und wenn der Vorgesetzte richtig Lustig drauf war, hat er nicht nur allein den vorwitzigen Sprücheklopfer bedacht, sondern gleich die ganze Stube.

Das brachte natürlich Ungemach mit sich. Ziemlich sicher gab es danach keine blöden Sprüche mehr. Ansonsten kam es auf das Fehlverhalten an sich an. Da gab es dann unterschiedliche Maßnahmen wie im schlimmsten Fall eben Arrest. Wenn das dann in der Personalakte stand war eine weiter Verpflichtung schwer bis unmöglich.

Mit frechen aussagen oder unnötigen Frotzeleien wäre man garantiert irgendwann angestanden.
Es gab tatsächlich die Möglichkeit den Dienst zu verlängern im Arrest für den Zeitraum der strafe und diese wurde damals vom Spieß (DfUO) verhängt.
Wurde allerdings nicht so oft angewendet.

Es gab auch den Sogenannten Stubendienst, wie der jetzt heißt weis ich allerdings nicht. Dieser gab dem Wehrpflichtigen die Möglichkeit worin er versagt hat z.B. Dreckige Waffe / dreckiges Zimmer /usw. dieses fehlverhalten am Abend oder Wochenende nachzubessern und das z.B. zu reinigen.

Das eheste was man aus gefasst hat war der sogenannte SamSon was so viel hieß wie auch Samstag und Sonntag dienst in Kombination mit dem Heimschläfer Entzug (Das Recht zu hause zu schlafen und nicht in der Kaserne).
Deswegen wird die Strafe mittlerweile größtenteils AV oder Ausgangsverbot genannt.

Geldstrafen und SamSon werden bis heute verhängt kommt aber immer auf das "Delikt" an.

Bei schlechten benehmen hätte man dir AV oder Stubendienst gegeben.

Oder als Gruppenstrafe ausgefasst.
1 haftet für alle.

Lg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Interesse

In der DDR bei der NVA wärst Du erst in den Arrest gegangen, bei fortgesetzten Verhalten ins Gefängnis, evtl. ins berüchtigte Stasi-Gefängnis nach Bautzen.

Arrest, Wochenendienst , Ausgangsperre. Sonderaufgaben , Sport sonderübungen, Wachdienst, Fahrdienste

Das war mein Spezialgebiet ;) in meine Einheit 1990 alle bei "Laune" zu halten ;)

Glaube mir das hast du nie wieder gemacht nur einiges mal.